
Berlin-Wahl: Die Linke macht Enteignung zur Bedingung
Quellen (10)
- Boerse-Express — Berlin-Wahl: Enteignungs-Debatte eskaliert vor Abstimmungboerse-express.com
- ZDF — Berlin streitet über Enteignungenzdfheute.de
- Hersfelder Zeitung — Berliner Linke verteidigen Enteignungs-Plänehersfelder-zeitung.de
- Boerse-Express — Linke fordert Enteignung von 260.000 Wohnungenboerse-express.com
- Wikipedia — Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen 2021de.wikipedia.org
- Berlin.de — Ergebnisse Volksentscheid 2021berlin.de
- Boerse-Express — Grimm warnt: Enteignungspläne könnten Kapitalflucht auslösenboerse-express.com
- Oldenburger Onlinezeitung — Grimm fürchtet Enteignungsfantasienoldenburger-onlinezeitung.de
- T-Online — Berlin-Wahl 2026: Wahlumfraget-online.de
- Tagesspiegel — Enteignungen: Aktivisten rechnen mit 7,3 Milliarden Euro Kostentagesspiegel.de
Am 26. September 2021 stimmten 57,6 Prozent der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Fünf Jahre später ist nichts davon umgesetzt und die Berliner Linke macht die Erfüllung dieser Forderung zur Bedingung für jede Regierungsbeteiligung nach der Wahl am 20. September 2026. Der Streit darüber ist im August eskaliert, ausgelöst durch eine hitzige Debatte bei Maischberger und ein Bundesgesetz, das die Forderung der Linken möglicherweise bereits vor der Wahl zu Makulatur gemacht hat.
Was der Volksentscheid 2021 beschlossen hat
Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen" war rechtlich nicht bindend, aber politisch eindeutig: 57,6 Prozent der Berliner stimmten bei einer Wahlbeteiligung von 73,5 Prozent dafür, dass der Senat einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung aller privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Einheiten erarbeiten solle. Das betrifft nach Schätzungen der Initiative rund 240.000 bis 260.000 Wohnungen, die heute im Besitz von Konzernen wie Vonovia, Deutsche Wohnen und anderen börsennotierten Immobiliengesellschaften sind.
Der damalige Senat setzte eine Expertenkommission ein, die 2023 zu dem Schluss kam, eine Vergesellschaftung sei verfassungskonform durchführbar. Der Folgesenat ließ die Umsetzung trotzdem offen. Die Linke, die bei der Wahl 2021 noch mitregiert hatte, greift das Thema jetzt im Wahlkampf 2026 wieder auf, diesmal als nicht verhandelbare Bedingung.
Die Koalitionsarithmetik und Schwerdtners Bedingung
Linke-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner hat unmissverständlich formuliert: Eine Regierungsbeteiligung der Linken in Berlin ist ohne Umsetzung der Vergesellschaftung ausgeschlossen. Das hat erhebliche koalitionsarithmetische Folgen. Aktuelle Umfragen sehen CDU und Linke fast gleichauf an der Spitze: Die CDU kommt laut INSA (7.-13. August, 1.000 Befragte) auf 20 Prozent, die Linke auf 19 Prozent, die AfD auf 17 Prozent, die Grünen auf 16 Prozent und die SPD auf 15 Prozent. FDP und BSW liegen jeweils bei 3 Prozent und würden den Einzug ins Abgeordnetenhaus verpassen.
Eine Mehrheit ohne die Linke ist möglich: CDU, SPD und Grüne kämen auf 51 Prozent. Eine Koalition mit der Linken wäre ebenfalls rechnerisch möglich, setzt aber voraus, dass CDU oder SPD die Enteignungsbedingung akzeptieren, was beide bisher ablehnen. Das Paradox des Berliner Wahlkampfs: Die Partei mit dem zugkräftigsten Thema hat gleichzeitig das schwierigste Koalitionsprofil.
