Frankreich legalisiert Sterbehilfe nach dreifachem Senatsveto
Frankreich ist das vierte große EU-Land, das aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid gesetzlich erlaubt. Die Nationalversammlung stimmte am 15. Juli mit 291 zu 241 Stimmen für ein Gesetz, das Schwerkranken ab 18 Jahren das Recht einräumt, ihr Leben mit medizinischer Unterstützung zu beenden. Für Staatspräsident Emmanuel Macron ist es die Einlösung eines Wahlversprechens von 2022. Erkämpft werden musste es gegen dreifachen Widerstand des Senats.
Was das Gesetz konkret erlaubt und was nicht
Das Gesetz sieht zwei Wege vor: den assistierten Suizid, bei dem der Patient die tödliche Substanz selbst einnimmt und die aktive Sterbehilfe, bei der ein Arzt oder eine Pflegekraft das Mittel verabreicht. Beide sind an fünf kumulative Bedingungen geknüpft.
Anspruchsberechtigt sind ausschließlich Volljährige, die dauerhaft in Frankreich leben und entweder französische Staatsbürger oder legale Einwohner sind. Ihre Erkrankung muss schwer und unheilbar sein, sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befinden und die Schmerzen müssen entweder durch keine Behandlung mehr gelindert werden können oder nach dem Willen des Patienten unerträglich sein. Die Entscheidung muss freiwillig und informiert getroffen werden.
Das Gesetz schließt explizit Personen aus, deren Leiden ausschließlich psychischer Natur ist. Auch Patienten mit Alzheimer oder anderen neurodegenerativen Erkrankungen haben keinen Anspruch: Sie können ihren Willen im fortgeschrittenen Stadium nicht mehr eindeutig äußern. Dieser Unterschied zu Belgien und den Niederlanden, die bestimmte psychiatrische Erkrankungen einschließen, war im parlamentarischen Verfahren bewusst gesetzt worden.
Das Verfahren ist mehrstufig. Ein Arzt muss den Antrag innerhalb von 15 Tagen prüfen, ein Team aus weiteren Gesundheitsfachleuten einbeziehen und den Antrag dann schriftlich bestätigen. Danach gilt eine Bedenkzeit von mindestens zwei Tagen. Der Patient kann die tödliche Substanz am Ort seiner Wahl einnehmen: zu Hause, im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung.
Vier Jahre Debatte, dreimaliges Senatsveto
Dass das Gesetz am 15. Juli überhaupt eine klare Mehrheit fand, war alles andere als selbstverständlich. Premierminister Sébastien Lecornu musste am 14. Juli auf Artikel 45 der Verfassung zurückgreifen. Diese Klausel erlaubt der Regierung, der Nationalversammlung das letzte Wort zu geben, wenn nach mehrfachen Lesungen keine Einigung mit dem Senat zustande kommt.
Der Senat hatte den Gesetzentwurf in den vergangenen Jahren dreimal abgelehnt. Seine konservative und überwiegend kirchlich geprägte Mehrheit bestand darauf, statt aktiver Sterbehilfe den Ausbau der Palliativversorgung in den Vordergrund zu stellen. Die Nationalversammlung votierte im regulären Verfahren dreimal dafür, zuletzt am 30. Juni mit 295 zu 232 Stimmen; der abschließende Beschluss unter Artikel 45 folgte am 15. Juli. Lecornus Entscheidung, Artikel 45 anzuwenden statt eine vierte Senatslesung anzusetzen, war rechtlich zulässig, politisch aber heikel: Sie zog Kritik aus dem konservativen Lager auf sich, das die Umgehung des Senats als undemokratisch wertete.
Die Debatte reicht bis in Macrons Wahlkampf zurück. Nach seiner Wiederwahl 2022 wurden Bürgerräte einberufen, eine nationale Debatte abgehalten und Bioethikkommissionen befragt. Das Ergebnis blieb stets dasselbe: Eine klare Mehrheit der Bevölkerung wie der Ärzte sprach sich für eine Legalisierung aus, während der Senat blockierte.
Ärzte mehrheitlich dafür, Kirche prüft Rechtsmittel
74 Prozent der französischen Ärzte unterstützen das Gesetz laut zeitgenössischen Erhebungen. Kritische Stimmen kamen vor allem aus der Palliativmedizin: Einige Fachärzte warnten, der Begriff "unerträgliches Leiden" lasse sich in der klinischen Praxis nicht konsistent anwenden und könne subtilen Druck auf vulnerable Patienten erzeugen, besonders auf ältere Menschen ohne starkes soziales Netz.
Die katholische Kirche Frankreichs verurteilte die Verabschiedung als "schweren Bruch in der Geschichte unseres Landes". Die Bischöfe warnten, das Vertrauensband zwischen Generationen, zwischen Pflegenden und Patienten werde beschädigt. Vatican News berichtete, die Kirche prüfe mögliche Rechtsmittel. Parallel begrüßten dieselben Bischöfe die separate parlamentarische Entscheidung, die Palliativversorgung massiv auszubauen: Die Regierung hat 1,1 Milliarden Euro über zehn Jahre zugesagt.
Frankreich schließt eine Lücke in Europas Sterbehilfelandschaft
Mit der Legalisierung reiht sich Frankreich hinter den Niederlanden (2002), Belgien (2002), Luxemburg (2009) und Spanien (2021) ein. Ein wesentlicher Unterschied zu den Benelux-Staaten: In den Niederlanden und Belgien ist Sterbehilfe unter bestimmten Umständen auch für Minderjährige möglich und in Belgien auch bei ausschließlich psychiatrischem Leiden. Frankreich setzt deutlich engere Grenzen.
Deutschland führt die Debatte seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das organisierte Suizidbeihilfe grundsätzlich zulässt. Der Bundestag scheiterte 2023 in mehreren Abstimmungen mit Regelungsvorschlägen. Die Neubelebung des Themas ist für den Herbst 2026 angekündigt. Auch in Großbritannien läuft ein Parlamentsverfahren zur Sterbehilfe, nachdem ein erster Entwurf im April 2026 im Oberhaus gescheitert ist.
Verfassungsrat als letztes Hindernis
Das Gesetz tritt nicht sofort in Kraft. Lecornu kündigte an, Teile des Textes dem Verfassungsrat vorzulegen, dem obersten Verfassungsgericht Frankreichs. Dieses prüft, ob das Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Die Kirche, die auch die Möglichkeit einer eigenen Klage prüft, erhält durch dieses Verfahren noch eine letzte Chance.
Erst nach einem positiven Beschluss des Verfassungsrats und der Umsetzung durch Ausführungsverordnungen kann das neue Recht in Anspruch genommen werden. Wann das sein wird, ist noch offen. Für die Palliativversorgung, die parallel ausgebaut werden soll, gilt dasselbe: Der Aufbau neuer Infrastruktur braucht Zeit. Das Gesetz ist damit beschlossen, aber in der Praxis noch weit entfernt.
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