EU setzt Handelsdeal um: 15 Prozent statt Eskalation
Zweimal haben US-Bundesgerichte Trumps Zollbefugnis für rechtswidrig erklärt. Dennoch beginnt die Europäische Union heute damit, ihren Teil des Handelsdeals umzusetzen, der US-Zölle auf EU-Exportgüter bei bis zu 15 Prozent festschreibt. Es ist eine bewusste Entscheidung für Planungssicherheit, auch wenn Brüssel damit auf einen möglichen vollständigen Gerichtssieg über Trumps Zollpolitik verzichtet.
Was ab heute gilt: Hummer und Industriegüter zollfrei
Die EU-Seite des Handelsdeals trat am 1. Juli 2026 in Kraft. Auf europäischer Importseite fallen Zölle auf US-amerikanische Industriegüter, Hummer, bestimmte Chemikalien, generische Pharmazeutika und Ausrüstung zur Halbleiterfertigung weg. US-Unternehmen können diese Produkte ab sofort ohne Einfuhrzoll in der EU verkaufen.
Im Gegenzug hat Washington zugesagt, seine Zölle auf EU-Exporte auf höchstens 15 Prozent zu begrenzen. Bestimmte Güter, darunter Flugzeuge und Flugzeugteile sowie Halbleiterausrüstung, sollen auch auf US-Seite zollfrei eingeführt werden können.
Ausgenommen vom Deal bleiben die sektoriellen Sonderzölle: Stahlzölle und Aluminiumzölle bleiben bei 50 Prozent, ebenso Kupferzölle. Für die europäische Stahlindustrie ändert sich damit nichts. Der Deal läuft bis zum 31. Dezember 2029; bis zum 30. Juni 2029 muss die EU-Kommission evaluieren, welche Folgen die Handelserleichterungen hatten.
Vom Ultimatum zur Unterschrift
Das Handelsrahmenabkommen zwischen EU und USA wurde am 27. Juli 2025 angekündigt. Knapp ein Jahr später kommt es in Kraft. Trump hatte die EU im Mai 2026 auf Truth Social gewarnt: Bis zum 4. Juli 2026, Amerikas 250. Unabhängigkeitstag, müsse die EU ihren Teil des Deals umsetzen, andernfalls drohten Zölle auf einem deutlich höheren Niveau als die damals geltenden 10 Prozent. Brüssel liefert drei Tage früher als gefordert.
Die Einigung schließt eine Periode öffentlicher Spannungen ab, die beide Seiten mehrfach an den Rand einer weiteren Eskalation gebracht hatte. Seit Trumps Liberation Day im April 2025 haben EU-Unternehmen unter erhöhten Zöllen, Planungsunsicherheit und dem Risiko weiterer US-Maßnahmen gelitten. Mehr als zwei Dutzend Verhandlungsrunden zwischen Brüssel und Washington gingen dem heutigen Inkrafttreten voraus.
Zwei Gerichtspleiten, trotzdem Kompromiss
Die eigentliche Überraschung des Deals liegt im juristischen Kontext. Am 20. Februar 2026 urteilte der Oberste Gerichtshof der USA mit 6 zu 3 Stimmen im Fall Learning Resources, Inc. v. Trump: Das International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) verleiht dem Präsidenten keine Zollbefugnis. Chief Justice John Roberts verfasste das Mehrheitsurteil.
Als Trump daraufhin auf Section 122 des Trade Act von 1974 auswich, scheiterte er erneut: Das Court of International Trade erklärte am 7. Mai 2026 die entsprechenden 10-Prozent-Globaltarife für rechtswidrig. Die gesetzlichen Bilanzdefizit-Kriterien, die Section 122 voraussetzt, seien nicht erfüllt gewesen. Das Court of Appeals for the Federal Circuit verhängte am 12. Mai einen vorläufigen Vollstreckungsstopp, sodass die Zölle vorerst weitergelten, aber dauerhaft gerichtlich angreifbar bleiben.
Theoretisch hätte die EU also auf eine rechtskräftige Entscheidung warten können, die Trumps Zölle dauerhaft blockiert. Das Warten hätte jedoch Jahre gedauert. Selbst wenn das Berufungsgericht im Sinne der EU entschieden hätte, wäre eine weitere Revision vor dem Supreme Court unvermeidlich gewesen.
Was Industrie und Gewerkschaften sagen
Die Einigung schafft für europäische Exporteure bis Ende 2029 einen verlässlichen Rahmen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bezeichnete die Einigung als notwendige Stabilisierung: Für Maschinenbauer, Chemiehersteller und Pharmaunternehmen bedeuten berechenbare 15 Prozent Zoll bessere Investitionsplanung als ein Schwebestand, in dem jeder Gerichtstermin die Handelsbedingungen verändern könnte. Der Maschinenbau allein exportiert jährlich rund 23 Milliarden Euro in die USA; für diese Branche ist die Klarheit über das Zollniveau bis 2029 wirtschaftlich bedeutsam.
Kritisch reagierten Gewerkschaften und Stahlverbände. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass Stahlzölle und Aluminiumzölle im Deal nicht verhandelt wurden. Die IG Metall betonte, ausgerechnet die energieintensiven Branchen, die am stärksten unter den Sektorzöllen leiden, profitierten nicht vom Kompromiss. Aus Sicht beider Organisationen fehlt die zweite Hälfte des Deals.
Für die Automobilindustrie bleibt die Lage komplex: BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen produzieren zwar Fahrzeuge in den USA, beziehen aber Zulieferteile auch aus Europa. Ob und wie stark die 15-Prozent-Grenze für ihre Exportmodelle und Zulieferketten greift, hängt von den jeweiligen Produktlinien ab.
Ende 2029: Die nächste Handelsdebatte
Der Deal legt eine automatische Überprüfung bis Mitte 2029 und eine Beendigung zum Jahresende fest. Was dann kommt, hängt vom Ausgang der US-Präsidentschaftswahl 2028, vom Stand der Gerichtsverfahren zur Zollbefugnis und vom bilateralen Wirtschaftsverhältnis ab.
Bereits jetzt hat die EU-Kommission angekündigt, die Verhandlungen über Stahlzölle und Aluminiumzölle in der zweiten Jahreshälfte 2026 fortsetzen zu wollen. Trump hat sich dazu nicht geäußert. Der heutige Deal ist damit kein Abschluss, sondern eine Etappe in einem Handelsstreit, der mindestens bis Ende des Jahrzehnts andauern wird.
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