
Sechsmal mehr Syrer verlieren Schutzstatus
Quellen (8)
- Migazinmigazin.de
- Berliner Zeitungberliner-zeitung.de
- taztaz.de
- Deutschlandfunkdeutschlandfunk.de
- InfoMigrantsinfomigrants.net
- it-boltwiseit-boltwise.de
- Flüchtlingsrat Schleswig-Holsteinfrsh.de
- Nordschleswigernordschleswiger.dk
Rund 1.400 Syrern wird in Deutschland jeden Monat der Schutzstatus entzogen. Im ersten Halbjahr 2026 endeten 23,2 Prozent aller syrischen Schutzprüfungen mit einem Widerruf, gegenüber 3,7 Prozent noch 2025. Abgeschoben wurde in dieser Zeit trotzdem fast niemand: Im gleichen Zeitraum kehrten genau drei Syrer durch staatliche Zwangsmaßnahmen nach Syrien zurück.
Das Tempo der Aberkennungen
Der Wendepunkt war der Dezember 2024: Als Baschar al-Assad nach dem Vormarsch einer islamistisch geführten Rebellenallianz Syrien verließ, fiel die wichtigste Grundlage für den syrischen Schutzstatus weg. Das BAMF ist gesetzlich verpflichtet, Schutzanerkennungen zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen entfallen. Über 13 Jahre lang war das Kernargument für syrischen Schutz die staatliche Verfolgung durch das Assad-Regime.
Seither hat das BAMF insgesamt 17.767 Widerrufsverfahren eingeleitet und weitet die Prüfungen kontinuierlich aus. Mitte Juni 2026 begann das Bundesamt, die Aberkennungsverfahren auf breitere Personengruppen auszudehnen. Im Mai 2026 lag die Widerrufsquote mit über 30 Prozent auf ihrem bisherigen Höchstwert.
Wer betroffen ist
Von etwa einer Million Syrern in Deutschland sind rund 500.000 potenziell von Widerrufsverfahren betroffen: jene, die über einen temporären Schutzstatus verfügen und weder eingebürgert noch im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind. Das BAMF stuft einen Widerruf als gerechtfertigt ein, wenn jemand in Syrien eigenständig seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte oder dort ein familiäres und soziales Netz hat.
Besonders im Visier sind Menschen, deren Asylverfahren besonders lang dauerte und die als nicht besonders schutzbedürftig eingestuft werden. Hinzu kommt eine Regelung, die seit Oktober 2025 gilt: Wer als Syrer mit Schutzstatus in die Heimat reist, auch nur um zu erkunden, ob eine Rückkehr möglich wäre, riskiert automatisch die Aberkennung seines Status. Diese Verbotslinie verschärft das Dilemma für Menschen, die sich zwischen beiden Ländern bewegen.
Für die Linksfraktion geht das Vorgehen zu weit. „Die Lage in Syrien ist extrem instabil, viele Gruppen werden bedroht, verfolgt und vertrieben“, sagt Clara Bünger, die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion. Sie fordert stattdessen Dauerbleiberechte für langjährig in Deutschland lebende Syrer. Auch Pro Asyl verweist auf anhaltende konfessionelle Gewalt, Wohnungsknappheit und die instabile Sicherheitslage in weiten Teilen des Landes.
Der Abschiebestau
Ein Widerruf des Schutzstatus führt nicht automatisch zur Abschiebung. Wer keinen anderen Aufenthaltstitel, etwa über Arbeit, erhält und auch nicht eingebürgert wurde, erhält zunächst eine Duldung oder wird aufgefordert auszureisen. Abschieben kann Deutschland derzeit jedoch kaum jemanden.
Rückführungen nach Syrien setzen die aktive Kooperation der syrischen Übergangsregierung voraus. Diese Zusammenarbeit ist bisher minimal: Im ersten Halbjahr 2026 wurden drei Syrer zwangsweise abgeschoben, im gesamten Jahr 2025 einer, der erste seit Beginn des syrischen Bürgerkriegs 2011. Ohne funktionierende Personenstandsregister, ohne verlässliche Lageeinschätzungen für einzelne Herkunftsregionen und ohne die nötige diplomatische Infrastruktur bleiben Rückführungen rechtlich kaum vollstreckbar.
Das erzeugt eine strukturelle Lücke: Wer seinen Schutzstatus verliert, weder eine Aufenthaltserlaubnis über Arbeit erhält noch abgeschoben werden kann, lebt auf Duldungsbasis in Deutschland, ohne rechtssicheren Status und ohne Planungssicherheit. Dass Rückführungen stocken, hat auch wirtschaftliche Konsequenzen: Im Gesundheitswesen und in der Altenpflege sind zehntausende Syrer tätig und ersetzen Stellen, die sonst unbesetzt blieben.
Zwischen Merz-Ankündigung und Verfahrensrealität
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte Ende März 2026 eine politische Zielgröße gesetzt: Innerhalb der nächsten drei Jahre sollten rund 80 Prozent der in Deutschland lebenden Syrer in ihr Herkunftsland zurückkehren. Rechtlich ist diese Größenordnung derzeit nicht erreichbar. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) intensiviert nach eigenen Angaben die Gespräche mit Damaskus.
Der entscheidende Engpass liegt in der Kooperationsbereitschaft der syrischen Übergangsregierung unter Ahmed al-Scharaa. Ohne Rückkehrabkommen, ohne gegenseitige Anerkennung von Dokumenten und ohne gesicherte Lageberichte für einzelne Provinzen bleibt die Differenz zwischen den hohen Widerrufszahlen auf dem Papier und den tatsächlichen Rückkehren eklatant. Die syrische Seite hat zwar grundsätzlich Bereitschaft zur Aufnahme von Rückkehrern signalisiert, liefert aber bislang keine ausreichende Grundlage für verlässliche Einzelfallprüfungen.
Für die Betroffenen bedeutet das eine Warteposition auf unbestimmte Zeit: Schutz entzogen, Rückkehr faktisch unmöglich, Bleiberecht nicht gesichert. Die politische Rhetorik einer Rückkehroffensive und die rechtliche Realität klaffen damit so weit auseinander wie selten in der deutschen Migrationspolitik.
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