Rechtsverbindlich: EU muss Bienenrückgang bis 2030 stoppen
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Rechtsverbindlich: EU muss Bienenrückgang bis 2030 stoppen

Die EU hat sich erstmals rechtlich verpflichtet, den Rückgang der Wildbienen bis 2030 umzukehren. Ab 2026 startet das europaweite Monitoring, das zeigen wird, ob das neue Gesetz seine Versprechen hält.

1. Juli 2026, 16:46 Uhr 733 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Fast 40 Prozent aller europäischen Schwebfliegenarten sind bedroht, 20 Prozent der Schmetterlinge, 9 Prozent der Wildbienen. Diese Zahlen kennt die Forschung seit Jahren. Was neu ist: Seit August 2024 ist die Europäische Union erstmals rechtlich verpflichtet, diesen Rückgang bis 2030 umzukehren. Seit September 2025 steht auch die Messmethode fest. Ab 2026 startet das europaweite Bestäuber-Monitoring.

Was die Naturrestaurierungsverordnung regelt

Die EU-Naturrestaurierungsverordnung trat am 18. August 2024 in Kraft, verabschiedet vom Europäischen Parlament im Februar 2024 nach mehrjährigem politischem Ringen. Artikel 10 enthält das Kernstück für Bestäuber: eine rechtlich bindende Pflicht für alle Mitgliedstaaten, den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis 2030 zu stoppen und danach eine steigende Tendenz nachzuweisen.

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Das Besondere daran: Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass ein Umkehrtrend bei Bestäubern gesetzlich vorgeschrieben ist. Bisherige Schutzprogramme waren freiwillig oder ohne klare Sanktionsmechanismen. Wer die Ziele verfehlt, muss sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.

Im September 2025 verabschiedete die Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2188. Sie legt die wissenschaftliche Methodik fest, mit der Mitgliedstaaten Wildbienen, Schwebfliegen, Schmetterlinge und Nachtfalter zählen und dokumentieren müssen. Das Europäische Bestäuber-Monitoring (EU-PoMS) muss bis spätestens 16. Dezember 2026 in allen 27 EU-Ländern implementiert werden. Erster Bewertungszeitraum: 2026 bis 2030.

Dreißig Jahre Rückgang: Was Bestäuber bedroht

Warum braucht es ein solches Gesetz? Der Rückgang der Bestäuber in Europa begann nicht heute. Seit den 1980er Jahren hat die Intensivierung der Landwirtschaft Lebensräume vernichtet: Blühstreifen verschwanden, Hecken wurden gerodet, Monokulturen dehnten sich aus. Neonicotinoide, eine Klasse systemischer Insektizide, schädigen Bienengehirne und beeinträchtigen die Orientierung. Die EU verbot die Außenanwendung der wichtigsten Neonicotinoide 2018, aber Habitatverlust und alternative Pestizide setzen Populationen weiterhin unter Druck.

Das Ausmaß des Schadens ist wirtschaftlich messbar. Rund 80 Prozent aller europäischen Nutzpflanzen und Wildpflanzen sind auf Insektenbestäubung angewiesen. Der wirtschaftliche Wert der Bestäubungsleistung für die EU-Landwirtschaft wird laut Kommissionsberechnungen auf 5 bis 15 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Global beziffert eine CORDIS-Studie den Wert der Insektenbestäubung auf 153 Milliarden Euro jährlich. Eine Untersuchung in Nature Communications aus dem Jahr 2025 modellierte, was ein vollständiger Zusammenbruch der Wildbestäuber in Europa für die Lebensmittelversorgung bedeuten würde: stark sinkende Erträge bei Obst, Nüssen und Gemüse, mit überproportionalem Effekt auf einkommensschwache Haushalte.

Was frühere Regelungen in Europa zeigten

Das Neonicotinoid-Außenanwendungsverbot von 2018 ist das bisher stärkste Beispiel für eine EU-weite Schutzmaßnahme. Erste Studien deuten darauf hin, dass in Regionen, wo Neonicotinoide nicht mehr auf Rapsfeldern eingesetzt wurden, sich der Reproduktionserfolg von Hummeln messbar verbesserte. Die Europäische Umweltagentur hielt in einem 2024 veröffentlichten Bericht fest, dass der Rückgang für einige wenige Bestäubergruppen in jüngster Zeit aufzuhören oder sich umzukehren scheint, ohne ein einheitliches Bild zu zeichnen.

Das Vereinigte Königreich betreibt seit 2017 ein nationales Bestäuber-Monitoring (UK PoMS), das als Vorbild für das neue EU-PoMS gilt. UK-PoMS liefert erstmals vergleichbare jährliche Daten zu Wildbienen, Schwebfliegen und Tagfaltern auf nationaler Ebene. In Deutschland haben nach dem Volksbegehren Artenvielfalt von 2019, das in Bayern fast 1,75 Millionen Unterschriften sammelte, Blühstreifenprogramme in Schutzgebieten und an Straßenrändern zugenommen. Ob diese Maßnahmen genug waren um Populationszahlen tatsächlich zu stabilisieren, wird das EU-PoMS ab 2026 erstmals in einheitlichen europaweiten Zahlen dokumentieren.

Drei Voraussetzungen damit das Gesetz wirkt

Erstens: flächendeckende Umsetzung des Monitorings. Alle 27 EU-Mitgliedstaaten müssen bis Dezember 2026 das EU-PoMS implementieren. Wenn einzelne Länder das Monitoring nicht einrichten, fehlen Vergleichsdaten. Ohne belastbare Daten kein Nachweis des Versagens, ohne Nachweis keine Sanktionen.

Zweitens: konsequente Pestizidreduktion. Das Neonicotinoid-Verbot von 2018 war ein wichtiger Schritt. Die EU-Pflanzenschutzverordnung, die weitere Pestizide regulieren sollte, scheiterte 2023 im Europäischen Parlament unter dem Druck der Agrarlobby. Ohne zusätzliche Pestizidreduktion können Bestäuber vorhandene Habitate nicht ausreichend nutzen, selbst wenn diese rechtlich geschützt sind.

Drittens: verlässliche Finanzierung für Landwirte. Der Systemwandel von konventioneller zu insektenfreundlicher Landwirtschaft ist für Betriebe mit konkreten Kosten verbunden. Die EU-Agrarpolitik muss Anreize setzen, die Hecken, Blühstreifen und pestizidfreie Pufferzonen wirtschaftlich attraktiv machen. Nur dann werden Landwirte die Maßnahmen umsetzen, die das Gesetz einfordert. Das Budget, das dafür im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU vorgesehen ist, steht noch zur Verhandlung.

Quellen (8)

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