SPD will Grundgesetz, CDU will Präventivhaft
Politik

SPD will Grundgesetz, CDU will Präventivhaft

Auf den CSD-Anschlag haben SPD und CDU mit gegensätzlichen Forderungen reagiert. Die SPD will das Grundgesetz um queere Schutzrechte erweitern, die CDU will Präventivhaft für Islamisten. Beide brauchen dafür zwingend die Zustimmung der anderen Seite.

28. Juli 2026, 10:40 Uhr 757 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Beide großen Parteien wollen nach dem CSD-Anschlag das Grundgesetz anfassen. Die SPD formuliert es offen: Sie fordert eine Erweiterung von Artikel 3 um den ausdrücklichen Schutz queerer Menschen. Die CDU nennt es nicht so, aber die Präventivhaft, die Innenminister Alexander Dobrindt verlangt, ist nach fast einhelliger Einschätzung von Verfassungsrechtlern ebenfalls nur mit einer Grundgesetzänderung zu haben. Beide Parteien brauchen für ihre jeweilige Forderung zwingend die Zustimmung der anderen Seite.

Ein Vorhaben, das neun Monate in einem Ausschuss liegt

Die Idee, sexuelle Identität in Artikel 3 des Grundgesetzes zu verankern, ist nicht neu. Der Bundesrat beschloss am 26. September 2025 auf Initiative der Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben und religiösen oder politischen Anschauungen. Sexuelle Identität fehlt darin bis heute.

Der Bundestag behandelte den Antrag am 9. Oktober 2025 in erster Lesung und überwies ihn an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Neun Monate später liegt er dort unbearbeitet. Nach dem CSD-Anschlag vom vergangenen Samstag schrieb eine Berliner Senatorin an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und bat, den Entwurf auf die parlamentarische Tagesordnung zu setzen. SPD-Parteivorsitzende Bärbel Bas, Co-Vorsitzender Lars Klingbeil und Generalsekretär Tim Klüssendorf erklärten, sie würden das Vorhaben mit Nachdruck zurück auf die politische Agenda bringen.

Das Hindernis ist strukturell: Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Ohne die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion ist diese Hürde nicht zu nehmen. Die Union hat nach dem Anschlag keine Bereitschaft signalisiert, einem solchen Antrag zuzustimmen. Zusätzlich forderte die SPD, dass Unterstützungsprogramme für queere Menschen im Zuge einer möglichen Einigung nicht den Haushaltskürzungen der Union zum Opfer fallen dürfen. Klingbeil, Bas und Klüssendorf betonten das ausdrücklich in ihrer Erklärung.

Was Dobrindt fordert und was das Grundgesetz erlaubt

Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) formulierte drei Maßnahmen: Elektronische Fußfesseln als Pflichtstandard für alle islamistischen Gefährder, Präventivhaft ohne vorangegangene Straftat und ein Ende der Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes auf volljährige Extremisten bis 21. CDU-Innenexperten verlangten zusätzlich, alle noch ausstehenden Sicherheitsgesetze sofort nach der Sommerpause zu verabschieden.

Die drei Vorhaben stoßen auf unterschiedliche rechtliche Hürden. Elektronische Fußfesseln ließen sich durch Änderungen der Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer einführen, erforderten aber Koordination aller 16 Länder. Eine Reform des Jugendgerichtsgesetzes wäre durch einfaches Bundesgesetz möglich.

Bei der Präventivhaft liegt die Situation anders. Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert die Freiheit der Person. Eine allgemeine Sicherungshaft für islamistische Gefährder ohne vorangegangene Straftat ist nach geltendem Recht nur in eng umrissenen Ausnahmefällen zulässig. Verfassungsrechtler gehen weitgehend einig davon aus, dass eine dauerhafte Präventivhaft wie von Dobrindt gefordert eine Grundgesetzänderung erfordern würde. Das bedeutet: Auch für sein Hauptvorhaben bräuchte der Bundesinnenminister eine Zweidrittelmehrheit und damit die Stimmen der SPD.

Zwei Diagnosen, eine Abhängigkeit

Die gegensätzlichen Reaktionen zeigen, dass CDU und SPD den Anschlag mit unterschiedlichen Diagnosen lesen. Die CDU sieht ein Sicherheitsversagen: falsches Recht, zu wenig Überwachung, zu viel Nachsicht gegenüber verurteilten Islamisten. Die SPD sieht auch ein Diskriminierungsproblem: Ein Anschlag auf ein LGBTQ-Fest ist für sie Ausdruck einer Bedrohung, gegen die das Grundgesetz bislang keinen ausdrücklichen Schutz kennt.

Beide Diagnosen schließen sich nicht aus. Und beide übersehen das Gleiche: dass die eigene Lieblingsmaßnahme ohne den jeweils anderen nicht umzusetzen ist. Die SPD braucht CDU-Stimmen für die Grundgesetzänderung. Die CDU braucht SPD-Stimmen als Koalitionspartner für die einfachen Sicherheitsgesetze und für die Präventivhaft darüber hinaus als Verfassungspartner.

Kompromissangebote sind derzeit nicht erkennbar. Die SPD lehnte Dobrindts Präventivhaft-Vorstoß nach dem Anschlag nicht grundsätzlich ab, betonte aber die verfassungsrechtlichen Hürden. Die CDU schwieg zum Grundgesetz-Antrag der SPD. Ob daraus eine Verhandlung wird oder ein weiteres Mal beide Forderungen im parlamentarischen Sand verlaufen, wird sich ab September zeigen.

Wer ab September liefern muss

Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt, kurz bevor der Bundestag aus der Sommerpause zurückkehrt. Die AfD liegt in Umfragen bei rund 41 Prozent und profitiert von der Sicherheitsdebatte. Mecklenburg-Vorpommern folgt zwei Wochen später. In beiden Ländern spielt der CSD-Anschlag im Wahlkampf eine Rolle und in beiden haben CDU und SPD noch nicht klar formuliert, was sie gemeinsam tun wollen.

Wenn der Bundestag Mitte September zurückkehrt, hat er mehrere offene Baustellen zugleich: Den Innenausschuss, der die konkreten Versäumnisse bei der Überwachung von Abdul Ballout aufklären muss. Den Rechtsausschuss, wo der Grundgesetz-Entwurf zur sexuellen Identität seit neun Monaten wartet. Das Plenum, wo ausstehende Sicherheitsgesetze auf Verabschiedung warten.

Nach dem Breitscheidplatz-Anschlag 2016 wurden mehrere Sicherheitsgesetze verschärft, aber eine Sicherungshaft für bekannte Islamisten scheiterte am Ende. Die Ausgangsbedingungen damals und heute unterscheiden sich. Etwas nicht: Das Grundgesetz lässt sich nicht unilateral ändern. Beide Seiten wissen das. Die Frage ist, ob sie es auch verhandeln wollen.

Quellen (11)

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