3.364 Euro im Pflegeheim: 649 davon sind Ländersache
Politik

3.364 Euro im Pflegeheim: 649 davon sind Ländersache

Der Verband der Ersatzkassen hat ausgerechnet: Wenn die Bundesländer Investitionskosten und Ausbildungskosten vollständig trügen, würde der Pflegeheimeigenanteil um durchschnittlich 649 Euro sinken. Stattdessen wächst er weiter und beträgt jetzt 3.364 Euro monatlich, fast dreimal so viel wie die Durchschnittsrente.

15. Juli 2026, 8:46 Uhr 789 Wörter · 4 Min. Lesezeit

3.364 Euro monatlich zahlen Pflegeheimbewohner im ersten Jahr im Durchschnitt aus eigener Tasche. Das sind 256 Euro mehr als noch vor zwölf Monaten, belegt eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (VdEK) vom 14. Juli. Besonders auffällig ist eine andere Zahl in derselben Analyse: 649 Euro pro Monat könnten die Kosten sinken, würden die Bundesländer ihre gesetzliche Pflicht erfüllen und Investitions- sowie Ausbildungskosten der Pflegeheime vollständig übernehmen. Tatsächlich wälzen die meisten Länder diese Kosten auf die Heimbewohner ab.

Wie sich 3.364 Euro zusammensetzen

Der Eigenanteil besteht aus drei Bestandteilen. Den größten Posten bildet der Einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für Pflegeleistungen und Ausbildungskosten: Er liegt bei 1.775 Euro, ein Anstieg von 192 Euro oder mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 1.068 Euro sowie Investitionskosten von 521 Euro. Diese drei Bestandteile summieren sich auf 3.364 Euro, die Bewohner im ersten Jahr selbst aufbringen müssen.

Der Haupttreiber beim EEE sind gestiegene Pflegelöhne. Dass Pflegekräfte besser verdienen, ist sozialpolitisch erwünscht, trifft aber direkt die Eigenanteile der Bewohner: Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nach Pflegegrad feste Beträge, deckt aber keine Vollkosten. Den Differenzbetrag tragen Pflegebedürftige selbst. Staatliche Zuschläge greifen erst nach Mindestaufenthalten: ab dem Heimeinzug erstatten die Pflegekassen 15 Prozent des EEE, nach zwölf Monaten 30 Prozent, nach zwei Jahren 50 Prozent und nach drei Jahren 75 Prozent. Diese Schwellen nützen mehr als 40 Prozent der Heimbewohner nicht, weil ihr Aufenthalt kürzer ausfällt. Ein erheblicher Teil der rund 820.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland ist auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen, weil Rente, Ersparnisse und Pflegeversicherungsleistungen die 3.364 Euro nicht decken. Die durchschnittliche Altersrente liegt bei rund 1.300 Euro monatlich.

649 Euro: Was die Länder nicht zahlen

VdEK-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner benennt den strukturellen Kern des Problems direkt: „Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden.“ Würden Bundesländer Investitionskosten und Ausbildungskosten vollständig übernehmen, würde der Eigenanteil um durchschnittlich 649 Euro pro Monat sinken, rechnet der VdEK vor. In der Praxis wälzen die meisten Länder diese Kosten auf die Bewohner ab und belasten damit Menschen, die ohnehin schon den Großteil ihrer Rente für Heimkosten aufwenden.

Die regionalen Unterschiede zeigen, wie stark die Länderpraxis divergiert. In Sachsen-Anhalt zahlen Heimbewohner im ersten Jahr durchschnittlich 2.891 Euro monatlich, in Bremen 3.761 Euro. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland klaffen 870 Euro pro Monat. Auf Sachsen-Anhalt folgen Niedersachsen mit 3.008 Euro und Mecklenburg-Vorpommern mit 3.032 Euro als günstigste Länder. Auf Bremen folgen das Saarland mit 3.695 Euro und Nordrhein-Westfalen mit 3.671 Euro als teuerste. Die Unterschiede entstehen durch abweichende Personalschlüssel in der Pflege, aber wesentlich auch dadurch, in welchem Umfang die Länder Investitionskosten und Ausbildungskosten tatsächlich übernehmen.

Rechtlich ist die Zuständigkeit klar: Bundesstaatlich sind die Länder für Heimaufsicht und Investitionskosten in Pflegeheimen zuständig, der Bund für das Leistungsrecht der Pflegeversicherung. Wenn Länder Investitionskosten auf Heimbewohner überwälzen, nutzen sie einen Spielraum, der rechtlich zulässig, aber politisch schwer zu rechtfertigen ist, wenn das Ergebnis eine Eigenbelastung von mehr als 3.000 Euro monatlich ist.

Reform fünfmal verschoben, Kosten weiter gestiegen

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) andere Stellschrauben im Blick als die Investitionskosten: Die staatlichen Leistungszuschläge für Heimbewohner sollen später greifen, der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 wird gestrichen und die Beitragspflicht für bestimmte Ehegatten ohne eigene Berufstätigkeit wird erhöht. Den VdEK überzeugt dieser Ansatz nicht: Elsner hatte den Entwurf als „wenig nachhaltig“ bezeichnet und bemängelt, wesentliche Finanzierungsfragen blieben unbeantwortet. VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling forderte „grundlegende Überarbeitungen“, besonders bei den Tarifregelungen und der Kürzung von Beratungsbesuchen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bezeichnete den Entwurf als „verheerend“.

Seit Mai 2026 hat das Kabinett die Befassung mit dem PNOG fünfmal verschoben. Am 6. Juli fehlte das Gesetz erneut auf der Kabinettsliste. Mögliche Termine sind der 22. und 29. Juli, jedoch ohne Bestätigung auf den Kabinettslisten. Gleichzeitig steigen die Kosten: Die neue Halbjahresauswertung des VdEK zeigt, dass der Eigenanteil von 3.245 Euro im Januar 2026 binnen sechs Monaten auf 3.364 Euro gestiegen ist. Der jährliche Anstieg von 256 Euro setzt damit ein Tempo fort, das sich seit Jahren kaum verlangsamt.

Kabinett bis 29. Juli: Bundestag frühestens im Herbst

Falls das Kabinett das PNOG am 22. oder 29. Juli verabschiedet, beginnt danach die parlamentarische Sommerpause des Bundestages. Eine erste Lesung im Bundestag ist damit frühestens im September 2026 möglich. Bis ein Gesetz dieses Umfangs drei Lesungen, Ausschussberatungen und den Bundesratsgang durchläuft, vergehen realistisch drei bis fünf Monate. Selbst im günstigsten Fall würden erste Wirkungen des PNOG frühestens Anfang 2027 eintreten.

Bis dahin steigen die Eigenanteile weiter. Der VdEK erhebt die Zahlen jeweils zum 1. Januar und 1. Juli: Die nächste Auswertung wird im Januar 2027 zeigen, ob sich der Anstieg fortsetzt. Die 649 Euro, die Länder durch vollständige Übernahme ihrer gesetzlichen Verpflichtungen einsparen könnten, stehen bereits jetzt im Raum. Ein Zeitplan, wann die Länder handeln wollen, existiert nicht.

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