
Energiewende: Wo das Netz fehlt, wird der Wind gestoppt
Quellen (10)
- Bundesregierungbundesregierung.de
- BMWE Pressemitteilungbundeswirtschaftsministerium.de
- Handelsblatthandelsblatt.com
- ZDF Heutezdfheute.de
- BEE Statement Presseportalpresseportal.de
- Windkraft Journal (BWE)windkraft-journal.de
- Windindustrie Deutschland (BWE Klagen)windindustrie-in-deutschland.de
- Cleanthinking (Risiko auf Betreiber)cleanthinking.de
- Solarserver (EEG-Novelle Kritik)solarserver.de
- Krautreporterkrautreporter.de
Das Engpassproblem der deutschen Energiewende ist nicht der Wind, sondern das Netz. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli die Konsequenz gezogen, aber nicht so, wie die Branche es erwartet hatte. Statt den Netzausbau zu beschleunigen, steuert die neue Gesetzgebung, wo neue Windräder und Solaranlagen überhaupt noch mit Vergütung gebaut werden dürfen. Wer in einem Gebiet mit überlasteten Leitungen investiert, zahlt die Folgen künftig selbst.
Zwei Gesetze, eine neue Logik
Das Kabinett beschloss gleichzeitig zwei Gesetze: die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nannte das einen „Paradigmenwechsel in den Erneuerbaren“: Erstmals seit Einführung der Einspeisevergütung soll nicht mehr allein entscheidend sein, ob ein Standort windig genug ist, sondern ob das Netz den Strom auch aufnehmen kann.
Der finanzielle Hintergrund: Die staatlichen Förderkosten für erneuerbare Energien lagen 2024 bei 3,1 Milliarden Euro, 2025 bei 4,5 Milliarden. Für 2027 projiziert das Wirtschaftsministerium 16,5 Milliarden Euro, wenn die Ausbauziele unverändert weiterverfolgt werden. Reiche will die Kosten mit der Reform um mehr als 20 Prozent senken. Das positive Gegengewicht: Das Ministerium schreibt gleichzeitig 12 zusätzliche Gigawatt Onshore-Windkraft als Sondertender aus, gezielt in Regionen mit ausreichender Netzkapazität.
Was die Hotspot-Regel konkret bedeutet
Das Herzstück des Netzanschlusspakets ist die Standortsteuerung. Netzbetreiber identifizieren künftig Regionen, in denen Windstrom und Solarstrom regelmäßig aus dem Netz gedrosselt werden müssen, weil die Leitungen die Leistung nicht transportieren können. Diese Gebiete werden als Kapazitätsengpassgebiete ausgewiesen.
Bisher mussten Netzbetreiber Anlagenbetreibern Entschädigung zahlen, wenn deren Windräder oder Solarfelder wegen Netzüberlastung abgeregelt wurden, sogenannter Redispatch. Das ändert sich: In Engpassgebieten entfällt die Kompensationspflicht, sobald die Abregelungsquote in einem Kalenderjahr fünf Prozent überschreitet. Wer in einem solchen Hotspot eine neue Anlage baut, trägt das finanzielle Risiko vollständig selbst.
Für kleine Solaranlagen unter 50 Kilowatt sieht die EEG-Novelle vor, dass die feste Einspeisevergütung schrittweise bis 2029 ausläuft. Der Vergütungssatz für Neuanlagen sinkt auf 5,2 Cent pro Kilowattstunde. Danach werden Betreiber in die Direktvermarktung gezwungen und müssen eigenständig Abnehmer für ihren Strom finden.
Die Branche: Betreiber zahlen für das Netz
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) reagierte unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss mit einer juristischen Einschätzung: Die Redispatch-Regelung sei EU-rechtswidrig. Sie schaffe eine faktische Investitionsbremse in großen Teilen Norddeutschlands, wo der Wind am stärksten weht, das Netz aber am stärksten überlastet ist. Der Verband warnte vor einem drohenden Ausbaustopp in betroffenen Regionen und kündigte Klagen an, sollte das Gesetz unverändert in Kraft treten.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) formulierte es grundsätzlicher: „Die Ausbauziele werden auf Basis dieses Gesetzentwurfs faktisch nicht erreichbar sein. Deutschland wird seinen Wissensvorsprung in einem wichtigen Feld verlieren. Arbeitsplätze und Investitionen werden gefährdet.“ Die BEE hatte im Vorfeld der Kabinettsentscheidung eine Stellungnahme veröffentlicht und Grundsatzkritik an den geplanten Regelungen geübt.
Die gemeinsame Kritik beider Verbände trifft einen strukturellen Punkt: Das Netz als Maßstab für erneuerbare Energien zu nehmen, verschiebt die Haftung. Nicht die Windturbine hat die Leitung zu spät gebaut. Die Netzbetreiber haben den Ausbau ihrer Infrastruktur nicht rechtzeitig vorangetrieben. Der Anlagenbetreiber zahlt jetzt für das Versäumnis des Netzes.
Netzausbau bleibt das ungelöste Problem
Die beiden Gesetze enthalten keinen Mechanismus, der den Netzausbau selbst beschleunigt. Neue Hochspannungsleitungen dauern nach aktuellem Planungsverfahren und Genehmigungsverfahren mindestens fünf bis sieben Jahre von der Idee bis zur Inbetriebnahme. Die EEG-Novelle reduziert die Vergütung dort, wo das Netz überlastet ist. Sie baut das Netz nicht aus.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatten sich laut Handelsblatt gegen zentrale Passagen beider Gesetze gestellt. Im Kabinett überstimmte die CDU-geführte Regierungsmehrheit die Einwände. Das zeigt, wo die eigentliche politische Trennlinie liegt: Die Union will die wachsenden Förderkosten begrenzen. Die SPD befürchtet, dass dies die Energiewende verlangsamt. Reiche setzt auf sinkende Strompreise mittelfristig als Ergebnis der Kostendisziplin.
Systematisch ausgeblendet in der Reformdebatte bleiben Alternativen zur Standortsteuerung: verbindliche Netzanschlussfristen für Netzbetreiber mit Konsequenzen bei Verzug, eine Bundesfinanzierung für Trassenplanung und -bau oder Contracts for Difference als Instrument, um Investoren in Engpassgebieten trotz Abregelungsrisiko bankfähige Projekte zu ermöglichen. Keiner dieser Wege ist Teil des Kabinettsbeschlusses.
Bundestag stimmt im Herbst ab
Die Gesetze liegen nach dem Kabinettsbeschluss beim Bundestag. Eine erste Lesung ist für September 2026 geplant, der endgültige Beschluss soll bis Jahresende fallen. Die Energiebranche setzt darauf, dass das Parlament Änderungen vornimmt: Insbesondere die Hotspot-Definition und die Redispatch-Regelung gelten als mögliche Verhandlungsmasse.
Ob die SPD-Fraktion die Kritik ihrer Fachminister in konkrete Änderungsanträge übersetzt, entscheidet darüber, ob das Gesetz in seiner jetzigen Form beschlossen wird. Für die mehr als 29.000 Windturbinen, die bereits in Deutschland drehen, ändert sich nichts. Für alle, die nach 2027 gebaut werden, könnte es die erste wirklich ortsabhängige Förderschwelle in der Geschichte des EEG bedeuten.
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