
410 Gefährder, nur 147 Fußfesseln: Dobrindts Plan
Quellen (17)
- Tagesspiegel: Dobrindt fordert Fußfesseln und Präventivhafttagesspiegel.de
- Tagesspiegel: Fußfessel, Gewahrsam, Strafrechttagesspiegel.de
- T-Online: Fußfessel, Gewahrsam, Strafrechtt-online.de
- LTO: Juristische Presseschau 29. Juli 2026lto.de
- Epochtimes: Dobrindt will Fußfesseln und Präventivhaftepochtimes.de
- Rhein-Neckar-Zeitung: Ist Terror zu stoppen?rnz.de
- Badische Zeitung: Fußfessel, Gewahrsam, Strafrechtbadische-zeitung.de
- ZDF Heute: CSD Berlin 2026zdfheute.de
- Pravda Deutschland: Hunderte Gefährdergermany.news-pravda.com
- LTO: Kein Jugendstrafrecht mehr für Gefährder?lto.de
- NZZ: Die Wunschliste gegen den Terrornzz.ch
- Berliner Zeitung: Justiz weist Kritik zurückberliner-zeitung.de
- LTO: AG Tiergarten Freilassung Gründelto.de
- Berliner Zeitung: LKA verteidigt Überwachungberliner-zeitung.de
- Spiegel: Warschau ermitteltspiegel.de
- Tagesspiegel: LKA-Kamera filmte Ballout vor Anschlagtagesspiegel.de
- Berliner Zeitung: LKA-Kamera und Überwachungberliner-zeitung.de
Das Bundeskriminalamt stuft 410 Personen als islamistische Gefährder ein. Bundesweit tragen davon 146 eine elektronische Fußfessel, davon 128 als verurteilte Straftäter und lediglich 18 auf Grundlage von Landespolizeigesetzen. Im Bundeskriminalamtgesetz selbst steht das Werkzeug zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung schon längst. Nach Angaben eines BKA-Sprechers wurde es bislang kein einziges Mal eingesetzt.
Das ist die Ausgangslage, vor der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem CSD-Anschlag vom 25. Juli sein Sicherheitspaket präsentiert.
Gefährder: Einstufung ohne Konsequenz
Das BKA definiert Gefährder als Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Bemerkenswert daran: Der Begriff hat keine gesetzliche Grundlage. Es gibt kein Gesetz, das definiert, wer ein Gefährder ist, welche Behörde diese Einstufung vornimmt oder welche Konsequenzen sie haben darf. Die Einstufung ist keine Verurteilung, keine Anklage und löst automatisch keine besonderen Beschränkungen aus. Sie ermöglicht Observierungen, Handyüberwachung und koordinierte Maßnahmen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ). Mehr nicht, zumindest nach geltendem Recht.
Abdul Ballout, der Attentäter des CSD-Anschlags, war im BKA-System als „high-risk person“ klassifiziert. Das GTAZ hatte ihn noch am 26. Mai in die höchste Risikokategorie „Rot“ eingestuft. Überwacht wurde er nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis mehrere Wochen lang. Dann zogen die Observationsteams ab, weil keine verdächtigen Auffälligkeiten aufgetreten waren. Rund eine Stunde vor der Todesfahrt verließ er um 20:58 Uhr seine Wohnung.
Drei Forderungen, drei unterschiedliche Hürden
Dobrindts Paket enthält drei Elemente mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Die elektronische Fußfessel für Gefährder wäre der rechtlich am einfachsten umsetzbare Schritt. Das BKA-Gesetz erlaubt die elektronische Aufenthaltsüberwachung bereits, wenn eine konkrete Straftat mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ein Richter dies anordnet. Dass diese Regelung seit ihrer Einführung nie aktiviert wurde, liegt laut BKA daran, dass präventive Fußfesseln bisher als Ländersache galten. Ende Juni 2026 trugen lediglich 18 Personen bundesweit eine Fußfessel auf Grundlage von Polizeigesetzen der Länder. Der SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler bezeichnete eine Ausweitung trotzdem als „sinnvolle Ergänzung der Instrumente“.
Die Präventivhaft ist erheblich heikler. Haft ohne zugrundeliegende Straftat setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine „konkrete Gefahr“ voraus, nicht nur eine abstrakte Gefährdungslage. Ein als Gefährder eingestufter Islamist allein reicht dafür nicht aus. Es braucht konkrete Hinweise auf einen geplanten Anschlag. Rechtswissenschaftler wiesen bereits nach dem Breitscheidplatz-Anschlag 2016 darauf hin, dass eine Sicherungshaft auf Bundesebene für Gefährder ohne konkrete Tatplanung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern dürfte.
