CSRD-Reform: Noch 1.500 von 15.000 Firmen betroffen
Seit dem 18. März 2026 gilt das neue europäische Nachhaltigkeitsrecht: Die Omnibus-Richtlinie (EU 2026/470) hat die CSRD-Berichtspflicht auf zehn Prozent der ursprünglich geplanten Unternehmen reduziert. Europaweit betroffen sind nun rund 5.000 statt 50.000 Firmen, in Deutschland rund 1.500 statt 15.000. Das Paradox: Für die verbleibenden Großunternehmen herrscht in Deutschland Rechtsunsicherheit, weil die Bundesregierung das neue EU-Recht noch immer nicht in nationales Gesetz überführt hat.
Was CSRD und CSDDD verlangen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, in ihrem Lagebericht strukturierte Daten zu Umwelt, Soziales und Unternehmensführung offenzulegen: Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Arbeitsbedingungen in der Lieferkette, Vergütungslücken zwischen den Geschlechtern. Diese Berichte müssen nach einheitlichen europäischen Standards (ESRS) erstellt und von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.
Die Schwesterrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) geht weiter. Sie verlangt von Unternehmen, ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltrisiken zu prüfen und bei Verstößen gegenzusteuern. Beide Richtlinien zusammen galten ursprünglich als das ambitionierteste Regulierungsvorhaben der EU im Bereich Nachhaltigkeit.
Die Omnibus-Reform: Neun von zehn Unternehmen entlastet
Die CSRD aus dem Jahr 2022 definierte berichtspflichtig als Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Das hätte europaweit rund 50.000 Unternehmen erfasst, in Deutschland allein schätzungsweise 15.000.
Die Omnibus-Richtlinie 2026/470, am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und seit dem 18. März 2026 in Kraft, kippt diese Formel grundlegend. Künftig sind nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die beide Schwellen kumulativ überschreiten: mehr als 1.000 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Wer nur eine dieser Grenzen erreicht, fällt heraus. Europaweit schrumpft der betroffene Kreis laut EU-Kommission von rund 50.000 auf etwa 5.000 Unternehmen, eine Reduktion um rund 90 Prozent. In Deutschland schätzen Wirtschaftsverbände den Rückgang von 15.000 auf rund 1.500 Firmen.
Für die CSDDD gelten noch höhere Schwellen: Sie greift jetzt erst ab 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz, mit Anwendungsbeginn erst ab 2029. Damit fallen die meisten deutschen Großmittelständler aus dem direkten Anwendungsbereich heraus.
Die Reaktionen fallen gespalten aus. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte die Reform als Schritt zu gezieltem Bürokratieabbau. Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW), bezeichnete sie dagegen als "fatales Signal für verantwortungsvoll wirtschaftende Unternehmen" und kritisierte, dass die Richtlinien aufgeweicht würden, bevor sie überhaupt hätten wirken können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) monierte vor allem die Abschwächung der CSDDD: Die ursprünglich vorgesehenen Sorgfaltspflichten hätten Beschäftigten in globalen Lieferketten Schutz geboten; die Reform gefährde Arbeitnehmerrechte außerhalb der EU.
Direktpflicht weg, Lieferkettendruck bleibt
Die verbliebenen rund 1.500 deutschen Unternehmen sind Konzerne und Großmittelständler, die beide Schwellen gleichzeitig überschreiten. Für sie beginnt die CSRD-Berichtspflicht offiziell mit dem Geschäftsjahr 2027; den ersten Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD veröffentlichen sie 2028. Wer bereits nach der alten HGB-Pflicht (§§ 289b bis 289e) zur nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet ist, erstattet diese Berichte für 2025 und 2026 noch nach bisherigem Recht.
Für die anderen 90 Prozent entfällt die direkte gesetzliche Pflicht. Der wirtschaftliche Druck bleibt dennoch bestehen. Die CSRD verlangt von berichtspflichtigen Großunternehmen, auch über ihre Lieferketten zu berichten. Fehlende ESG-Daten bei Zulieferern holen Konzerne durch vertragliche Anforderungen ein. Investoren, Banken und Versicherungen haben zudem eigene ESG-Mindeststandards, die weit über das gesetzliche Minimum hinausgehen: Nach Einschätzung von Wirtschaftsrechtlern entscheidet die freiwillige Bereitstellung von ESG-Daten zunehmend über Kreditkonditionen und Lieferverträge.
Deutschlands Gesetz fehlt noch, EU-Konsultation läuft bis 24. Juli
Die Omnibus-Richtlinie gilt seit März 2026 als verbindliches EU-Recht. Deutschland hat sie noch nicht in nationales Gesetz überführt. Der Regierungsentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes, der die Omnibus-Änderungen aufgreift, liegt dem Bundestag seit September 2025 vor. Am 13. April 2026 fand eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss statt; Sachverständige mahnten zur Eile, da bei den betroffenen Unternehmen "erhebliche Unsicherheit" herrsche. Das Gesetz ist bislang noch nicht verabschiedet. Deutschland hat bis März 2027 Zeit für die Umsetzung; die Bundesregierung will das Gesetz noch im Laufe des Jahres 2026 beschließen.
Parallel läuft auf EU-Ebene eine Konsultation mit konkretem Enddatum: Die Europäische Kommission nimmt noch bis zum 24. Juli 2026 öffentliche Eingaben zu den Umsetzungsleitlinien der CSDDD entgegen. Unternehmen, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft können dabei Einfluss auf die Detailauslegung nehmen, die festlegt, wie tiefgreifend die verbleibenden Sorgfaltspflichten in der Praxis umgesetzt werden müssen. Was in diesen Leitlinien steht, wird die CSDDD für die großen Unternehmen inhaltlich definieren, die nach der Reform noch betroffen sind.
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