
Dritter Anlauf: Nord-Stream-Verdächtiger in Kroatien
Quellen (9)
- CBC News: How divers blew up the Nord Stream pipelinecbc.ca
- Bloomberg: Poland denies extradition of Nord Stream suspect to Germanybloomberg.com
- Al Jazeera: Who is Volodymyr Zhuravlev?aljazeera.com
- Kyiv Post: Nord Stream Suspect Arrested in Croatia on Film Setkyivpost.com
- LTO: Untersuchungshaft für Nord-Stream-Verdächtigenlto.de
- LTO: Festnahme in Kroatien — Bundesanwaltschaft und Haftbefehllto.de
- Handelsblatt: Untersuchungshaft für Nord-Stream-Verdächtigen in Kroatienhandelsblatt.com
- t-online: Untersuchungshaft für Nord-Stream-Verdächtigent-online.de
- Euromaidan Press: Croatia arrests Ukrainian Nord Stream suspecteuromaidanpress.com
Wer an der Sprengung von Nord Stream beteiligt gewesen sein soll, beriet offenbar Filmemacher, die Geschichte verfilmen wollen. Genau in dieser Situation hat Kroatien den ukrainischen Taucher Wolodymyr Schurawlew am 19. August 2026 in Pula festgenommen. Ein Gericht in der kroatischen Küstenstadt ordnete Untersuchungshaft an und leitete das Auslieferungsverfahren nach Deutschland ein. Für die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ist es der dritte Anlauf, den Verdächtigen vor Gericht zu bringen.
Sechs Personen auf der Andromeda
Was am 26. September 2022 nahe der dänischen Insel Bornholm in der Ostsee geschah, ist im Kern unbestritten: Zwei Unterwasserexplosionen beschädigten vier Röhren der Gaspipelines Nord Stream 1 und 2. Seismographen registrierten die Detonationen mit Magnituden von 2,3 und 2,1.
Die Spur der deutschen Ermittler führt auf die Segeljacht Andromeda, die am 6. September 2022 mit sechs Personen von Rostock auslief: ein Kapitän, zwei Taucher, zwei Tauchhilfen und eine Ärztin. Das Schiff legte in Rügen, Bornholm, der dänischen Insel Christiansø, dem schwedischen Sandhamn und dem polnischen Kołobrzeg an, bevor es nach Rostock zurückkehrte. Im Boot fanden Ermittler Rückstände des Sprengstoffs HMX, auch bekannt als Oktogen.
Am 30. Juni 2026 erhob die Bundesanwaltschaft in Hamburg Anklage gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhii Kuznietsow, der als mutmaßlicher Koordinator der Andromeda-Besatzung gilt. Schurawlew ist eine zweite Schlüsselfigur: Er soll nach Einschätzung der Anklagebehörde einer der Taucher gewesen sein, der die Sprengladungen an den Pipelines befestigte.
Drei Versuche, ein Verdächtiger
Der Weg bis zur kroatischen Verhaftung ist eine Geschichte wiederholter juristischer Niederlagen für die deutschen Ermittler. Als die Bundesanwaltschaft 2024 einen europäischen Haftbefehl ausstellte, hielt sich Schurawlew zunächst in Polen auf. Er entkam in die Ukraine, bevor ihn die polnische Polizei fassen konnte.
Im Herbst 2025 wurde Schurawlew erneut in Polen festgenommen, diesmal nahe Warschau. Ein polnisches Gericht lehnte die Auslieferung nach Deutschland ab. Die Begründung war juristisch brisant: Die Zerstörung von Gaspipelines könne im Kontext des russisch-ukrainischen Konflikts als legitimer Militärakt einer Verteidigungsoperation gewertet werden. Das Gericht zweifelte zudem an der deutschen Zuständigkeit. Schurawlew wurde freigelassen.
Danach reiste er offenbar in die kroatische Küstenstadt Pula, wo er als Berater an dem Hollywood-Film „Zmiinyi“ (Schlangeninsel) mitwirkte. Der politische Thriller unter der Regie von Doug Liman, mit Sean Penn und Adrien Brody in Hauptrollen, rekonstruiert die Nord-Stream-Sabotage. Kroatische Polizisten nahmen Schurawlew auf dem Filmset fest. Sein kroatischer Anwalt Matija Miloš kündigte an, die drohende Auslieferung juristisch anzufechten.
Die Rechtsfrage: Wann ist Sabotage Krieg?
Das polnische Urteil von 2025 ist das eigentliche juristische Kernproblem der deutschen Ermittler. Es etablierte die Argumentation, dass die Zerstörung ziviler Infrastruktur im Kontext eines laufenden Krieges als Kriegshandlung gelten kann und damit möglicherweise außerhalb der deutschen Strafverfolgung liegt. Die Bundesanwaltschaft wirft Schurawlew gemeinschaftliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, verfassungsfeindlichen Sabotageakt und Zerstörung von Bauwerken vor.
Ob ein kroatisches Gericht der polnischen Rechtslogik folgt, ist offen. Die EU hat keine einheitliche Rechtsprechung dazu, wann die Kriegshandlungs-Ausnahme im Europäischen Haftbefehlsrahmen greift. Kroatien ist seit 2013 EU-Mitglied. Das Auslieferungsverfahren muss nach kroatischem Recht innerhalb von 60 Tagen abgeschlossen sein. Die Frist läuft bis Mitte Oktober 2026.
Bis Mitte Oktober muss Kroatien entscheiden
Für die deutschen Ermittler ist der Ausgang entscheidend. Scheitert auch Kroatien, bleibt als einzige offene Spur das laufende Verfahren gegen Kuznietsow in Hamburg, wo sich die Anklagethese über die Andromeda-Besatzung erstmals vor Gericht beweisen muss. Schurawlew wäre als Taucher die operative Ergänzung zu dem mutmaßlichen Koordinator.
Die Ukraine hat staatliche Beteiligung an der Sabotage stets bestritten. Präsident Selenskyj schloss eine ukrainische Regierungsbeteiligung öffentlich aus. Mehrere internationale Recherchekooperationen, darunter Untersuchungen von Spiegel, Zeit und New York Times, haben Hinweise auf ukrainische Netzwerke gesammelt, ohne einen direkten Staatsbeschluss zu belegen. Deutsche Ermittler gehen von einer ukrainischen Tätergruppe aus, die ohne direkte Staatslenkung gehandelt haben könnte. Das Hamburger Verfahren und die kroatische Auslieferungsentscheidung werden das bisher stärkste Licht auf die ungeklärten Hintergründe werfen.
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