Unterhaltsvorschuss ab 16: Priens Plan trifft Alleinerziehende
Rund 90 Prozent der 855.000 Kinder, die heute Unterhaltsvorschuss erhalten, leben bei alleinerziehenden Müttern. Viele dieser Haushalte liegen an oder unter der Armutsgrenze. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will genau hier kürzen: Ab dem 16. Geburtstag soll der staatliche Vorschuss entfallen, obwohl der Ex-Partner des Kindes häufig keinen Unterhalt zahlt und der Staat das Geld kaum zurückholt.
Warum die Kosten explodierten
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende, deren Ex-Partner keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen. Der Staat übernimmt die Zahlung und versucht anschließend, das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzufordern. In der Praxis gelingt das selten vollständig: Viele Unterhaltspflichtige sind zahlungsunfähig, unbekannt verzogen oder entziehen sich der Rückforderung systematisch.
Bis 2017 war die Leistung auf Kinder bis 12 Jahre und maximal 72 Bezugsmonate begrenzt. Die damalige Koalition weitete sie auf alle unter 18-Jährigen aus und schaffte die Zeitbegrenzung ab. Das Ergebnis war absehbar: Die Empfängerzahl verdoppelte sich von 427.000 auf heute 855.000 Kinder. Das Gesamtvolumen vervierfachte sich von rund 860 Millionen Euro auf 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2025.
In einem internen Bund-Länder-Arbeitspapier vom März 2026 standen mehr als 70 Kürzungsvorschläge für den Sozialbereich mit einem Gesamtvolumen von 8,6 Milliarden Euro. Darunter war auch eine radikale Variante: Streichung des Unterhaltsvorschusses ab 12 Jahren. Prien entschied sich für die moderatere Alternative, die Streichung ab dem 16. Lebensjahr.
Was die Kürzung konkret bedeutet
Für Kinder im Alter von 16 und 17 Jahren beträgt der monatliche Unterhaltsvorschuss bis zu 394 Euro. Diese Zahlung würde ab einer noch nicht festgelegten Frist entfallen. Das Einsparvolumen der gewählten Variante hat das Familienministerium bislang nicht beziffert. Für die radikalere Kürzung ab 12 Jahren wurden rund eine Milliarde Euro kalkuliert, davon je rund 400 Millionen bei Kommunen sowie je 300 Millionen bei Bund und Ländern.
Betroffen sind überwiegend Frauen: Rund 85 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland sind Mütter, viele in Haushalten an oder unter der Armutsgrenze. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) nannte Priens Plan „vollkommen inakzeptabel“. Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes, warnte, die Maßnahme verschlimmere Kinderarmut und reihe sich in bereits beschlossene Kürzungen beim Kinderzuschlag ein. Der Sozialverband VdK zeigte sich „besorgniserregend“ über die Diskussion.
Die SPD will die Pläne nicht mittragen. Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern und frühere Bundesfamilienministerin, nannte die geplante Kürzung „falsch“: Sie bestrafe Alleinerziehende und ihre Kinder. Grünen-Bundesvorsitzende Franziska Brantner bezeichnete das Vorgehen als „Schande“ und „schmutzigen Trick“: Die Bundesregierung versuche ihren Haushalt „auf dem Rücken von Familien und Alleinerziehenden“ auszugleichen. Der Deutsche Frauenrat verwies darauf, dass der Koalitionsvertrag eigentlich Verbesserungen für Alleinerziehende vorsah, keine Kürzungen.
Das Problem, das Prien nicht benennt
Der Kostenanstieg nach 2017 hat einen strukturellen Grund, den Priens Sparplan nicht behebt. Der Unterhaltsvorschuss ist kein Almosen, sondern ein staatlicher Vorschuss: Der Staat zahlt für den abwesenden Elternteil vor und hat grundsätzlich einen Rückforderungsanspruch. Diesen durchzusetzen gelingt chronisch unvollständig. Unterhaltspflichtige Elternteile sind häufig zahlungsunfähig, in unbekannte Aufenthaltsorte verzogen oder entziehen sich der behördlichen Nachverfolgung.
Brantner und die taz benennen Alternativen, die das Problem an seiner Wurzel angehen würden: verbesserter Datenaustausch zwischen Jugendämtern und Finanzämtern, verlängerte Verjährungsfristen für staatliche Rückforderungsansprüche (aktuell drei Jahre) und effizientere Vollstreckungsverfahren gegen unterhaltspflichtige Elternteile. Dieser Ansatz würde nicht die Kinder belasten, sondern die Durchsetzung gegenüber denjenigen stärken, die tatsächlich zahlen müssten.
Prien wählt diesen Weg nicht. Buchhalterisch ist das nachvollziehbar: Wie viel der Staat von zahlungsunfähigen Unterhaltspflichtigen zurückholt, lässt sich nicht planen. Auf der Ausgabenseite zu kürzen ist kalkulierbar. Die Konsequenz ist jedoch, dass der Preis der schlechten Durchsetzung nicht von den säumigen Elternteilen getragen wird, sondern von Kindern in ohnehin belasteten Haushalten.
Vor der Sommerpause kein Abstimmungstermin
Prien kündigte an, einen Gesetzentwurf „so schnell wie möglich“ vorzulegen. Einen konkreten Zeitplan für parlamentarische Beratungen nannte das Familienministerium bislang nicht. Die Bundestag-Sommerpause beginnt Ende Juli; eine parlamentarische Erstlesung vor September gilt als ausgeschlossen.
Damit liegt die Entscheidung im Herbst. Ob die SPD-Fraktion einem Entwurf ohne Zugeständnisse zustimmen würde, gilt nach den Reaktionen der vergangenen Tage als ausgeschlossen. Möglich wäre ein Kompromiss: eine eingeschränkte Kürzung bei gleichzeitig verbesserten Durchsetzungsmaßnahmen gegenüber säumigen Elternteilen. Sozialverbände fordern, zunächst die Rückforderungsquote systematisch zu erhöhen, bevor Leistungen gestrichen werden.
Für die rund 855.000 betroffenen Familien bleibt die Rechtslage zunächst unverändert. Bis ein Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist, läuft der Unterhaltsvorschuss weiter wie bisher. Wie lange, hängt davon ab, ob CDU und SPD sich in der Koalition einigen können.
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