Berufungsgericht mildert Le-Pen-Urteil: Fußfessel statt Wahlsperre
Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen am Dienstag zu einem Jahr elektronischer Fußfessel und zwei Jahren Bewährung verurteilt. Die gute Nachricht für die Rechtspopulistin: Das Kandidaturverbot wurde von fünf Jahren auf 15 Monate reduziert, die rückwirkend ab März 2025 laufen. Die schlechte: Die Fußfessel läuft genau durch den Zeitraum der Präsidentschaftswahl 2027. Wer zwölf Monate lang strikte Ausgangszeiten einhalten muss, kann keinen Wahlkampf führen. Le Pen hat das selbst so formuliert.
EU-Mittel als Parteifinanzierung
Das Verfahren geht zurück auf Praktiken zwischen 2004 und 2016. In diesem Zeitraum bezahlten die EU-Institutionen Mitarbeiter des damaligen Front National als parlamentarische Assistenten von Europaabgeordneten. Ihre vertragliche Aufgabe: Arbeit in Brüssel und Straßburg. Ihre tatsächliche Tätigkeit laut Staatsanwaltschaft: Parteiarbeit in Frankreich. Der Schaden wurde auf knapp drei Millionen Euro beziffert. Das Berufungsgericht bestätigte am Dienstag, die Praxis sei eine „systematische Veruntreuung von EU-Geldern" gewesen. Le Pen muss zudem 100.000 Euro Geldbuße zahlen.
Die erste Instanz hatte Le Pen im März 2025 zu fünf Jahren Wahlsperrfrist verurteilt, eine Strafe, die sie definitiv von der Präsidentschaftswahl 2027 ausgeschlossen hätte. Das Berufungsgericht sah das anders: Es bestätigte den Schuldspruch, milderte aber das Ausmaß der politischen Konsequenz erheblich. Anwalt Rodolphe Bosselut nannte das Ergebnis „in Teilen zufriedenstellend" und bezeichnete die Halbierung als wichtigen Erfolg.
Die Fußfessel als praktisches Wahlverbot
Die Arithmetik wirkt auf den ersten Blick wie ein Sieg. 15 Monate Sperrfrist, rückwirkend ab März 2025: Die Frist endete im Juni 2026. Le Pen ist damit formal seit Wochen wieder passiv wahlberechtigt. Eine Kandidatur für 2027 wäre rechtlich möglich.
Die elektronische Fußfessel löst das anders. Sie läuft ab dem 7. Juli 2026 für zwölf Monate, also bis Juli 2027. Der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahl findet im April 2027 statt, der zweite im Mai. Wer eine Fußfessel trägt, unterliegt strengen Auflagen zu Aufenthaltszeiten und Bewegungsfreiheit. Großkundgebungen, Reisen durch das Land, spontane Auftritte: Das alles funktioniert mit elektronischer Überwachung nicht. Le Pen hat wiederholt erklärt, unter diesen Bedingungen keinen Wahlkampf zu führen.
Hinzu kommt eine juristische Unsicherheit: Die Staatsanwaltschaft kann das Berufungsurteil anfechten. Gelingt eine erfolgreiche Revision und setzt eine höhere Instanz die ursprüngliche Fünfjahressperre wieder in Kraft, wäre Le Pen definitiv aus dem Rennen um den Elysée. Präsident Emmanuel Macron äußerte sich traditionsgemäß nicht zu Gerichtsentscheidungen.
Bardella: In Umfragen bereits vor Le Pen
Schon in den Wochen vor dem Urteil verdichteten sich die Signale, dass das Rassemblement National einen Plan B im Kopf hat. Jordan Bardella, 30-jähriger Parteichef des RN, liegt in aktuellen Umfragen für den ersten Wahlgang mit 37 Prozent vor Le Pen, die bei 32 Prozent steht. Eine Kandidatur Bardellas brächte der Partei also keinen numerischen Nachteil. Im Gegenteil: Bardella gilt als risikoärmere Wahl, weil er keine offenen Verfahren hat und sein Name nicht mit der laufenden Verurteilung verknüpft ist.
