
ChatGPT baut das NEINhorn nach: Carlsen klagt OpenAI
Quellen (11)
- Carlsen Pressemitteilung 19.8.2026carlsen.de
- Börsenblatt: Carlsen klagt gegen OpenAIboersenblatt.net
- ZDF heute: NEINhorn-Streitzdfheute.de
- taz: Marc-Uwe Kling verklagt OpenAItaz.de
- Initiative Urheberrecht: Carlsen klagturheber.info
- Spielwarenmesse: Carlsen ChatGPT Plagiatespielwarenmesse.de
- Frankfurter Rundschau: NEINhorn-Klagefr.de
- mobiflip: NEINhorn-Streit eskaliertmobiflip.de
- Preu Bohlig: GEMA vs OpenAI Urteilpreubohlig.de
- Max-Planck-Gesellschaft: KI Urheberrecht Musterverfahrenmpg.de
- Österreichischer Buchhandelbuecher.at
ChatGPT erstellt auf Knopfdruck vollständige Kinderbücher im Stil von Marc-Uwe Klings Bestseller-Reihe, komplett mit gefälschter ISBN, Impressum und dem Logo des Carlsen Verlags. Am 19. August 2026 reagierte der Verlag mit einer Klage vor dem Landgericht München I gegen OpenAI Ireland Ltd. Der Fall wirft eine bislang ungelöste Grundsatzfrage auf: Wann wird ein Sprachmodell, das ein Werk imitiert, zum Urheberrechtsverletzer?
Was ChatGPT tut und warum das brisant ist
Carlsen-Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn haben ihre Vorwürfe in einer Pressemitteilung vom 19. August 2026 präzise formuliert: ChatGPT generiere nach einfachen Nutzereingaben Geschichten, die wesentliche kreative Elemente des NEINhorns übernähmen. Der Chatbot biete zudem vollständige Druckvorlagen für illustrierte Bücher an, einschließlich Cover, Urheberrechtsseite, gefälschter ISBN und Carlsen-Logo.
Besonders belastend für OpenAI ist ein weiterer Vorwurf: ChatGPT mache bei der Buchproduktion proaktiv Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen zum NEINhorn, ohne dass Nutzer danach gefragt hätten. Wenn das zutrifft, würde das System nicht nur auf Befehl imitieren, sondern aktiv zur weiteren Verletzung animieren.
Das NEINhorn erschien 2019 im Carlsen Verlag. Die Reihe gilt als eine der erfolgreichsten deutschsprachigen Kinderbuchreihen der vergangenen Jahre. Kling ist vor allem durch die Känguru-Chroniken bekannt, aber das NEINhorn hat eine eigenständige Fangemeinde aufgebaut, die ChatGPTs druckfertige Kopien besonders leicht erkennen und verbreiten kann. Das Einhorn, das konsequent alles verweigert, ist als Konzept so klar definiert, dass es Maschinen leicht fällt, den Stil zu imitieren.
Das GEMA-Urteil als Vorbild
Das Landgericht München I ist kein unbekanntes Terrain für KI-Urheberrechtsklagen. Am 11. November 2025 urteilte dasselbe Gericht im Verfahren der GEMA gegen OpenAI (Az. 42 O 14139/24), dass ChatGPT mit der Reproduktion von Songtexten in seinen Antworten Urheberrechte verletzt habe. Die GEMA hatte nachgewiesen, dass GPT-4 und GPT-4o urheberrechtlich geschützte Liedtexte nahezu wörtlich ausgaben. OpenAI hat Berufung eingelegt, das Verfahren läuft weiter.
Für den Carlsen-Fall ist das GEMA-Urteil in zweifacher Hinsicht relevant. Erstens: Das gleiche Gericht hat bereits signalisiert, dass es Urheberrechtsverletzungen durch KI-Outputs grundsätzlich für möglich hält. Zweitens: Das GEMA-Verfahren betraf Textreplikation bei Songs. Die Carlsen-Klage argumentiert mit einer qualitativ anderen, möglicherweise schwieriger zu beweisenden Theorie: nicht wörtliche Übernahme einzelner Sätze, sondern Übernahme des kreativen Charakters und narrativer Strukturen.
