Wie Europas Trawler Westafrikas Meere leerpumpen
Investigativ

Wie Europas Trawler Westafrikas Meere leerpumpen

Die EU kauft sich für 60,8 Millionen Euro jährlich das Recht, Mauretaniens Gewässer industriell auszufischen. Das WTO-Abkommen über Fischereisubventionen ist seit September 2025 in Kraft. Ob es tatsächlich etwas ändert, wird sich bis September 2029 entscheiden.

7. Juli 2026, 6:40 Uhr 1587 Wörter · 8 Min. Lesezeit

Die Europäische Union zahlt Mauretanien jährlich 60,8 Millionen Euro. Im Gegenzug dürfen europäische Schiffe bis zu 280.050 Tonnen Fisch pro Jahr aus mauretanischen Gewässern holen. Wer das auf den Weltmarktpreis für pelagische Fische umrechnet, stellt fest: Der Kaufpreis liegt weit unter dem Marktwert des Fangs. Brüssel nennt das Konstrukt offiziell ein „Nachhaltiges Fischereipartnerschaftsabkommen“ (SFPA). Senegal nannte es bis November 2024 ähnlich. Dann ließ Dakar den Vertrag auslaufen.

Das Auslaufen des EU-Senegal-Abkommens am 17. November 2024 ist der Ausgangspunkt für eine Frage, die in der europäischen Öffentlichkeit kaum gestellt wird: Wem nützen diese Abkommen eigentlich? Und was bedeutet es für Millionen von Menschen in Westafrika, dass europäische Industrieflotten seit Jahrzehnten vor ihren Küsten fischen?

Der Preis der Fangrechte

Das EU-Mauretanien-Abkommen, das 2021 unterzeichnet wurde und bis November 2026 läuft, illustriert die Mechanik dieser Deals. Von den 60,8 Millionen Euro, die EU jährlich zahlt, fließen laut EU-Kommission durchschnittlich 3,3 Millionen Euro in die Förderung der mauretanischen Fischereipolitik. Das entspricht etwas mehr als fünf Prozent der Gesamtsumme. Der Rest ist schlicht Kaufpreis für Fangrechte.

Schiffe aus Frankreich, Spanien, Portugal, Deutschland, Litauen, Lettland, Polen, den Niederlanden, Irland und Italien dürfen in mauretanischen Gewässern Garnelen, Bodenfische, Thunfisch und kleine pelagische Arten befischen. Unter dem Begriff kleine pelagische Arten verbergen sich Sardinen, Makrelen, Sardellen und Heringe. Das sind jene Fischarten, von denen die Bevölkerung Westafrikas sich seit Generationen ernährt: günstig, lokal verfügbar, proteinreich.

Die EU finanziert den Betrieb dieser Flotten über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), der für die Periode 2021 bis 2027 insgesamt 6,1 Milliarden Euro bereitstellt. Deutschland erhält davon 211,8 Millionen Euro zur Unterstützung seiner Fischerei und Aquakultur. Die Subventionen fließen in Schiffsbau, Modernisierung und Verarbeitung und ermöglichen eine Flottengröße, die ohne staatliche Bezuschussung kommerziell nicht tragfähig wäre.

Den Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels (BDF), mit Sitz in Hamburg und rund 120 Mitgliedsunternehmen aus Verarbeitung und Großhandel, betreffen diese Subventionen direkt. Über seine europäische Dachorganisation AIPCE-CEP in Brüssel nimmt der BDF an Debatten über die Gemeinsame Fischereipolitik teil und hat die Diskussion über Subventionsreformen in den vergangenen Jahren aktiv mitgestaltet.

Was die Schleppnetze hinterlassen

Die FAO hat in ihrem Bericht zur weltweiten Fischereisituation 2024 festgestellt, dass global 37,7 Prozent der kommerziellen Fischbestände als überfischt gelten. Das ist der höchste Wert seit Beginn der systematischen Erfassung. In der CECAF-Zone, dem Meeresbereich vor Westafrika, sieht die Lage nach wissenschaftlichen Einschätzungen noch ungünstiger aus. Forschungsarbeiten zur Fischerei in senegalesischen Küstengewässern zeigen, dass mehrere Schlüsselarten wie Sardina pilchardus als kollabiert oder schwer überfischt einzustufen sind.

