Pflegereform vertagt: Bundestag frühestens im Herbst
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Pflegereform vertagt: Bundestag frühestens im Herbst

Das Pflegeneuordnungsgesetz stand weder am 10. noch am 24. Juni auf der Kabinettsliste, zwei verpasste Termine für eine Reform, die Pflegeversicherung vor der Insolvenz retten soll. Jetzt ist klar: Vor der parlamentarischen Sommerpause passiert nichts mehr, der Bundestag befasst sich frühestens im Herbst damit.

26. Juni 2026, 12:39 Uhr 830 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist der wichtigste Reformversuch der Pflegeversicherung seit Jahren. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mehrfach betont, ohne einschneidende Maßnahmen könne die Versicherung nur noch durch Bundeskredite über Wasser gehalten werden. Trotzdem fehlt das Gesetz auf der Kabinettsliste vom 10. Juni. Und dann auf der vom 24. Juni. Jetzt ist die Sommerpause des Bundestages nicht mehr zu verhindern: Eine parlamentarische Erstlesung ist frühestens im Herbst 2026 möglich. Das betrifft ein Vorhaben, das Millionen Familien und die Pflege von 5,1 Millionen Menschen in Deutschland betrifft.

Zweimal kein Kabinett: Was konkret passiert ist

Warken veröffentlichte den Referentenentwurf des PNOG am 4. Juni 2026. Seitdem sind fast vier Wochen vergangen, in denen das Bundeskabinett zweimal getagt hat, ohne dass das Gesetz auf die Tagesordnung kam. Nach Berichten mehrerer Branchenmedien kommen für eine Kabinettsbefassung nun die Termine im Juli infrage: der 1., 6., 15., 22. und 29. Juli. Ob das PNOG tatsächlich an einem dieser Termine behandelt wird, ist nicht bestätigt.

Die Konsequenz für den parlamentarischen Kalender ist eindeutig. Der Bundestag geht Ende Juni in die Sommerpause und nimmt die Plenarsitzungen erst im September wieder auf. Selbst wenn das Kabinett das Gesetz am frühestmöglichen Termin am 1. Juli verabschieden würde, verblieben für eine erste Bundestagslesung vor der Pause keine Sitzungswochen mehr. Fachmedien wie Care Inside halten eine parlamentarische Erstlesung vor dem Herbst für ausgeschlossen. Bis ein Gesetz dieses Umfangs den Bundestag durchläuft (drei Lesungen, Ausschussberatungen, Bundesrat), vergehen in der Regel drei bis fünf Monate.

Der Arbeitgeberverband Pflege fordert Warken nach einem Bericht der Ärztezeitung auf, die Verschiebung für eine Kurskorrektur zu nutzen. Dass ein Arbeitgeberverband, der eigentlich an einer zügigen Reform interessiert ist, öffentlich Kurskorrektur statt Tempo verlangt, zeigt wie breit die Ablehnung des aktuellen Entwurfs ist.

Der Grundsatzstreit: Wer zahlt die Lücke von 22,5 Milliarden Euro?

Hinter den ausgebliebenen Kabinettsdaten steckt ein ungelöster Koalitionskonflikt. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet für 2027 und 2028 zusammen ein Defizit von 22,5 Milliarden Euro in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Warkens PNOG will die Lücke schließen, ohne die allgemeinen Pflegebeitragssätze zu erhöhen: durch Leistungskürzungen, Beitragspflicht für Arbeitgeber von Minijobbern (geschätztes Zusatzvolumen: 4,8 Milliarden Euro jährlich) und einen höheren Kinderlosenzuschlag. Berichten von Branchenmedien zufolge sieht der Entwurf außerdem eine vorübergehende Aussetzung des Tariftreuegebots für Pflegedienste vor: Pflegeeinrichtungen müssten dann nicht mehr zwingend Tariflöhne zahlen.

Die SPD blockiert aus einem strukturellen Grund. Gesundheitspolitiker der SPD-Fraktion kritisieren, Warken kündige vor allem Leistungsbeschränkungen an, ohne die entscheidende Finanzierungsfrage zu beantworten: den Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Aktuell tragen ausschließlich Mitglieder der gesetzlichen Pflegekassen die demografischen Kosten der alternden Gesellschaft. Privatversicherte, überwiegend Beamte und Gutverdiener, bleiben außen vor. Solange das so bleibt, argumentiert die SPD, sei kein Sparpaket eine strukturelle Lösung, sondern nur eine Lastenverschiebung.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verweigert zudem die Rückerstattung von etwa fünf Milliarden Euro, die Pflegekassen während der Coronapandemie für coronabedingte Mehrausgaben aufwenden mussten. Warken hatte die Erstattung als Bestandteil ihrer Reform gefordert; das Bundesfinanzministerium lehnt dies wegen der angespannten Haushaltslage ab. Dieser Streit allein blockiert die Koalitionsfähigkeit des Gesetzes.

Das strukturelle Problem hinter dem Koalitionszwist

Die Pflegeversicherung war bei ihrer Einführung 1995 bewusst als Teilabsicherung konstruiert worden. Sie zahlt nach Pflegegrad feste Beträge, deckt aber nicht die vollen Kosten. Den Differenzbetrag, den sogenannten Eigenanteil, tragen Pflegebedürftige oder ihre Familien selbst. Dieser Eigenanteil stieg zum Jahresanfang 2026 erneut auf durchschnittlich 3.245 Euro monatlich, ein Anstieg von 261 Euro gegenüber dem Vorjahr. Das übersteigt die durchschnittliche Altersrente deutlich.

Die Folge ist eine wachsende Sozialhilfequote. Aktuell können 37,8 Prozent aller Pflegeheimbewohner (rund 309.000 Menschen) ihren Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln zahlen. Sie beziehen Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe und belasten damit die Kommunen mit rund zwei Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr. Der Deutsche Städtetag hatte Warkens Entwurf bereits als unzureichend kritisiert, weil er die Kosten aus der Pflegekasse in die Stadtkassen verlagere, ohne das Systemversagen zu beheben. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nannte den Entwurf ein „Belastungspaket“.

Wie eng der parlamentarische Fahrplan wird

Falls das Kabinett das PNOG im Juli beschließt, öffnet sich nach der Sommerpause ein enger parlamentarischer Fahrplan. Die Herbstsitzungswochen des Bundestages beginnen im September. Bis zur Beratung im Gesundheitsausschuss, der zweiten und dritten Lesung und einem möglichen Bundesratsgang vergehen realistisch drei bis fünf Monate. Das Gesetz würde dann frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 in Kraft treten. Das gilt für ein System, das Warkens eigenen Angaben zufolge schon heute nur mit Bundeskrediten auskommt.

ZDF Heute stellt die Frage, die in Berliner Koalitionskreisen nicht laut ausgesprochen wird: Ist verschoben auch aufgehoben? Gemeint ist die politische Praxis, strittige Reformen in die Sommerpause zu schicken und sie danach zu anderen Prioritäten in Konkurrenz zu stellen. Die Herbstsitzungswochen 2026 sind bereits mit Haushaltsberatungen belastet. Jede Woche, die das PNOG ohne Einigung verstreicht, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz in einem Umfeld beschlossen werden muss, in dem die Koalitionspartner bereits mit anderen Konflikten beschäftigt sind. Die Pflegeversicherung kann nicht warten: Das Defizit wächst unabhängig davon, ob in Berlin eine Einigung gelingt.

Quellen (12)

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