Der Ausschluss des Jugendstrafrechts für Terrorverdächtige schließlich würde einen Eingriff in das Strafgesetzbuch bedeuten. Ballout war 20 Jahre alt und damit Heranwachsender, ein Bereich, in dem Gerichte bisher zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht abwägen. Eine Sonderregelung nur für islamistische Gefährder wäre verfassungsrechtlich angreifbar; eine Änderung für alle Heranwachsenden hätte Folgen weit über den Kreis der Gefährder hinaus.
Warum das Werkzeug bisher im Regal lag
Der eigentlich überraschende Befund ist nicht die Schutzlücke, sondern die Tatsache, dass das Bundeskriminalamtgesetz schon heute mehr erlaubt, als bisher genutzt wurde. Dobrindt fordert Fußfesseln als Standard; das Gesetz erlaubt sie unter bestimmten Bedingungen bereits. Was fehlte, war offenbar der politische Wille, den entsprechenden Paragrafen zu aktivieren.
Das verweist auf eine strukturelle Schwäche: Die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sind beim Umgang mit islamistischen Gefährdern historisch gewachsen und nicht systematisch aufeinander abgestimmt. BKA und Landespolizeien operieren im GTAZ zwar gemeinsam, aber bei Freiheitseingriffen wie Fußfesseln folgt jede Behörde ihrer eigenen Rechtsgrundlage. WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung dokumentierten, dass Ballout als „high-risk person“ eingestuft war und dass dennoch niemand die bestehenden Überwachungsinstrumente maximal ausschöpfte.
Der Innenausschuss entscheidet im September
Der Bundestag ist bis Mitte September in der Sommerpause. Dann wird der Innenausschuss die Fragen stellen müssen, die der CSD-Anschlag aufwirft: Warum wurde die BKA-Regelung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung nie aktiviert? Welche Behörde trug konkret die Verantwortung für Ballouts Monitoring nach seiner Entlassung? Und welche parlamentarischen Mehrheiten braucht Dobrindt für jedes der drei Elemente seines Pakets?
Die Fußfessel dürfte auf breite Zustimmung stoßen, auch die SPD signalisiert Bereitschaft. Die Präventivhaft wird vor dem Bundesverfassungsgericht enden, wenn sie über den bisherigen rechtlichen Rahmen hinausgeht. Der Ausschluss des Jugendstrafrechts für Extremisten müsste gegen erhebliche verfassungsrechtliche Einwände durchgesetzt werden und dürfte eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordern. Signale aus der SPD dazu fehlen bislang.
Dobrindts Paket ist in weiten Teilen weniger ein kohärentes Gesetzgebungsprogramm als ein politisches Signal. Der Teil, der tatsächlich politisch breit getragen werden könnte, nämlich die Fußfessel auf Grundlage des geltenden BKA-Gesetzes, hätte möglicherweise auch ohne neue Gesetze schon angewendet werden können.
Aktualisierungen
Update 31. Juli, 00:20 Uhr: Das Berliner Kammergericht und die Generalstaatsanwaltschaft haben die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten verteidigt, Abdul Ballout im Mai auf Bewährung freizulassen. Die Kritik sei „häufig pauschal oder von wenig Sachkenntnis geprägt“, hieß es; die Hintergründe des Anschlags seien „noch bei Weitem nicht geklärt“. Ballout war zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden, nicht wegen schwerer Gewaltdelikte, weshalb das Gericht auf Grundlage geltenden Rechts handelte. Das Landeskriminalamt Berlin betonte, Ballout sei nicht durch die Finger geglitten: Observationsteams hätten ihn mehrere Wochen nach seiner Freilassung überwacht und in dieser Zeit keine verdächtigen Aktivitäten festgestellt. Parallel hat die Staatsanwaltschaft Warschau eigene Ermittlungen eingeleitet, weil eine polnische Staatsangehörige bei dem Anschlag ums Leben kam. Ihre Tochter wird weiterhin in einem Berliner Krankenhaus behandelt.
Update 31. Juli, 09:12 Uhr: Neue Details konkretisieren die Überwachungslücke. Das Berliner LKA hat Ballout nach Tagesspiegel-Informationen zuletzt am 23. Juli physisch observiert, also zwei Tage vor dem Anschlag und nicht Wochen zuvor. Am Hauseingang lief eine permanente Videokamera. Diese Aufnahmen wurden nach LKA-Standardverfahren erst am jeweils folgenden Tag ausgewertet, was eine Echtzeit-Reaktion ausschloss. Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel räumte ein: „Wir konnten es nicht verhindern.“ Eine kontinuierliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung aller Gefährder setze Personal in „dreistelliger“ Größenordnung voraus. Berlins Verfassungsschutzchef Michael Fischer sagte, Ballout sei den Berliner Sicherheitsbehörden seit November 2021 bekannt gewesen.
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