DW-Reporter Uludağ in der Türkei erneut verhaftet
Seit mehr als 18 Jahren berichtet Alican Uludağ über türkische Gerichte. Am 21. Juli 2026 wurde er erneut selbst verhaftet: Türkische Polizisten nahmen den Korrespondenten fest, ohne eine Rechtsgrundlage zu nennen. Erst im Mai hatte die Justiz ihn nach 90 Tagen in der Hochsicherheitsanstalt Silivri freigelassen, ohne ihn zu verurteilen.
18 Jahre Gerichtsberichterstatter, seit 2026 selbst Angeklagter
Alican Uludağ arbeitet seit mehr als 18 Jahren als Gerichtsreporter, seit März 2021 für den türkischsprachigen Dienst der Deutschen Welle. Er berichtete unter anderem über Menschenrechtsverletzungen, politische Prozesse und die Verflechtungen zwischen türkischer Justiz und Regierung. Im Juli 2026 erhielt er den Pressefreiheitspreis der türkischen Journalistenvereinigung.
Ausgangspunkt seiner strafrechtlichen Verfolgung sind Beiträge auf dem Kurznachrichtendienst X sowie ein Artikel, den er für den Sender Now TV mitgeschrieben hatte. In dem Beitrag kritisierte er die türkische Regierung dafür, Staatsangehörige, die der Islamischen Gruppe IS angehört haben sollen, nach ihrer Rückkehr aus Syrien nicht konsequent zu verfolgen. Zudem hatte er in X-Posts das Vorgehen der Regierung scharf kommentiert.
19. Februar 2026: Festnahme am Abend
Am 19. Februar 2026 rückten rund 30 Polizeibeamte zur Wohnung Uludağs in Ankara aus. Die Festnahme erfolgte im Beisein seiner Familie. Die Istanbuler Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan durch einen X-Post beleidigt zu haben, der rund 18 Monate zuvor veröffentlicht worden war. Konkret lauten die Anklagepunkte laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ): Beleidigung des Staatspräsidenten, öffentliche Verbreitung falscher Informationen, Beleidigung der türkischen Nation sowie Herabwürdigung staatlicher Organe und der Justiz.
Das CPJ erklärte nach Sichtung der belastenden X-Posts, darin befänden sich keine Beleidigungen, sondern ausschließlich scharfe Kritik. Uludağ bestritt bei der Vernehmung alle Vorwürfe. DW-Intendantin Barbara Massing nannte die Festnahme einen gezielten Einschüchterungsakt und bezeichnete die Vorwürfe als haltlos. Die Europäische Journalistenföderation (EFJ) und das Komitee zum Schutz von Journalisten forderten seine sofortige Freilassung.
Artikel 299 und 90 Tage Silivri
Das juristische Instrument ist Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches, der die Beleidigung des Staatspräsidenten mit bis zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe bedroht. Seit der Machtkonsolidierung unter Erdoğan wird dieser Paragraf regelmäßig gegen Journalisten, Satiriker und Oppositionspolitiker eingesetzt. Reporter ohne Grenzen dokumentierte Hunderte von Verfahren nach dem Beleidigungsparagraf seit 2014.
Uludağ wurde für rund 90 Tage in der Justizvollzugsanstalt Silivri bei Istanbul in Untersuchungshaft gehalten. Silivri ist eine Hochsicherheitsanstalt, in der Vergangenheit Militärangehörige, Akademiker und Journalisten inhaftiert wurden. Am 21. Mai 2026 wurde Uludağ freigelassen, das Strafverfahren gegen ihn läuft weiter. Zwei Monate später folgte die zweite Festnahme.
21. Juli 2026: Kein Kontakt, keine Begründung
Uludağ teilte seine zweite Festnahme am 21. Juli 2026 selbst über X mit. Seinen Anwälten war es zum Zeitpunkt der ersten Berichte noch nicht gelungen, Kontakt zu ihm aufzunehmen. Die türkischen Behörden nannten keine Rechtsgrundlage für die erneute Festnahme. Ob sie in Zusammenhang mit dem laufenden Prozess steht oder auf einem neuen Verfahren beruht, blieb zunächst unklar.
DW-Intendantin Massing bezeichnete die erneute Festnahme als zutiefst besorgniserregend und bekräftigte, journalistische Arbeit dürfe nicht kriminalisiert werden. Die Journalistengewerkschaft DJU in ver.di forderte Außenminister Johann Wadephul auf, den türkischen Botschafter einzubestellen und die Freilassung Uludağs zu verlangen. Das türkische Strafprozessrecht sieht bei einer erneuten Festnahme in laufenden Verfahren unterschiedliche Fristen vor, abhängig davon, ob ein neuer Haftbefehl beantragt wird.
Türkei auf Rang 163: Was das für Europas Presse bedeutet
Reporter ohne Grenzen listet die Türkei im Pressefreiheitsindex 2026 auf Rang 163 von 180 Ländern, ein Abstieg von Rang 159 gegenüber dem Vorjahr. Die Organisation beschreibt das Land als ein Beispiel für tief sitzenden Autoritarismus: Mehr als 90 Prozent aller türkischen Medien stehen nach Einschätzung von RSF unter direkter oder indirekter staatlicher Kontrolle. Kritische Journalisten werden über Strafrecht, Lizenzentzug oder wirtschaftlichen Druck zum Schweigen gebracht.
Für Deutschland hat der Fall eine besondere Bedeutung. Uludağ ist Mitarbeiter eines öffentlich-rechtlichen deutschen Auslandssenders, den die Bundesregierung finanziert und betreibt. Ein Angriff auf ihn ist damit auch ein Angriff auf die Berichterstattungsinfrastruktur, die Deutschland in der Türkei unterhält. Wie Wadephul auf die Forderung reagiert, den Botschafter einzubestellen und ob die Bundesregierung das Thema in bilateralen Gesprächen mit Ankara thematisiert, war bis Redaktionsschluss noch offen.
Aktualisierungen
Update 23. Juli, 01:00 Uhr: Ein Richter am Amtsgericht Ankara ließ Uludağ am 22. Juli nach rund 25 Stunden in Polizeigewahrsam frei. Das Gericht verhängte jedoch Auflagen: ein internationales Ausreiseverbot sowie eine Meldepflicht bei der Polizei viermal wöchentlich, womit er die Türkei weiterhin nicht verlassen kann. Die zweite Festnahme basierte auf einem X-Beitrag, den er am selben Tag veröffentlicht hatte. Uludağ kritisierte darin, dass Verdächtige in der türkischen Strafverfolgung öffentlich als schuldig behandelt würden, bevor sie überhaupt vor Gericht erschienen seien. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb Verbreitung falscher Informationen sowie Volksverhetzung vor. Gegen ihn laufen damit mindestens zwei parallele Strafverfahren.
Update 23. Juli, 03:00 Uhr: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer forderte am Mittwoch die sofortige Freilassung und appellierte an die türkische Regierung: „Journalistische Arbeit ist keine Straftat.“ Die Bundesregierung nannte die erneute Festnahme besorgniserregend. Das Ankaragericht hat für den 18. September 2026 einen Prozesstermin in Ankara angesetzt; bis dahin bleibt Uludağ unter den verhängten Auflagen in der Türkei.
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