BND darf zurückschlagen: Warken treibt Reform voran
Politik

BND darf zurückschlagen: Warken treibt Reform voran

Das Bundeskabinett hat am 12. August eine Grundreform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen: BND und Verfassungsschutz erhalten das Recht, fremde IT-Systeme zu hacken, Wohnungen zu betreten und verschlüsselte Kommunikation direkt abzufangen. Kanzleramtschefin Warken will das Gesetz schnell durch den Bundestag bringen. FDP, Linke und Grüne warnen vor einem historischen Tabubruch.

Quellen (8)
  1. Deutschlandfunkdeutschlandfunk.de
  2. ZDFzdfheute.de
  3. ZDFzdfheute.de
  4. Bundesinnenministeriumbmi.bund.de
  5. Bundesregierungbundesregierung.de
  6. beck-aktuellbeck-aktuell.de
  7. T-Onlinet-online.de
  8. Stadt Bremerhavenstadt-bremerhaven.de
16. August 2026, 9:42 Uhr623 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Seit ihrer Gründung in der Nachkriegszeit operierten BND und Verfassungsschutz nach einem Prinzip: beobachten, berichten, nicht eingreifen. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 damit formal gebrochen. Der 732-seitige Gesetzesentwurf, den Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorlegte, gibt den Nachrichtendiensten das Recht, aktiv in Bedrohungslagen einzugreifen. Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) beschrieb ihn als die "fundamentalste Reform seit der Gründung" der Dienste. Jetzt soll die parlamentarische Beratung im Bundestag beginnen.

Was die Reform konkret erlaubt

Die neuen Befugnisse sind weitreichend. Der Bundesnachrichtendienst darf künftig aktiv in laufende Cyberangriffe oder Desinformationskampagnen eingreifen: Er kann dabei selbst fremde IT-Systeme manipulieren oder lahmlegen. Der Verfassungsschutz erhält in Ausnahmefällen das Recht, Wohnungen zu betreten, um gefährliches Material unschädlich zu machen. Beide Dienste bekommen erweiterte Möglichkeiten, Smartphones und Computer verdeckt auszulesen und verschlüsselte Kommunikation direkt auf den Endgeräten abzufangen, bevor sie übertragen wird.

Das Bundesinnenministerium begründet die Reform mit der veränderten Bedrohungslage. Dobrindt sagte nach der Kabinettssitzung: "Sabotage, Spionage, Cyberangriffe und verdeckte Operationen durch ausländische Mächte erfordern neue Antworten." Deutschland habe in den vergangenen Jahren konkrete Angriffe auf kritische Infrastruktur erlebt, auf Bahnstrecken, Energieversorgung und Kommunikationsnetze. Der bisherige Rechtsrahmen erlaube es den Diensten, solche Angriffe zu beobachten, aber nicht zu stoppen.

Warkens politischer Zeitplan ist eng: Sie will das Gesetz noch in diesem Jahr durch den Bundestag bringen. Die neue Kanzleramtschefin, seit dem 29. Juli 2026 im Amt, hat die Geheimdienstreform zur ersten großen innenpolitischen Priorität erklärt.

Das Trennungsgebot als Kern der Debatte

Das zentrale Prinzip, das Kritiker gefährdet sehen, ist das Trennungsgebot: die in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs geltende strikte Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Polizei kann festnehmen, verhaften und in Grundrechte eingreifen. Nachrichtendienste beobachten nur. Die Trennung sollte sicherstellen, dass kein Staat im Staat entsteht, der gleichzeitig Informationen sammelt und Eingriffsbefugnisse besitzt.

Genau diese Grenze sehen die Kritiker nun verwischt. Clara Bünger, innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, bezeichnete den Entwurf als Verstoß gegen das Trennungsgebot. Linken-Abgeordneter Ulrich Thoden sah in der Reform Aktivismus, der "vor allem nur die Kompetenzen von Geheimdiensten und Exekutivorganen ausweitet, während gleichzeitig die Kontrolle reduziert" werde.

Aus der FDP kamen die schärfsten Worte. Wolfgang Kubicki sprach von einem "historischen Tabubruch" und warnte, die Entwicklung könne in eine Geheimpolizei führen. FDP-Generalsekretär Martin Hagen forderte einen Stopp des Vorhabens und bezeichnete es als "fatales Signal". Die FDP, historisch die Partei des Bürgerrechtsschutzes, sieht das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst grundsätzlich infrage gestellt.

Auch der Grünen-Experte Konstantin von Notz, der selbst eine Reform der Dienste für notwendig hält, sagte, der Entwurf schieße über das Ziel hinaus.

Widerspruch aus dem eigenen Lager

Bemerkenswert ist, dass selbst innerhalb der Koalition nicht alle Stimmen für den Entwurf klingen. Johannes Schätzl, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, zog im Vorfeld der Debatte "klare rote Linien": Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten dürfe "nicht schrittweise ausgehöhlt werden". Schätzl signalisierte damit, dass die SPD-Fraktion dem vorliegenden Entwurf nicht unverändert zustimmen wird.

CDU-Innenexperte Josef Oster, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, versuchte in der ARD zu beruhigen: Das Ziel sei nicht, eine Geheimpolizei zu schaffen oder das Trennungsgebot grundsätzlich abzuschaffen. Welche Änderungen im parlamentarischen Prozess noch vorgenommen werden, ist damit offen.

Bis zur ersten Bundestagslesung

Der 732-seitige Entwurf geht nun in die Beratung. Eine erste Lesung im Bundestag wird für September erwartet. Die Koalition hat eine Mehrheit, braucht aber SPD-Abgeordnete in geschlossener Linie, um das Gesetz zu verabschieden. Schätzls Vorbehalt deutet auf Nachverhandlungen hin.

Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird entscheiden, wie stark das neue Gesetz tatsächlich wird. Ob die konkret genannten Eingriffsbefugnisse BND-Hackingrecht, Wohnungszutritt und Endgerätezugriff in vollem Umfang oder abgeschwächt ins Gesetz kommen, hängt davon ab, wie weit die SPD beim Trennungsgebot nachzugeben bereit ist. Der Gesetzesentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung. Über den Sommer werden Sachverständige in Bundestagsausschüssen gehört, eine Verabschiedung noch in diesem Jahr gilt als Ziel der Koalition.

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