Vorbewährung: Warum das Gericht Ballout freiließ
Das Amtsgericht Tiergarten ließ Abdul Ballout nach einem Rechtsinstrument frei, das die Mehrheit der Politiker beim Namen nannten und bei der Sache falsch beschrieben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner sprachen von einer Bewährungsstrafe. Berlins Senatsverwaltung für Justiz stellte klar: Ballout hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bekommen und fast zehn Monate davon abgesessen, bevor das Amtsgericht die weitere Vollstreckung nach § 61 des Jugendgerichtsgesetzes aussetzte. Dieser Unterschied ist nicht akademisch. Er bestimmt, was die Reformdebatte der nächsten Wochen überhaupt treffen kann.
Was Vorbewährung ist und was sie nicht ist
Das Jugendgerichtsgesetz kennt eine Besonderheit, die das Erwachsenenstrafrecht nicht hat: die Vorbewährung. Geregelt in § 61 JGG, gibt sie Gerichten die Möglichkeit, die Entscheidung über eine Strafaussetzung bis zu sechs Monate hinauszuschieben. In dieser Zeit soll der Verurteilte zeigen, ob er tatsächlich rehabilitierbar ist. Die Strafe selbst ist ausgesprochen. Ihre Vollstreckung ist ausgesetzt, vorläufig und an Bedingungen geknüpft.
Das Jugendstrafrecht gilt in der Regel für 14- bis 17-Jährige. Es kann aber auch auf sogenannte Heranwachsende angewandt werden, also auf 18- bis 20-Jährige, wenn das Gericht eine jugendtypische Reifeverzögerung feststellt. Das Amtsgericht Tiergarten tat genau das bei Ballout. Es sah bei ihm aufholbare Defizite in Reife und Entwicklung und betrachtete ihn als noch prägbar. Das Gericht legte Bedingungen fest: Betreuung durch einen Bewährungshelfer, Teilnahme am Deradikalisierungsprogramm des Violence Prevention Networks sowie Beibehaltung eines festen Wohnsitzes mit Meldepflicht.
Eine Bewährungsstrafe, wie Dobrindt und Wegner suggerierten, hätte bedeutet, dass Ballout nie hinter Gittern war. Das war nicht der Fall. Er hatte drei Monate in libanesischer Haft verbracht und fast sechs Monate in deutscher Untersuchungshaft. Fast zehn Monate Freiheitsentzug für einen Mann, der nach der Entlassung einen Anschlag verübte. Das ist das faktische Bild.
Warum das Gericht so entschied und was danach versagte
Das Amtsgericht handelte juristisch vertretbar. Es handelte trotzdem naiv. Die Richter stützten sich auf Ballouts Distanzierung von IS und Gewalt während der Verhandlung und bewerteten seine Syrienpläne als dilettantisch: Ein konkreter Eintritt in das IS-Kriegsgebiet sei nicht unmittelbar bevorgestanden. Diese Einschätzung war zum Zeitpunkt des Urteils möglicherweise korrekt und wurde durch spätere Erkenntnisse widerlegt.
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern hatte Ballout wenige Wochen nach seiner Freilassung, am 26. Mai, in die höchste Risikokategorie Rot eingestuft. Das GTAZ hielt einen Anschlagsversuch für wahrscheinlich. Observationsteams wurden eingesetzt, aber nach rund zehn Tagen ohne auffällige Aktivität wieder abgezogen. Terrorismusexperte Rolf Tophoven erklärte nach dem Anschlag, dieser sei zu verhindern gewesen. Ob Ballout tatsächlich in das Deradikalisierungsprogramm eingebunden wurde und mit welcher Intensität, ist Gegenstand laufender Untersuchungen.
Bundeskanzler Friedrich Merz formulierte seine Kritik an den Behörden ungewöhnlich plastisch: Es sei unverständlich, warum er jederzeit wissen könne, wo sein iPad sei, aber nicht, wo sich Gefährder aufhielten. Diese Aussage beschreibt das technische Kernproblem: Elektronische Fußfesseln und Echtzeitüberwachung waren vor dem Anschlag kein Standard für Gefährder in Vorbewährung.
Der Reformstreit: Abschaffen oder nachschärfen
Die politischen Reaktionen verlaufen entlang dreier Linien. Die erste fordert das Ende des Jugendstrafrechts für islamistische Gefährder. Johannes Winkel, Vorsitzender der Jungen Union, verlangt, Gefährdern gesetzlich die Möglichkeit zu versagen, nach Jugendstrafrecht verurteilt zu werden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geht weiter: generell Erwachsenenstrafrecht für Gefährder, dazu erweiterte Präventivhaft und Entzug der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern mit anschließender Ausweisung. Alexander Throm (CDU) will die Möglichkeit der Bewährungsaussetzung bei Verurteilungen wegen vorsätzlicher gemeingefährlicher Delikte abschaffen.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) wählt einen methodischeren Ansatz. Sie verlangt eine unabhängige wissenschaftliche Studie, die prüft, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Reife und Verantwortungsfähigkeit noch dem heutigen Stand entsprechen. Das ist keine Ablehnung der Reform, aber auch kein schnelles Gesetz.
Strafrechtsprofessoren warnen vor der Demontage eines der zentralen Instrumente des deutschen Strafrechts. Christine Graebsch von der Fachhochschule Dortmund hält Radikalisierung für jugendtypisch und scharfe Strafen bei jungen Menschen für kontraproduktiv: Sie förderten eher Hass gegen Staat und Gesellschaft. Matthias Jahn, Strafrechtsexperte an der Goethe-Universität Frankfurt, sieht die Forderungen als Versuch, rationales, resozialisierungsorientiertes Strafrecht in Misskredit zu bringen. Michael Kubiciel von der Universität Augsburg schlägt einen Mittelweg vor: schärfere Voraussetzungen für die Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilungen nach § 89a StGB, also bei der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, ohne Jugendstrafrecht grundsätzlich abzuschaffen. Extremismusforscher Peter R. Neumann positioniert sich dagegen: Bei akut gefährlichen Terroristen müsse der Schutz der Öffentlichkeit Vorrang vor erzieherischen Ansätzen haben.
Schulze bringt die Frage in die Ministerpräsidentenkonferenz
In Sachsen-Anhalt, wo am 6. September gewählt wird, hat der CSD-Anschlag den Wahlkampf direkt verändert. Im ersten großen Duell zwischen Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund war die Berliner Tat präsent. Schulze, dessen Partei in Umfragen bei 24 Prozent liegt während die AfD 41 Prozent erreicht, kündigte an, die Behandlung islamistischer Gefährder auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz zu setzen. Siegmund warf Schulze vor, mit seinen Forderungen letztlich die Ausweisung deutscher Staatsbürger anzustreben, was Schulze zurückwies.
Für die Bundeskoalition aus CDU/CSU und SPD stellt sich die Frage, welchen Weg sie wählt. Eine Grundgesetzänderung, die für erweiterte Präventivhaft nötig wäre, erfordert eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ist einfacher zu beschließen. Badenbergs Studie ist angekündigt. Winkels Gesetzentwurf zur Einschränkung des Jugendstrafrechts für Gefährder liegt in der Vorbereitung. Was genau sich ändert, entscheiden die parlamentarischen Beratungen der nächsten Wochen.
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