Berliner Gerichte lahmgelegt: Häftlinge drohten freizukommen
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Berliner Gerichte lahmgelegt: Häftlinge drohten freizukommen

Weil eine VPN-Lizenz ablief, hatten Berlins Richter am 13. Juli keinen Zugriff auf ihre Akten. Häftlinge drohten freizukommen. Dabei ist der IT-Dienstleister ITDZ seit Jahren so unterfinanziert, dass er Notkredite für Gehälter brauchte.

14. Juli 2026, 13:02 Uhr 823 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Am Montagmorgen schrieben Richter am Berliner Kriminalgericht Moabit Haftbefehle mit der Hand. Nicht wegen eines Brandes, nicht wegen eines Cyberangriffs. Der landeseigene IT-Dienstleister ITDZ hatte das VPN-System der gesamten Berliner Justiz zum Erliegen gebracht, weil eine Schnittstellensoftware keine gültige Lizenz mehr hatte. Stefan Schifferdecker, Co-Landeschef des Deutschen Richterbundes, sprach von einem „vorübergehenden Stillstand der Rechtspflege”. Das ist eine besondere Art von Behördenversagen, weil es den Rechtsstaat an seiner empfindlichsten Stelle trifft: der Freiheit von Menschen in Untersuchungshaft.

Der Dienstleister, dem Berlin seine Gerichte anvertraute

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin, kurz ITDZ, betreibt BerlinPC, das zentralisierte Cloudarbeitsplatzsystem aller Berliner Behörden. Für Richter und Staatsanwälte bedeutet das: Wer sich nicht einloggen kann, hat keine elektronischen Akten, keine E-Mails, keinen Zugriff auf laufende Fälle. Betroffen waren am 13. Juli alle Amtsgerichte, das Kriminalgericht Moabit, beide Landgerichte und das Kammergericht. Das ist die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit Berlins auf einen Schlag.

Das ITDZ ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit rund 1.500 Beschäftigten. Es versorgt alle Berliner Senatsverwaltungen und Bezirksämter mit IT-Infrastruktur. Diese Zentralisierung hat Vorteile in der Theorie: einheitliche Standards, günstigere Skalierung, zentrale Sicherheitsverantwortung. In der Praxis bedeutet sie: Wenn das ITDZ ausfällt, fällt alles aus.

40 Millionen Euro Notkredit und trotzdem keine Lizenzen

Der Ausfall vom Montag hat eine lange Vorgeschichte. In den vergangenen Jahren hat das ITDZ mehrfach Notfallkassenkredite des Landes benötigt, um zahlungsfähig zu bleiben. Insgesamt wurden mehr als 40 Millionen Euro an Notkrediten bewilligt. Anfang 2025 stellte der Tagesspiegel fest, das ITDZ habe neun Millionen Euro Kassenkredit beantragt, um die Gehälter der rund 1.500 Mitarbeitenden zu sichern. Rechnungen über 16,8 Millionen Euro standen teils seit über 180 Tagen offen.

Die Ursache ist strukturell. Das ITDZ arbeitete über Jahre mit Altverträgen, deren Preise die Inflation und den Anstieg der IT-Betriebskosten nicht abbildeten. Die Behörde machte Verluste. Das führte zu der Abwärtsspirale, die IT-Verantwortliche in öffentlichen Institutionen kennen: zu wenig Geld für Investitionen, zu wenig Gehalt um Fachkräfte zu halten, zu wenig Rücklage für unvorhergesehene Ausgaben. Am Ende einer solchen Spirale stehen Lizenzen, die niemand verlängert hat und Server, die niemand erneuert hat.

Bereits am Freitag zuvor, dem 10. Juli, gab es stundenlange Ausfälle. Die Probleme waren bekannt. Eine Lösung hatte das System nicht parat.

Was drohte und was tatsächlich passierte

Das Kritischste waren die laufenden Strafverfahren. Das Strafprozessrecht schreibt klare Fristen für Untersuchungshaft vor: Wer eingesperrt ist, hat Anspruch auf regelmäßige richterliche Überprüfung, ob die Haft noch verhältnismäßig und die Voraussetzungen noch gegeben sind. Wenn diese Überprüfung wegen eines IT-Ausfalls nicht stattfinden kann und die Frist abläuft, muss der Beschuldigte freigelassen werden. Nicht wegen einer Gerichtsentscheidung, sondern weil die Frist abgelaufen ist.

Schifferdecker nannte genau dieses Risiko: Er warnte vor „der Gefahr, dass Untersuchungshaft aufgehoben und Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssten”. Marianne Krause, Sprecherin der Neuen Richterinnenvereinigung Berlin, forderte „unverzügliche und nachhaltige Stabilisierung” der Infrastruktur.

Die Senatsjustizverwaltung schickte das Personal am Montagmittag nach Hause. Urteilsverkündungen wurden verschoben, Eilverfahren konnten nicht bearbeitet werden, mündliche Verhandlungen fielen aus. Die wenigen Beschäftigten, die noch blieben, arbeiteten mit Stift und Papier. Am Dienstagmorgen meldete die Senatsjustizverwaltung, die alten Systeme seien „größtenteils wiederhergestellt”. Einzelne Anmeldeprobleme bestanden noch fort.

Das neue Finanzierungsmodell muss seinen ersten Test noch bestehen

2025 beschloss der Berliner Senat ein überarbeitetes Finanzierungsmodell für das ITDZ: Die Behörde muss ihren Jahresüberschuss nicht mehr vollständig an den Landeshaushalt abführen, sondern nur noch den Bilanzgewinn. Das soll einen langfristigen Investitionsrahmen schaffen statt jährlicher Einzelverhandlungen über Notkredite. Das ITDZ-Gesetz wurde entsprechend geändert.

Ob das ausreicht, ist unklar. Für die kritische Infrastruktur eines Justizsystems braucht es mehr als ein verbessertes Buchführungsmodell: redundante Authentifizierungssysteme, automatisierte Lizenzerneuerung, klare Notfallpläne für den analogen Betrieb. Keines davon war am 13. Juli in ausreichendem Maß vorhanden. Wann das nächste Lizenzproblem kommt und ob es diesmal jemand rechtzeitig bemerkt, ist die eigentliche offene Frage. Ein IT-Dienstleister, der jahrelang auf Notkreditbasis operierte, baut keine Puffer über Nacht auf.

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