Grimm, Schnitzer und der Maischberger-Streit
Am 17. August lieferten sich Linke-Chefin Schwerdtner und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer bei Maischberger eine öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzung. Schnitzer warnte, Enteignungspläne würden Kapitalflucht auslösen: Investoren, die bei Unsicherheit über Eigentumsrechte abziehen, hinterlassen keinen Wohnungsbau-Nachfolger. Veronika Grimm, ebenfalls Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, ging weiter und nannte die Pläne „Enteignungsfantasien", die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar seien. Wenn solche Fantasien Wirklichkeit würden, so Grimm, würden Unternehmen, Unternehmer und Hochqualifizierte ihre Aktivitäten ins Ausland verlagern.
Die Linke hält dagegen: Der Volksentscheid habe demokratisch legitimiert, dass Berlin die Frage ernstnehmen muss. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen" schätzte die Entschädigungskosten 2021 auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro; der damalige Senat rechnete mit 29 bis 36 Milliarden Euro. Der Unterschied liegt in der Berechnungsmethode: Die Initiative wollte nicht mit Bargeld entschädigen, sondern mit auf 40 Jahre laufenden Schuldtiteln, die aus den künftigen Mieteinnahmen bedient werden. Unabhängig davon ist 29 bis 36 Milliarden Euro für ein Bundesland, das bereits erhebliche Schulden trägt, ein gewaltiger Betrag.
Das Bundesgesetz als Veto aus Berlin
Die entscheidende Wendung des Berliner Enteignungsstreits kam im Juli 2026 aus dem Bund: Die Bundesregierung aus Union und SPD beschloss ein Bundesgesetz, das die Vergesellschaftung privater Mietwohnungen durch Bundesländer verbieten soll. Der Bund greift damit in eine Debatte ein, die Berlin intern führte. Ob dieses Gesetz verfassungskonform ist, werden Gerichte klären. Der Bund dürfte argumentieren, er schütze die Einheitlichkeit des Eigentumsrechts; Berlin könnte dagegen klagen, dass Vergesellschaftung eine Länderangelegenheit sei. Das Bundesverfassungsgericht hätte das letzte Wort.
Für den Berliner Wahlkampf bedeutet das Gesetz: Selbst wenn die Linke nach dem 20. September in eine Koalition eintritt und auf Vergesellschaftung besteht, wäre der Rechtsweg lang und der Ausgang ungewiss. Die Berliner Linke könnte gewinnen und trotzdem verlieren.
Worum es im Berliner Wahlkampf wirklich geht
Hinter dem Enteignungsstreit steht ein handfestes Problem: Berliner Mieter zahlen für Wohnungen, die in der Nachwendezeit noch erschwinglich waren, heute marktübliche Preise von 15 bis 20 Euro pro Quadratmeter und mehr, wenn Vermieter den Index- oder Staffelmietvertrag ausschöpfen. Jede Wahlkampfpartei behauptet, die Wohnungsnot zu lösen; nur die Linke will dabei auf staatlichen Besitz setzen statt auf Neubau-Anreize.
Die Frage, ob Vergesellschaftung oder Neubau die Mietpreise schneller senkt, ist eine empirische, keine ideologische. Die Berliner Erfahrung mit dem 2020 beschlossenen und 2021 vom Bundesverfassungsgericht gekippten Mietendeckel zeigt: Eingriffe in den Wohnungsmarkt scheitern oft an der rechtlichen Überprüfung, bevor sie wirtschaftlich beurteilt werden können. Die Linke setzt darauf, dass der 2023 erstellte Expertenbericht diesmal ausreicht. CDU, SPD und Wirtschaftsweise setzen dagegen.
Am 20. September wird Berlin wählen. Am 21. September beginnen Koalitionsverhandlungen, in denen die Enteignungsfrage den ersten Riss in jede mögliche Mehrheit zu treiben droht.
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