561 Euro für ein Nein: Das kostet der Castor-Einspruch
Politik

561 Euro für ein Nein: Das kostet der Castor-Einspruch

Zwei bayerische Grünen-Abgeordnete haben Widerspruch gegen den Castor-Transport aus dem Garchinger Forschungsreaktor eingelegt. Die Quittung: 561 Euro pro Person, für ein knappes Formschreiben. Der Reaktor läuft seit 2020 nicht mehr.

Quellen (9)
  1. Abendzeitung Münchenabendzeitung-muenchen.de
  2. Nordbayernnordbayern.de
  3. Main-Echomain-echo.de
  4. Onetzonetz.de
  5. Die Weltwelt.de
  6. Atommuell-Report: Transport Genehmigungatommuellreport.de
  7. Atommuell-Report: FRM IIatommuellreport.de
  8. taz: FRM II Stillstandtaz.de
  9. Forschung und Lehre: FRM II abgeschaltetforschung-und-lehre.de
19. August 2026, 0:40 Uhr712 Wörter · 4 Min. Lesezeit

561 Euro und 91 Cent: Das ist die Verwaltungsgebühr, die das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für einen abgelehnten Widerspruch gegen einen Atomtransport verlangt. Claudia Köhler und Markus Büchler, Abgeordnete der Grünen im Bayerischen Landtag, haben das gerade erfahren. Dabei läuft der Reaktor, dessen Atommüll transportiert werden soll, seit mehr als sechs Jahren nicht mehr.

Ein Reaktor im Dauerstillstand

Die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) an der Technischen Universität München in Garching ist Deutschlands leistungsstärkster Forschungsreaktor und zugleich einer seiner umstrittensten. Im März 2020 musste er abgeschaltet werden, nachdem radioaktives C-14 wegen eines Montagefehlers in einer Trocknungsanlage ausgetreten war. Seither ist er nicht wieder in Betrieb gegangen.

Der Grund liegt nicht im politischen Willen, sondern im Maschinenraum: Ein defekter Zentralkanal, der bereits 2013 neu bestellt wurde, ist nach 13 Jahren noch immer nicht geliefert. Zwei Jahre wurden für die Fertigung geplant, der Termin wurde mehrfach verschoben. Ohne dieses Bauteil bleibt der Reaktor abgeschaltet.

In Garching lagern abgebrannte Brennelemente, die in das Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus gebracht werden sollen. Das Material ist hochangereichert, zu mehr als 87 Prozent. Solches Uran gilt nach internationalen Sicherheitsstandards als waffenfähig. Der Bund Naturschutz hat diesen Umstand seit der Inbetriebnahme des Reaktors 2004 kritisiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen auf dieser Grundlage abgewiesen. Die Kritik ist trotzdem nicht verstummt.

Die Rechnung für das Nein

Am 25. August 2025 erteilte BASE die Transportgenehmigung: 152 Castor-Transporte auf Straßen im Ruhrgebiet sowie zwei Behälter mit hochangereichertem Uran von München nach Nordrhein-Westfalen. Die Genehmigung gilt bis Ende Mai 2027, kann aber bis August 2028 verlängert werden.

Claudia Köhler und Markus Büchler legten gemeinsam mit vier weiteren Personen Widerspruch gegen diese Genehmigung ein. BASE lehnte alle sechs Widersprüche ab und stellte anschließend jedem Einspruchführer eine Rechnung: 4,5 Arbeitsstunden à 124,87 Euro gleich 561,91 Euro pro Person.

Wofür genau? Nach Angaben der Abgeordneten wurde die Gebühr für eine Adressprüfung und die Versendung eines Ablehnungsformulars berechnet. Der Text der Schreiben sei bei allen sechs Widersprüchen identisch gewesen. Köhler nennt das „Abzocke“. Die Behörde habe keinen inhaltlichen Prüfaufwand betrieben, trotzdem seien mehr als 3.000 Euro in Rechnung gestellt worden.

Was das Verwaltungsrecht erlaubt

Dass BASE Kosten erhebt, ist keine Willkür, sondern folgt dem Grundprinzip des deutschen Verwaltungsrechts: Wer eine Amtshandlung veranlasst und scheitert, trägt die Kosten. Wird ein Widerspruch erfolgreich, fallen keine Gebühren an.

Die eigentliche Zwickmühle liegt woanders. Das Bundesverwaltungsgericht hat in früheren Urteilen die Anforderungen an die Klagebefugnis bei Atomtransporten eng gefasst: Nur wer eine besondere räumliche Beziehung zur Transportroute nachweisen kann, darf überhaupt Einspruch einlegen. Köhler und Büchler sind Landtagsabgeordnete aus dem Großraum München. Sie sind nicht direkte Anrainer des Transportweges quer durch Bayern und Nordrhein-Westfalen.

Das bedeutet: Der Widerspruch war nach dieser Rechtslage von vornherein zum Scheitern verurteilt. Trotzdem wurde er bearbeitet. Und trotzdem wurde eine Rechnung geschrieben.

Büchler sieht darin ein Signal, das über den Einzelfall hinausgeht. Wer von einem Atomtransport erfahre und als Bürger Einspruch erhebe, müsse vor dem Einreichen kalkulieren, ob er sich eine Ablehnung leisten könne. Das sei keine Kleinigkeit für Menschen ohne politisches Mandat und entsprechende institutionelle Unterstützung.

Wohin mit dem hochangereicherten Uran?

Ob und wann die Transporte aus Garching tatsächlich beginnen, ist nicht öffentlich bekannt. BASE hat die Genehmigung erteilt. Die Logistik für 152 Castor-Fahrten durch bewohntes Gebiet ist komplex. In der Vergangenheit haben Atomtransporte durch westdeutsche Städte regelmäßig Proteste ausgelöst, auch wenn die Rechtsmittel dagegen meistens scheiterten.

Die inhaltliche Debatte über den FRM II hat sich unterdessen verschoben. Gefragt wird nicht mehr primär, ob der Reaktor jemals wieder anläuft, sondern was mit dem bereits abgebrannten Material geschieht. Das hochangereicherte Uran aus Garching ist ein Sonderfall: Es kann nicht in das geplante Bundesendlager, weil sein Brennstofftyp dort nicht vorgesehen ist. Ahaus ist eine Zwischenlösung.

Die Europäische Union drängt seit Jahren auf die Umrüstung verbliebener Forschungsreaktoren von hoch- auf niedrigangereicherte Brennelemente. FRM II ist einer der letzten Reaktoren in Europa, der noch auf HEU-Basis betrieben werden könnte. Wenn er jemals wieder in Betrieb geht. Bis dahin liegt das bereits abgebrannte Material in Garching und die Frage, wer das Nein dazu bezahlt, wurde für sechs Einspruchführer bereits beantwortet.

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