Das hat direkte Konsequenzen für die Menschen. Das WorldFish Center, ein internationales Forschungsinstitut, beschreibt den Zusammenhang präzise: Industrielle Außenflotten mit staatlichen Subventionen können zu Preisen operieren, bei denen kleinere lokale Fischer strukturell nicht mithalten können. Die Bestände schrumpfen, die Fangmengen der kleinen Boote sinken, die Einkommen fallen. Das WFP (World Food Programme) hat für 2024 dokumentiert, dass in Senegal, Mauretanien, Gambia und Guinea-Bissau zwischen 32 und 47 Prozent der Bevölkerung als nahrungsunsicher gelten. Schätzungen der FAO und der Afrikanischen Union gehen davon aus, dass in Westafrika insgesamt 24 bis 30 Millionen Menschen direkt oder indirekt von der Fischerei abhängig sind.

Wer die Schiffe wirklich betreibt

In deutschen Medien wird die europäische Fischerei in Westafrika manchmal als primär deutsches Problem dargestellt. Das ist zu vereinfacht. Der größte einzelne Akteur in der europäischen Hochseefischerei für pelagische Arten ist Parlevliet & van der Plas, ein niederländisches Familienunternehmen mit Hauptsitz in Katwijk, das über seine deutsche Tochtergesellschaft Nordbank Hochseefischerei GmbH in Bremerhaven auch in Deutschland operiert. Das Unternehmen selbst ist niederländisch, sein Einfluss auf die europäischen Märkte reicht weit über ein einzelnes Land hinaus.

Die eigentliche Verantwortung liegt in Brüssel. Es sind EU-Institutionen, die das SFPA-System verhandeln, die EMFAF-Subventionen genehmigen und die Gemeinsame Fischereipolitik formulieren. Frankreich und Spanien haben die größten betroffenen Flotten; Deutschland ist beteiligt, aber nicht der dominierende Akteur in dieser Debatte. Das macht die Reform politisch schwierig: Mehrere große Fischereinationen haben ein gemeinsames Interesse an einem Status quo, der ihnen günstige Fangrechte und staatliche Absicherung sichert.

Viele europäische Fischereiprodukte aus dieser Region tragen das MSC-Siegel des Marine Stewardship Council. Greenpeace und Oceana haben wiederholt kritisiert, dass das MSC-Zertifizierungssystem kumulative Effekte nicht erfasst: Eine Flotte kann als einzelner Akteur als „nachhaltig“ zertifiziert sein, obwohl gleichzeitig mehrere andere zertifizierte Flotten denselben Bestand befischen. In einem Meer, das von subventionierten Industrieflotten aus zehn Ländern gleichzeitig genutzt wird, ist eine Einzelakteur-Zertifizierung strukturell unzureichend.

Arbeitsrecht auf dem offenen Meer

Neben den ökologischen Folgen gibt es ein menschenrechtliches Problem. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass weltweit rund 128.000 Fischer in Verhältnissen moderner Sklaverei arbeiten. Die Fischerei gehört zu den Sektoren mit dem höchsten Risiko für Zwangsarbeit und Menschenhandel: Staatliche Kontrollen sind auf Hochseeschiffen selten, viele Länder schließen Fischer per Gesetz vom allgemeinen Arbeitsrecht aus und Inspektionen konzentrieren sich typischerweise auf den Fang, nicht auf die Besatzung.

Westafrikanische Länder gelten der ILO als Herkunfts- und Transitstaaten für zwangsrekrutierte Fischereiarbeiter. Broker werben Migranten unter Versprechen guter Einkommen an, die sich an Bord nicht bewahrheiten. Schuldknechtschaft, Dokumenteneinzug und Arbeitszeiten von 16 bis 20 Stunden täglich sind dokumentierte Praktiken. Das ILO-Übereinkommen 188 über Arbeitsstandards in der Fischerei von 2007 verpflichtet Unterzeichnerstaaten zu Mindeststandards. Deutschland hat das Übereinkommen ratifiziert. Die tatsächliche Durchsetzung auf Hochseeschiffen, die oft unter Drittstaatsflaggen oder über verschachtelte Unternehmensstrukturen operieren, bleibt eine ungelöste Kontrollaufgabe.

Zwei Narrative um Senegals Entscheidung

Warum läuft die EU-Flotte seit November 2024 nicht mehr in senegalesischen Gewässern? Dazu gibt es zwei konkurrierende Erzählungen. Die EU-Kommission beruft sich auf mangelnden Fortschritt Senegals im Kampf gegen illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU). Die Kommission verwarnte Senegal am 27. Mai 2024 mit einer Gelben Karte wegen unzureichender IUU-Bekämpfung. Das sei der Hauptgrund für die Nicht-Erneuerung.

