
GKV-Spargesetz: Ärzte kündigen Vier-Tage-Woche an
Quellen (10)
- Bundestagbundestag.de
- Deutsches Ärzteblattaerzteblatt.de
- Ärztezeitungaerztezeitung.de
- KBVkbv.de
- IWW Schnellcheck GKV-Spargesetziww.de
- ad-hoc-news Honorarverlustead-hoc-news.de
- Hausärzteverband BWhaevbw.de
- Frankfurter Rundschau (KV Hessen)fr.de
- Frankfurter Rundschau (Arztpraxen)fr.de
- Deutsches Ärzteblatt (Gassen)aerzteblatt.de
Am 10. Juli 2026 stimmte der Bundestag mit 319 zu 286 Stimmen für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Seitdem ist bekannt, was ab Januar 2027 gilt: 46 Millionen Behandlungsfälle werden nicht mehr vergütet, ambulante Praxen verlieren zusammen rund 2,7 Milliarden Euro jährlich. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) kündigte diese Woche als Reaktion eine bundesweite Vier-Tage-Woche und quartalsweise Praxisschließungen ab 2027 an. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen warnte, die Gesundheitsversorgung fahre "vor die Wand".
Was das Gesetz konkret vorsieht
Das Sparvolumen von 18,8 Milliarden Euro für 2027 soll aus zwei Richtungen kommen: von den Leistungserbringern und von den Versicherten. Auf der Patientenseite steigt die Rezeptzuzahlung von fünf auf 7,50 Euro, der Zuzahlungsdeckel von zehn auf 15 Euro. Pharmaunternehmen zahlen künftig einen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent statt bisher sieben Prozent.
Für die rund 100.000 ambulanten Praxen streicht das Gesetz mehrere Sondervergütungen ersatzlos: die TSVG-Dringlichkeitszuschläge für schnelle Facharztüberweisungen, die Honorare für die Befüllung der elektronischen Patientenakte, den Hygienezuschlag sowie die Vergütung für Organspende-Beratungsgespräche. Psychotherapeuten verlieren ihre extrabudgetäre Behandlungsfreiheit, ihre Leistungen werden ab 2027 wieder budgetiert. Die Finanzierung offener Sprechstunden fällt weg.
Wer wie viel verliert
Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge erbringen Fachärzte bereits heute 15 Prozent ihrer Termine kostenlos, weil die Budgetgrenzen überschritten werden. Das entspricht rund 40 Millionen Behandlungen pro Jahr, die kein Honorar einbringen. Mit dem neuen Gesetz kommen laut KBV weitere 46 Millionen nicht vergütete Fälle hinzu.
Die durchschnittliche Praxis verliert laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung rund 24.000 Euro jährlich, bei einzelnen Fachgruppen ist es deutlich mehr. Radiologiepraxen büßen im Schnitt 68.000 Euro ein, HNO-Ärzte 44.000 Euro. In der KV Sachsen-Anhalt rechnen einzelne Praxen mit bis zu 50.000 Euro weniger pro Jahr. SpiFa-Vorstandsvorsitzender Dirk Heinrich sagte, man entziehe "tragenden ambulanten Versorgungsstrukturen die finanzielle Grundlage" und werde "deutlich weniger Leistungen" bekommen.
Die Reaktionen: von "Fiasko" bis Drohkulisse
Mehrere hundert Demonstranten hatten am 10. Juli vor dem Reichstag gegen das Gesetz protestiert. Die Reaktionen der Verbände fielen scharf aus. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärzteverbands, nannte das Gesetz ein "einziges Fiasko" für Hausarztpraxen. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, sprach von einem "GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz". KBV-Chef Andreas Gassen hatte bereits vor der Abstimmung klargemacht: "Praxen müssen nicht umsonst arbeiten."
Konkret werden die Ankündigungen beim SpiFa: Der Fachärzteverband plant ab 2027 eine bundesweite Vier-Tage-Woche in fachärztlichen Praxen sowie quartalsweise Schließtage, um das Behandlungsvolumen auf das vergütete Maß zu begrenzen. Für Patienten hieße das: Termine fallen weg, Wartezeiten steigen, in schwächer versorgten Regionen drohen Praxisschließungen.
Einzig der GKV-Spitzenverband stellte sich hinter das Gesetz. Vorstandsvorsitzender Oliver Blatt sagte, es enthalte "viele Härten, aber trotzdem ist es richtig" und appellierte an eine "konstruktive und verantwortungsvolle" Umsetzung durch alle Beteiligten.
Was auf dem Spiel steht
Die rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland sind auf das ambulante System angewiesen. Für chronisch Kranke, für Familien mit Kindern in der Kinder- und Jugendmedizin, für Menschen in Regionen ohne nahegelegenes Krankenhaus ist die Arztpraxis oft der einzige Anlaufpunkt. Kinderkardiologen und Kinderärzte sind besonders betroffen: Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands Kinder- und Jugendärzte, kritisierte ausdrücklich die Kürzungen bei der Prävention für Kinder.
Ein strukturelles Problem verschärft die Lage. Ambulante Ausgaben sind seit 2020 um 6,1 Milliarden Euro gestiegen, Krankenhausausgaben im gleichen Zeitraum um 20,2 Milliarden Euro. Das Spargesetz greift dennoch stärker in die ambulante Versorgung ein als in die stationäre. Die KBV kritisiert handwerkliche Fehler des Bundesgesundheitsministeriums bei der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung, die ein zusätzliches Loch von 300 Millionen Euro reißen. Ob das korrigiert wird, ist offen.
Klage oder Nachverhandlung: Herbst wird entscheiden
Die KBV hat angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Ob eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hätte, ist unter Juristen umstritten. Klarer ist der parlamentarische Zeitplan: Im Herbst beraten Bundestag und Bundesrat über den Haushalt 2027 und die Frage, ob die Einsparungen im Gesundheitswesen nochmals angepasst werden, wird politisch virulent bleiben. Die Facharztzusatzbeiträge für 2027 werden im September zwischen KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt. Spätestens dann wird sich zeigen, ob die angekündigte Vier-Tage-Woche ein Druckmittel bleibt oder Wirklichkeit wird.
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