Inhaltlich positioniert sich Bardella moderater als Le Pen. Bei der Medef-Jahreskonferenz im August 2025 sprach er vor Unternehmerverbänden und signalisierte wirtschaftsliberale Akzente: Bürokratieabbau, wachstumsfreundliche Steuerpolitik, keine Absenkung des Renteneintrittsalters wie Le Pen sie fordert. Im März 2025 besuchte er als erster RN-Politiker offiziell Israel, ein symbolischer Schritt zur außenpolitischen Rehabilitierung der Partei. Sein Instrument nach innen: TikTok, wo er 2,3 Millionen Follower hat und gezielt unter 35-Jährige anspricht.
Das Bündnis der Linken aus Parti Socialiste, Grünen und France Insoumise kritisierte das Urteil als unzureichend und warf dem Berufungsgericht vor, den RN mit einem blauen Auge davonkommen zu lassen. Ein gemeinsamer linker Kandidat für 2027 ist bislang nicht in Sicht, was die Chancen des RN weiter verbessert.
Herbst 2026: Die RN-Entscheidung rückt näher
Le Pen kündigte an, am Abend des Urteilstags im französischen Fernsehen zur eigenen politischen Zukunft Stellung zu nehmen. Ob sie 2027 antreten will oder nicht, ließ sie bis dahin offen. Der Europäische Rat für Auswärtige Beziehungen (ECFR) hatte im Frühjahr verschiedene Szenarien für eine mögliche Rechtspräsidentschaft Frankreichs durchgespielt: Von einem Bardella-Sieg mit moderater EU-Zusammenarbeit bis hin zu Konflikten mit Brüssel über Haushaltsregeln und Migrationspolitik reichen die Szenarien.
Die Nominierungsentscheidung des RN muss spätestens Ende 2026 fallen, damit der Kandidat Zeit für den Wahlkampfaufbau hat. Für die EU ist die Präsidentschaft des bevölkerungsreichsten Gründungsmitglieds ein zentrales Machtgleichgewicht: Frankreich sitzt im UN-Sicherheitsrat, ist Atommacht und bestimmt maßgeblich die europäische Außen- und Verteidigungspolitik. Wer 2027 in Paris das Amt übernimmt, dürfte die EU-Dynamik für die nächsten fünf Jahre prägen.
Aktualisierungen
Update 8. Juli, 10:00 Uhr: Am Abend des 7. Juli 2026 erklärte Marine Le Pen im französischen Fernsehen, sie trete bei der Präsidentschaftswahl 2027 an. Gleichzeitig kündigte sie an, beim Kassationsgerichtshof Revision einzulegen. Das hat nach französischem Strafrecht unmittelbare Konsequenzen: Das Revisionsverfahren beim Kassationsgerichtshof ist in Strafsachen aufschiebend und da das Berufungsgericht keine vorläufige Vollstreckung der Fußfessel angeordnet hatte, ist diese für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt. Le Pen kann bis zur Entscheidung des Kassationsgerichtshofs frei Wahlkampf führen. Der Kassationsgerichtshof teilte am 8. Juli mit, er könne 'spätestens Anfang April 2027' urteilen. Der erste Wahlgang der Präsidentschaftswahl findet am 18. April 2027 statt, der zweite am 2. Mai. Selbst bei einer Niederlage im Revisionsverfahren würde die Fußfessel frühestens ab Mai 2027 greifen.
Update 11. Juli, 15:00 Uhr: Am 8. Juli, dem Tag nach ihrer Kandidaturankündigung, eröffnete Le Pen ihre Kampagne in La Flèche (Sarthe) gemeinsam mit RN-Parteichef Jordan Bardella. Bardella tritt nicht selbst an, sondern begleitet Le Pen als erster Unterstützer durch den Wahlkampf. Le Pen kündigte an, ihn bei einem Wahlsieg als Premierminister einzusetzen. Damit ist die in der RN-Führung lange offene Frage entschieden: Le Pen kandidiert, Bardella regiert gegebenenfalls.
Update 22. Juli, 09:15 Uhr: Le Pen hat am 21. Juli 2026 beim Kassationsgerichtshof formell Revision eingelegt. Die Fußfessel ist damit offiziell bis zur Entscheidung des Höchstgerichts ausgesetzt. Das Revisionsverfahren war am 7. Juli angekündigt worden; mit der formellen Einreichung ist nun sichergestellt, dass Le Pen den Präsidentschaftswahlkampf bis mindestens April 2027 ohne Auflagen führen kann.
Kommentare