Gasnetz-Ausstieg: Neues Gesetz, offene Kostenfragen
Wirtschaft

Gasnetz-Ausstieg: Neues Gesetz, offene Kostenfragen

Das neue Energiewirtschaftsgesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Es gibt erstmals klare Regeln für die Abschaltung von Gasnetzen und soll verhindern, dass am Ende die verbleibenden Kunden allein für die Infrastruktur zahlen.

28. Juni 2026, 14:47 Uhr 727 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Mannheim und Stuttgart haben bereits konkrete Pläne: Bis 2035 sollen die Gasnetze dieser Städte stillgelegt werden. Augsburg, Hannover, Würzburg und Aalen wollen fünf Jahre länger warten und 2040 das letzte Gas zu den Verbrauchern leiten. Was diesen Städten bisher fehlte: ein rechtlicher Rahmen für eine geordnete Abschaltung. Diesen soll eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes schaffen, über die der Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause Anfang Juli abstimmen soll. Sie bringt Klarheit und lässt eine Kernfrage offen: Wer zahlt, wenn immer weniger Menschen am Netz hängen?

Was das neue Gesetz regelt

Die Bundesregierung hat die EnWG-Novelle am 25. März 2026 beschlossen. Sie setzt eine EU-Richtlinie um, deren Umsetzungsfrist im August 2026 ausläuft. Das Kernanliegen: Gasnetzbetreiber können künftig Leitungen in einem geregelten Verfahren stilllegen oder für Wasserstoff umrüsten, etwas, das bisher kaum möglich war, weil Betreiber zur Versorgung verpflichtet sind.

Der Gesetzentwurf enthält dabei bewusst keine Abschaltverpflichtung. Er legt stattdessen ein Prozedere fest: Mindestens zehn Jahre Vorlaufzeit für eine Stilllegung. Wer Biomethan aus Biomethane-Anlagen in ein Gasnetz eingespeist hat, bekommt sogar zwanzig Jahre Schutz. Und: Kein Haushaltsanschluss darf getrennt werden, wenn zum Zeitpunkt der geplanten Abschaltung keine alternative Wärmeversorgung bereitsteht. Das Wirtschaftsministerium bezeichnet diesen letzten Punkt als zentrale Verbraucherschutzklausel.

Parallel hat ein Gericht im Januar 2026 entschieden, dass Gasnetzbetreiber die Kosten für die Stilllegung eines Anschlusses nicht an Kunden weitergeben dürfen. Die EnWG-Novelle soll dieses Prinzip nun gesetzlich verankern.

Mehr als die Hälfte heizt noch mit Gas

Das Ausmaß des anstehenden Wandels ist erheblich. Rund 24 Millionen Wohnungen in Deutschland werden mit Gas beheizt, das entspricht 56 Prozent aller Wohneinheiten. Für den Umbau ist kein einheitliches Datum vorgesehen: Städte wie Mannheim planen deutlich früher als ländliche Regionen, wo der Übergang auf Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme aufwendiger und teurer ist.

Die ersten Kommunen sind bereits mit konkreten Netzentwicklungsplänen gestartet, wie sie das neue Gesetz vorschreibt. Dabei zeigt sich: Die Entscheidung, wann ein Gasnetz stillgelegt wird, hängt nicht allein vom politischen Willen ab, sondern davon, ob und wann Alternativen für alle Anschlusskunden verfügbar sind. In Bestandsvierteln mit älteren Gebäuden und schlechter Dämmung ist das ein jahrzehntelanger Prozess.

Die Kostenspirale für die Letzten am Netz

Das strukturelle Problem einer schrittweisen Abschaltung: Die Infrastrukturkosten des Gasnetzes sind weitgehend fix. Wenn immer mehr Haushalte aussteigen, verteilen sich diese Fixkosten auf immer weniger verbleibende Kunden. Die Gasnetzentgelte steigen dann selbst dann, wenn an den Netzkosten nichts geändert wurde, allein weil die Nutzergemeinschaft schrumpft.

Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, beschreibt das Problem so: „Die Abschaltung des Gasanschlusses darf nicht zur Kostenfalle für Verbraucher werden.” Eine Untersuchung des Verbands zeigt, wie stark die Kosten allein bei der Anschlussabschaltung bereits heute variieren: Sie reichen von null bis 6.545 Euro, mit einem Median von rund 455 Euro. Für den vollständigen Rückbau der Leitungen liegt der Median bei 1.190 Euro, das Maximum bei 6.900 Euro. Je nach Netzbetreiber und Region zahlen Haushalte also sehr unterschiedliche Summen für dieselbe Leistung, obwohl ein Gerichtsurteil die Weitergabe dieser Kosten eigentlich untersagt.

Industrie warnt, Verbraucherschützer fordern mehr

Die Debatte über die Geschwindigkeit des Ausstiegs ist nicht neu, gewinnt aber durch die anstehende Gesetzgebung an Schärfe. Bengt Bergt vom Verband der Gas- und Wasserstoffwirtschaft warnt vor einer voreiligen Aufgabe: „Wir sollten nicht leichtfertig Infrastruktur aus der Hand geben, die uns bei der Transformation wertvolle Dienste erweisen kann.” Hinter dieser Formulierung steckt die Hoffnung, dass Gasnetze künftig für Wasserstoff genutzt werden könnten, ein Szenario, das von Energieökonomen unterschiedlich bewertet wird.

Verbraucherschützer sehen das Problem von der anderen Seite. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert verbindliche einheitliche Begriffe und Verfahren, damit Haushalte nicht von Betreiber zu Betreiber unterschiedliche Konditionen erhalten. Der Deutsche Naturschutzring mahnte in seiner Stellungnahme zur EnWG-Novelle, das Gesetz dürfe „keine neuen Kostenfallen schaffen” und forderte klare Regelungen, welche Kosten auf wen umgelegt werden dürfen.

Vor der Abstimmung Anfang Juli

Der Bundestag soll die EnWG-Novelle noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden, die Anfang Juli beginnt. Die EU-Richtlinie muss bis August 2026 in nationales Recht umgesetzt sein. Eine Verzögerung würde Deutschland formell in Vertragsverletzung bringen.

Nach der Verabschiedung beginnt die eigentliche Arbeit: Netzbetreiber müssen regionale Gasnetzentwicklungspläne erstellen, Kommunen und Städte müssen ihre Wärmepläne mit diesen Plänen abstimmen. Für die Millionen Haushalte, die aktuell noch mit Gas heizen, wird damit erstmals ein verbindlicher Planungshorizont sichtbar, wann auch immer das konkrete Abschaltdatum in ihrer Straße kommen mag. Ob das neue Gesetz die Kosten des Übergangs fair verteilt, bleibt die offene Frage, auf die Verbraucherschützer seit Monaten eine Antwort verlangen.

Quellen (10)

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