Training oder Output? Der Kern des Rechtsstreits
Das Carlsen-Verfahren berührt zwei verschiedene urheberrechtliche Angriffspunkte, die rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Der erste: OpenAI hat möglicherweise das NEINhorn ohne Lizenz zum Training seiner Modelle genutzt. Das wäre ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht. Die Text-und-Data-Mining-Ausnahme des EU-Urheberrechts erlaubt solches Training zwar grundsätzlich, es sei denn, Rechteinhaber widersprechen ausdrücklich. Ob Carlsen einen solchen Widerspruch formuliert hatte, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Der zweite Angriffspunkt ist schwerer zu widerlegen: Das Trainings-Ergebnis, also die Outputs des Modells, übernehmen angeblich wesentliche kreative Elemente. Hier hilft die Text-und-Data-Mining-Ausnahme OpenAI nicht, denn diese bezieht sich auf das Training, nicht auf das, was ein Modell erzeugt. ZDF heute und der Verband Initiative Urheberrecht beschreiben den Fall als potenziell wegweisend für diese Output-Frage.
Urheberrecht schützt konkrete Ausdrucksformen, nicht Ideen, Stile oder Charaktertypen als solche. Ob ein trotziges Einhorn als Konzept schutzfähig ist, bezweifeln manche Juristen. Ob ChatGPT aber dieselben Sprachmuster, Wortspiele und narrativen Wendungen wie das Original reproduziert, wäre eine andere, stärkere Behauptung. Kling und Henn müssten diese Übernahme konkret belegen.
Ein europäisches Verfahren in einer globalen Klagewelle
Carlsen ist nicht allein. In den USA verklagten allein im vergangenen Jahr mehr als 400 Zeitungsverlage gemeinsam OpenAI und Microsoft wegen unerlaubter Nutzung journalistischer Inhalte zum Training. Die New York Times hat ein eigenes Verfahren in New York laufen. In Großbritannien haben mehrere Verlagsgruppen Sammelklagen angekündigt.
In Deutschland läuft neben dem GEMA-Verfahren eine wachsende Zahl von Vorab-Auseinandersetzungen zwischen Rechteinhabern und KI-Anbietern. Die Max-Planck-Gesellschaft spricht in einer Analyse vom ersten echten Musterverfahren-Cluster zu unlizenzierter KI-Nutzung in Europa. OpenAI hat für Deutschland und die EU einen Lizenzdialog angeboten, der bislang für die meisten großen Rechteinhaber nicht zu einer Einigung geführt hat.
Bis zur Entscheidung des Landgerichts München I
Einen Verhandlungstermin hat Carlsen bislang nicht öffentlich gemacht. Die Klage muss zunächst zugestellt und vom Gericht auf Zulässigkeit geprüft werden. Das GEMA-Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht München gibt einen Zeithorizont vor: Wenn dieses Urteil in den kommenden Monaten fällt, werden seine Begründungen unmittelbar auf den Carlsen-Fall zurückwirken.
Für die Buchbranche geht es um mehr als einen Einzelfall. Wenn ChatGPT druckfertige Plagiate mit gefälschtem Impressum liefert, unterläuft das nicht nur das Urheberrecht der Autoren, sondern auch den Buchhandel selbst: Wer ein solches Dokument druckt und verkauft, konkurriert unmittelbar mit dem Original, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Die entscheidende Rechtsfrage, ob ein Modell, das einen Autor nicht wörtlich zitiert, aber seinen Stil absorbiert und auf Abruf reproduziert, als Verletzer gilt, ist in Europa bislang unbeantwortet.
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