AfD im Dreifrontenkampf: NRW, Bayern und der 20. Juli
Politik

AfD im Dreifrontenkampf: NRW, Bayern und der 20. Juli

Die AfD kämpft gleichzeitig an drei Fronten: In NRW tobt ein Machtkampf zwischen Landeschef Vincentz und der Bundesführung, am 20. Juli eskalierte ein Gedenkstreit über einen AfD-Kranz und in Bayern droht der Partei der Verlust der Oppositionsführung.

22. Juli 2026, 11:12 Uhr 800 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Eine Woche, drei Baustellen: Die AfD kämpft derzeit gleichzeitig gegen interne Zerfallserscheinungen in Nordrhein-Westfalen, gegen den Vorwurf des Missbrauchs von NS-Gedenkkultur und gegen den drohenden Verlust institutioneller Macht in Bayern. Einzeln wären das handhabbare Krisen. Gemeinsam zeigen sie, wie schwer es für eine Partei wird, wenn der Aufstieg nachlässt und die internen Konflikte nach außen sickern.

Vincentz gegen die Bundesführung: der NRW-Machtkampf

Nordrhein-Westfalen ist der größte Landesverband der AfD und seit Monaten intern gespalten. Auf der einen Seite steht Landeschef Martin Vincentz, der eine pragmatischere Linie verfolgt und die AfD perspektivisch koalitionsfähig machen will. Auf der anderen Seite steht Matthias Helferich, Bundestagsabgeordneter aus Dortmund, der für eine radikalere Ausrichtung steht und engen Kontakt zur Bundesspitze hält.

Die Auseinandersetzung eskalierte bei der Kandidatenaufstellung für die NRW-Landtagswahl. Nach Berichten von Correctiv hatte eine interne Chatgruppe, die aus dem Umfeld der Bundesvorsitzenden Alice Weidel entstanden sein soll, versucht, die Abstimmung über die Kandidatenliste zu sabotieren. Vincentz griff daraufhin Weidel öffentlich an. Weidel und Co-Vorsitzender Tino Chrupalla antworteten mit einer Forderung: Der NRW-Parteitag solle für ungültig erklärt werden. Die Delegiertenmehrheit in NRW stellte sich hinter Vincentz.

Danach schrieb Vincentz in einer Mail an Weidel und Chrupalla, er bedauere die gegenseitige Eskalation der vergangenen Tage und halte eine Rückkehr in ruhiges Arbeiten für geboten. Die Bundesführung reagierte mit der Ankündigung einer Untersuchungskommission zu NRW-Finanzen und Mitgliedsaufnahmepraktiken. Das klingt wie Entspannung, ist aber auch ein Instrument: Solche Kommissionen liefern Material für künftige Parteiausschlussverfahren.

Ein Kranz, der trennt: der Streit um den 20. Juli

Am 20. Juli 2026 gedachte Deutschland des Stauffenberg-Attentats auf Adolf Hitler, 82 Jahre nach dem gescheiterten Umsturzversuch von 1944. Beim zentralen Gedenken im Berliner Bendlerblock legte die AfD-Bundestagsfraktion, wie in den Vorjahren, einen Kranz nieder.

Tobias Korenke, Großneffe des evangelischen Theologen und NS-Widerstandskämpfers Dietrich Bonhoeffer, versuchte den Kranz zu entfernen. Sicherheitspersonal intervenierte und verwies Korenke vom Gelände. Er erklärte danach: Viele Nachkommen der Widerstandskämpfer empfänden tiefe Wut, wenn die AfD an dieser Stelle Kränze niederlege.

Die Weiße-Rose-Stiftung, die an die Münchner Widerstandsgruppe um die Geschwister Scholl erinnert, nannte die Kranzniederlegung der AfD einen Missbrauch des Gedenkens an NS-Opfer. Auch die Stiftung 20. Juli 1944 erklärte, das Kranzniederlegen verletze viele Angehörige der Widerstandskämpfer tief, weil vieles wofür die AfD stehe, den Überzeugungen der Attentäter von damals widerspreche. Unterschiedlicher war dagegen die Reaktion innerhalb der Familie Stauffenberg: Karl Schenk Graf Stauffenberg, Enkel des Attentäters Claus Schenk Graf von Stauffenberg, verteidigte das Recht der AfD, an der Gedenkstätte aufzutreten. Das sei das Prinzip des demokratischen Rechtsstaats. Der Leiter der KZ-Gedenkstätte Buchenwald lobte Korenkes Aktion als preiswürdig für Zivilcourage.

Die Auseinandersetzung illustriert ein strukturelles Dilemma: Staatliche Gedenkveranstaltungen können demokratischen Parteien rechtlich nicht verwehrt werden. Doch der Versuch der AfD, sich symbolisch in die Tradition des deutschen Widerstands einzureihen, trifft auf Widerstand aus dem Kreis derjenigen, die diesen Widerstand durch familiäre Bindung am stärksten verkörpern.

Bayern: Oppositionsführung auf der Kippe

In Bayern könnte die AfD demnächst eine Konsequenz aus einem internen Parteiausschluss tragen, die über das Mitglied selbst hinausgeht. Das Landesschiedsgericht der AfD Bayern hat den Ausschluss des Landtagsabgeordneten Ralf Stadler beschlossen, wegen parteischädigender Aussagen und Einschüchterung von Parteimitgliedern durch Briefe. Das Verfahren wurde vom niederbayerischen Kreisvorstand unter Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner eingeleitet.

Der Parteiausschluss hätte eine unmittelbare parlamentarische Konsequenz: Ausgeschlossene Mitglieder dürfen nach AfD-Statut nicht mehr der Fraktion angehören. Die AfD-Fraktion hätte dann einen Abgeordneten weniger als die Grünen im Bayerischen Landtag. Die Grünen würden damit automatisch zur stärksten Oppositionspartei und erhielten den Fraktionsstatus als Oppositionsführerin, der mit erweiterten Rederechten und einem stärkeren parlamentarischen Mandat verbunden ist.

Der Herbst als Belastungstest

Für die AfD-Führung kommen die drei Krisen zum denkbar ungünstigen Zeitpunkt: Im Herbst stehen Landtagswahlen an, in denen die Partei ihre Stellung als stärkste Oppositionskraft zementieren will. Interne Machtkämpfe, Gedenkstreit und Mandatsverluste sind Gesprächsthemen, die den Fokus von Wahlkampfthemen wegnehmen. Wie die Parteiführung die Konflikte löst oder ob sie weiter eskalieren lässt, wird die Herbstwahlen zumindest mitprägen.

Quellen (8)

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