Mehr als 1.000 Juristen fordern AfD-Verbot
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Mehr als 1.000 Juristen fordern AfD-Verbot

Über 1.051 Juristinnen und Juristen haben einen offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins unterzeichnet und fordern ein AfD-Verbotsverfahren. Ein Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, gestützt auf drei Millionen Datenpunkte, sieht gute Erfolgsaussichten.

Quellen (9)
  1. Legal Tribune Online: RAV fordert AfD-Verbotsverfahrenlto.de
  2. RAV: Über 1.000 Juristen fordern Verbotsverfahrenrav.de
  3. Tagesspiegel: Offener Brief an Regierung und Bundestagtagesspiegel.de
  4. Berliner Zeitung: Über 1000 Juristen fordern AfD-Verbotsverfahrenberliner-zeitung.de
  5. Verfassungsblog: Rechtswissenschaftliche Stellungnahmeverfassungsblog.de
  6. Correctiv: Alle wichtigen Dokumente zum möglichen AfD-Verbotcorrectiv.org
  7. LTO: Gutachterstreit zum AfD-Verbotlto.de
  8. Bundestag: Antrag zu AfD-Verbotsverfahren vorgelegtbundestag.de
  9. LTO: Verwaltungsgericht zu BfV-Einstufunglto.de
4. August 2026, 1:22 Uhr830 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte wertet mehr als drei Millionen Datenpunkte aus und kommt zu einem klaren Schluss: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht hätte wahrscheinlich Erfolg. Mehr als 1.051 Juristinnen und Juristen haben jetzt in einem offenen Brief Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aufgefordert, dieses Verfahren einzuleiten. Das juristische Material liegt auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille.

Das Gutachten und seine 3-Millionen-Datenpunkte-Grundlage

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat in einem der aufwendigsten verfassungsrechtlichen Gutachten der deutschen Nachkriegsgeschichte die AfD-Politik analysiert. Ausgewertet wurden über drei Millionen Datenpunkte: Parteiprogramme auf Bundesebene und Landesebene, Reden, Beschlüsse, Wahlprogramme und öffentliche Äußerungen von Funktionären über Jahre hinweg.

Das Ergebnis: Die AfD verstößt nach Einschätzung der GFF gegen zwei Grundprinzipien des Grundgesetzes. Gegen Artikel 1, der die Menschenwürde als unantastbar schützt und gegen Artikel 20, der das Demokratieprinzip verankert. Die Partei verfolge ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis, das weite Bevölkerungsgruppen, darunter Deutsche mit Migrationsgeschichte, Muslime und weitere Minderheiten, systematisch ausgrenze und abwerte. Diese Konzeption sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Das Fazit der GFF: Ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht "hätte wahrscheinlich Erfolg".

Über tausend Unterzeichner aus dem Rechtsbetrieb

Den offenen Brief hat der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) Mitte Juli 2026 mit zunächst rund 500 Unterzeichnenden veröffentlicht. Der RAV ist ein 1979 gegründeter Zusammenschluss mit bürgerrechtlichem Profil, der sich unter anderem für Asylrechte eingesetzt und Fälle von Polizeigewalt vertreten hat. Innerhalb weniger Wochen ist die Unterstützerzahl auf mehr als 1.051 gestiegen: Anwältinnen und Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Juristen aus Verwaltung und Wirtschaft sowie Rechtsreferendare.

Der Brief richtet sich an genau jene drei Institutionen, die nach Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes berechtigt sind, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Parteien, Verbände und Einzelpersonen haben dieses Recht nicht.

Warum die rechtliche Lage komplizierter ist als der Appell suggeriert

Ein Parteiverbotsverfahren ist kein Standardprozess. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nicht nur, dass eine Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt, sondern auch, dass sie aktiv auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung hinarbeitet und dabei eine realistische Gefahr darstellt. Das NPD-Verbotsverfahren 2017 scheiterte nicht daran, dass das Gericht die NPD für verfassungskonform hielt. Es scheiterte daran, dass das Gericht die NPD mangels politischer Bedeutung als zu unbedeutend bewertete, um die Demokratie tatsächlich gefährden zu können. Diesen Einwand kann niemand ernsthaft gegen die AfD erheben: Sie ist die zweitgrößte Partei im Bundestag.

Dennoch ist die politische Ausgangslage schwierig. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wollte die AfD im Mai 2025 auf Bundesebene als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte diese Hochstufung im Februar 2026 per einstweiliger Verfügung, solange das Hauptsacheverfahren noch läuft. Formal gilt die AfD auf Bundesebene weiterhin nur als "Verdachtsfall". Auf Landesebene sieht es anders aus: In Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Niedersachsen haben die Landesämter für Verfassungsschutz die jeweiligen Landesverbände bereits als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Für einen Verbotsantrag im Bundestag braucht es eine parlamentarische Mehrheit, die ohne Union und SPD nicht zustande kommt. Ende 2024 war ein entsprechender Antrag im Bundestag eingebracht worden, doch die vorgezogenen Neuwahlen vom Februar 2025 unterbrachen das Verfahren. Die neue Bundesregierung aus Union und SPD hat sich seitdem nicht auf eine gemeinsame Linie verständigt. Teile der CDU/CSU befürchten, ein gescheitertes Verbotsverfahren könnte der AfD als Opfernarration dienen.

Das Sachsen-Anhalt-Problem

Der Zeitpunkt des RAV-Appells ist nicht zufällig. Am 6. September 2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. In Umfragen liegt die AfD stabil bei 39 bis 40 Prozent. Wegen der Fünf-Prozent-Hürde könnte die Partei rechnerisch eine absolute Mehrheit der Mandate erringen und erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine Alleinregierung stellen, geführt von einer Partei unter Verfassungsschutzbeobachtung. Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat das Wahlprogramm seines Landesverbands selbst als "migrationspolitische Kehrtwende um 180 Grad" bezeichnet. Der sachsen-anhaltische Landesverband gilt beim Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch.

Die Unterzeichner des RAV-Briefs machen geltend, dass die politische Passivität angesichts eines Gutachtens, das Verfassungswidrigkeit feststellt, selbst ein demokratiepolitisches Problem darstellt. Die Frage ist keine juristische: Sie ist eine politische. Welches Risiko ist größer, das eines Verbotsverfahrens oder das einer weiteren Normalisierung?

Bis Köln im Hauptsacheverfahren entschieden hat

Das Verwaltungsgericht Köln wird im Hauptsacheverfahren entscheiden, ob das BfV die AfD dauerhaft als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen darf. Solange dieses Verfahren anhängig ist, kann die Bundesregierung argumentieren, die verfassungsschutzrechtliche Grundlage sei noch ungeklärt. Ein Urteilsdatum steht noch nicht fest.

Der RAV-Brief und das GFF-Gutachten widersprechen dieser Argumentation: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung könnten einen Verbotsantrag auch ohne die BfV-Hochstufung stellen, gestützt auf eigenes Beweismaterial. Ob sie es tun, entscheidet sich nicht in Karlsruhe, sondern in Berlin. Der Appell von mehr als tausend Juristinnen und Juristen ist ein rechtliches Signal, das die Politik nicht kommentarlos übergehen kann.

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