Senegalesische Amtsträger sehen das anders. Präsident Bassirou Diomaye Faye, seit April 2024 im Amt, hatte im Wahlkampf versprochen, die Fischereiabkommen zu überprüfen und lokale Fischereiinteressen zu schützen. Unmittelbar nach seiner Wahl ordnete er ein Audit des senegalesischen Fischereisektors an. Die Entscheidung, das Abkommen nicht zu verlängern, sei eine souveräne Entscheidung zum Schutz einheimischer Fischer gewesen.

Welche Version zutrifft, ist schwer zu beurteilen. Wahrscheinlich enthalten beide einen Kern Wahrheit. Was bleibt, ist das Ergebnis: Die EU-Flotte darf nicht mehr in senegalesischen Gewässern fischen. Und Mongabay und andere Beobachter haben dokumentiert, dass auch andere westafrikanische Länder Überprüfungen ihrer EU-Fischereiabkommen vornehmen. Das ist ein Signal, das in Brüssel registriert werden sollte.

Was September 2025 verändert hat und was September 2029 entscheiden wird

Am 15. September 2025 trat das WTO-Übereinkommen über Fischereisubventionen in Kraft, nachdem 111 von 166 WTO-Mitgliedern es formell angenommen hatten. Das erste Abkommen dieser Art verbietet Subventionen für illegale Fischerei und für die Befischung bereits als überfischt eingestufter Bestände. Das ist historisch: Zum ersten Mal gibt es ein völkerrechtlich verbindliches Instrument, das staatliche Subventionierung von Raubfischerei direkt untersagt.

Die Reichweite des Abkommens hat jedoch Grenzen. Dieses erste Teilabkommen (Fish One) erfasst nur bestimmte Szenarien. Das geplante Folgeabkommen (Fish Two), das umfassendere Verbote gegen kapazitätssteigernde und überfischungsförderliche Subventionen enthalten soll, ist noch nicht abgeschlossen. Beim 14. WTO-Ministertreffen im März 2026 in Jaunde wurde kein Durchbruch erzielt. Die Verhandlungen gelten als ins Stocken geraten.

Das hat eine konkrete Konsequenz: Das Abkommen von 2022 enthält eine Verfallsklausel. Falls Fish Two nicht bis September 2029 verabschiedet wird, erlischt das gesamte Fisheries Subsidies Agreement automatisch. Die Staaten haben also vier Jahre, um den zweiten Teil abzuschließen oder das bisher Erreichte wird hinfällig. Ob das gelingt, ist angesichts des gegenwärtigen Verhandlungsklimas unsicher.

Hinzu kommt eine strukturelle Schwäche des bestehenden Abkommens: Fish One verbietet Subventionen für Bestände, die als überfischt gelten. Ob ein Bestand als überfischt eingestuft wird, hängt aber davon ab, ob ausreichend Monitoring-Daten vorliegen. Die CECAF, die regionale Fischereiorganisation für Westafrika, ist chronisch unterfinanziert. Bestände, für die keine zuverlässigen Daten vorliegen, gelten als „datenlimitiert“ und fallen nicht unter das Verbot. Das schafft einen pervertierten Anreiz: Je schlechter das Monitoring, desto mehr Subventionen bleiben erlaubt.

Das EU-Mauretanien-Abkommen läuft im November 2026 aus. Die Verhandlungen über eine Folgevereinbarung werden in den kommenden Monaten beginnen. Das ist der nächste konkrete Moment, an dem die EU zeigen kann, ob der WTO-Prozess ihr Verhalten tatsächlich beeinflusst. Ein Abkommen, das die Fangkapazitäten reduziert, den Entwicklungsanteil erhöht und unabhängiges Bestandsmonitoring als Bedingung verankert, wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Ein Abkommen nach dem alten Muster wäre ein Signal, dass die historische WTO-Einigung wenig bewirkt hat.

Senegals Entscheidung, den Vertrag nicht zu verlängern, hat gezeigt: Westafrikanische Länder können Nein sagen. Was ihnen fehlt, ist nicht die rechtliche Möglichkeit, sondern die wirtschaftliche Unabhängigkeit, die es ihnen erlaubt, auf die Devisen aus Fanglizenzen zu verzichten. Das ist ein strukturelles Problem, das über Fischerei hinausgeht. Aber Brüssel könnte damit anfangen, Abkommen zu schließen, die dieses Ungleichgewicht verringern statt zu verstärken.

Quellen (17)

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