BVerfG: Deutschlands Absage an Afghanen war willkürlich
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BVerfG: Deutschlands Absage an Afghanen war willkürlich

Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Widerruf aller deutschen Aufnahmezusagen an Afghanen als verfassungswidrig eingestuft. Rund 400 betroffene Afghanen in Pakistan könnten nun Einzelfallprüfungen bekommen.

25. Juli 2026, 10:44 Uhr 817 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Im Dezember 2025 erklärte das Bundesinnenministerium sämtliche deutschen Aufnahmezusagen für Afghanen per Erlass für 'ungültig und erloschen', ohne einen Fall einzeln zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung am 22. Juli 2026 aufgehoben: Pauschale Widerrufe verletzen das Willkürverbot. Für rund 400 Afghanen, die seit Jahren in Pakistan auf Einreisevisa warten, könnte das Urteil den Weg zu individuellen Prüfungen öffnen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Ein Programm für Gefährdete, gestoppt per Memo

Die sogenannte Menschenrechtsliste ist kein Asylprogramm. Sie beruht auf § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, der dem Bundesinnenministerium erlaubt, Menschen aufzunehmen, wenn die Bundesrepublik ein politisches Interesse an ihrer Aufnahme erklärt. Die frühere Bundesregierung nutzte das Instrument nach dem Taliban-Machtwechsel im August 2021, um gefährdete Aktivistinnen und Aktivisten, Journalistinnen und Journalisten sowie Familienangehörige von lokalen Kräften in Sicherheit zu bringen. Rund 14.000 Menschen wurden über die Menschenrechtsliste bis zur Bundestagswahl im Februar 2025 tatsächlich nach Deutschland eingelassen.

Für die Familie, die nun in Karlsruhe gewann, verlief das Verfahren anders. Eine Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne hatten 2021 eine Aufnahmezusage erhalten und warteten seither in Pakistan auf die Visa-Ausstellung. Im Dezember 2025 erklärte das Bundesinnenministerium unter der neuen Koalition ohne individuelle Prüfung sämtliche noch ausstehenden Aufnahmeerklärungen der Menschenrechtsliste für 'ungültig und erloschen'. Begründungen für den Einzelfall gab es keine. Die Visa-Anträge der Familie wurden abgelehnt.

Betroffen von der pauschalen Löschung sind nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts rund 400 Personen, die sich überwiegend in Pakistan aufhalten und auf ihre Reise nach Deutschland warten. Darunter sind vor allem Familienangehörige und Frauen, die in Afghanistan unter der Herrschaft der Taliban besonders gefährdet sind.

Das Willkürverbot als Schutzwall

Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde statt (Az. 2 BvR 319/26). Der entscheidende Satz des Gerichts: "Auch wenn ihr zulässigerweise ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt ist, so ist die Exekutive im Rechtsstaat niemals 'völlig frei'." Sobald dem Betroffenen eine Aufnahmeerklärung mitgeteilt wurde, erfordert deren Widerruf eine individuelle Abwägung seiner persönlichen Belange. Ein pauschales Löschen ohne jeden Bezug zum Einzelfall verletzt das verfassungsrechtliche Willkürverbot.

Der Fall ist einer von rund 31 gleichgelagerten Verfassungsbeschwerden, die beim Gericht anhängig sind. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss den Fall der Familie nun neu verhandeln, dabei die individuelle Situation berücksichtigen und eine begründete Entscheidung treffen. Bis zu einem verfassungsgemäßen Bescheid ist Deutschland verpflichtet, die Unterstützung der Familie in Pakistan fortzuführen und eine Abschiebung nach Afghanistan zu verhindern.

Die Tragweite der Entscheidung liegt in ihrer Reichweite: Für die verbleibenden 30 Verfassungsbeschwerden bei Karlsruhe und weitere anhängige Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht setzt das Urteil den Standard. Individuelle Prüfung ist kein Ermessen mehr, sondern Pflicht.

Dobrindt wartet, die Opposition spricht von Niederlage

Bundesinnenminister Dobrindt sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Eine Ministeriumssprecherin teilte nach dem Urteil mit: "Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und warten nun das weitere Verfahren des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ab." Keine proaktive Überprüfung der übrigen Fälle, keine systematische Reaktion auf das Urteil.

Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen, nannte die Entscheidung eine "schmerzhafte Niederlage" für Dobrindt. Emmerich warf dem Innenminister vor, "auf politische Deals mit den Taliban" gesetzt zu haben statt auf die Schutzpflicht gegenüber gefährdeten Personen.

Das Urteil betrifft ausschließlich Menschen außerhalb Deutschlands, denen Aufnahmezusagen gemacht wurden, nicht aber die parallel laufende Debatte um Abschiebungen von Afghanen aus Deutschland. Die Organisation Pro Asyl kritisiert seit Monaten, dass die Sicherheitslage in Afghanistan selbst die Abschiebung schwer vorbestrafter Personen rechtlich fragwürdig mache. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es dazu, Abschiebungen nach Afghanistan beträfen ausschließlich Straftäter und Gefährder.

Was das OVG Berlin-Brandenburg jetzt prüfen muss

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg übernimmt das Verfahren. Eine verfassungsgemäße Entscheidung muss die individuelle Situation des Betroffenen berücksichtigen: persönliche Gefährdungslage in Afghanistan, Verbindungen nach Deutschland, familiäre Situation, humanitäre Gesamtumstände. Der pauschale Verweis auf einen Regierungswechsel und neue Koalitionsvereinbarungen trägt als Begründung nicht.

Für die rund 30 weiteren noch anhängigen Verfassungsbeschwerden dürfte das Urteil richtungsweisend sein. Wann das Oberverwaltungsgericht die verbleibenden Fälle verhandelt und wie schnell Betroffene über den Ausgang informiert werden, ließ das Innenministerium offen. Die Familie aus dem Ausgangsfall wartet unterdessen weiter in Pakistan, rechtlich gesicherter als zuvor, aber ohne Einreisedatum.

Quellen (9)

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