
Glyphosatlobby: Warum Deutschland das Verbot verweigert
Quellen (27)
- taz: EU-Abstimmung Glyphosat, gebrochenes Versprechentaz.de
- foodwatch: FDP muss Blockade aufgebenfoodwatch.org
- BUND: Glyphosat-Entscheidung vertagtbund.net
- Agrar Heute: Glyphosat-Verlängerung, keine Mehrheitagrarheute.com
- bpb: EU verlängert Glyphosat-Genehmigungbpb.de
- Clinical Lymphoma, Myeloma and Leukemia: Glyphosat und NHLclinical-lymphoma-myeloma-leukemia.com
- Statista: Glyphosat-Absatz in Deutschlandde.statista.com
- LobbyControl: Monsanto Glyphosat-Studienlobbycontrol.de
- Corporate Europe Observatory: Bayers Toxic Trailscorporateeurope.org
- Lobbypedia: Deutscher Bauernverbandlobbypedia.de
- NABU: Studie Agrarlobby-Verflechtungennabu.de
- PAN Europa: Glyphosat verschmutzt Gewässermartin-haeusling.eu
- Umweltbundesamt: Glyphosatumweltbundesamt.de
- CNBC: Supreme Court limits Roundup cancer suitscnbc.com
- Bloomberg: Roundup Lawsuits 2025bloomberg.com
- Euractiv: Frankreichs Subvention für glyphosatfreie Betriebeeuractiv.de
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Einsatzumfang Glyphosatlfl.bayern.de
- Umweltportal Baden-Württemberg: Glyphosat im Grundwasserumweltportal.baden-wuerttemberg.de
- IARC: Glyphosat-Monographie 2015iarc.who.int
- Campact: Petition Glyphosatverbotcampact.de
- Bundesministerium Umwelt: FAQ Glyphosat-Ausstiegbundesumweltministerium.de
- taz: Neue EU-Zulassung, Gift für die Grünentaz.de
- Mutation Research Reviews: Glyphosat-Karzinogenität (2019)doi.org
- Bayer/Monsanto: Roundup-Vergleich Pressemitteilungbayer.com
- BMLEH: Ökolandbau Strukturdaten 2024bmleh.de
- Bundestag: Kurzmeldung Glyphosatbundestag.de
- Österreichisches Parlament: PK 2019 Glyphosatparlament.gv.at
Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung stand es schwarz auf weiß: Glyphosat sollte bis Ende 2023 vom deutschen Markt verschwinden. Es war ein klares Versprechen von SPD, Grünen und FDP. Knapp zwei Jahre später, im November 2023, hätte Deutschland dieses Versprechen einlösen können: in einer EU-Abstimmung, bei der ein deutsches Nein das stärkste politische Signal gegen die Neuzulassung gesetzt hätte. Stattdessen enthielt sich die Bundesregierung. Die FDP erzwang im Kabinett den Rückzug. Die EU-Kommission genehmigte Glyphosat daraufhin für weitere zehn Jahre, bis 2033.
Mehr als 300.000 Menschen hatten Petitionen für ein Verbot unterzeichnet. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, der öffentlich gegen das Mittel sprach, konnte in der Bundesregierung kein Nein durchsetzen. Und der Konzern Bayer, der nach seiner Übernahme von Monsanto 2018 die globale Glyphosat-Last geerbt hat, wurde im Juni 2026 durch einen Entscheid des US-amerikanischen Supreme Court von der wichtigsten Klageart entlastet.
Wie konnte es dazu kommen? Eine Analyse der beteiligten Interessen zeigt ein Zusammenspiel aus Lobbystrukturen, wissenschaftlichem Streit und politischer Arithmetik, das Beschränkungen bislang zuverlässig verhindert hat.
Ein Jahrzehnt verlorener Versprechen
Die Geschichte des deutschen Glyphosatverbots ist eine Geschichte des Aufschiebens. 2015 stufte die WHO-Krebsforschungsagentur IARC Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein, Klasse 2A, hauptsächlich wegen des Zusammenhangs mit Non-Hodgkin-Lymphomen. Eine 2025 im Fachblatt Clinical Lymphoma, Myeloma and Leukemia erschienene Übersichtsarbeit kommt zu dem Schluss, dass neuere epidemiologische Studien den Zusammenhang zwischen glyphosatbasierten Mitteln und NHL stützen. Die oft zitierte Risikoerhöhung von 41 Prozent bei hoher Exposition stammt aus einer Metaanalyse von 2019. Gleichzeitig bewertete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) das Mittel wiederholt als bei bestimmungsgemäßem Einsatz nicht krebserregend. Diesen Widerspruch zwischen IARC und EFSA nutzt Bayer nach Recherchen der Organisation Corporate Europe Observatory gezielt, indem der Konzern Studien hervorhebt, die EFSA-Position stützen.
2018 übernahm Bayer Monsanto für 63 Milliarden Dollar und kaufte damit auch die globale Glyphosathaftung. In den USA folgten Tausende Klagen von Krebspatienten. Bayer hat bis heute mehr als zehn Milliarden Dollar in Vergleichen gezahlt. Nach dem Sammelvergleich vom Februar 2026 stiegen die Prozessrückstellungen des Konzerns auf 11,8 Milliarden Euro, davon 9,6 Milliarden allein für Glyphosat. Im Oktober 2024 verurteilte ein Gericht in Pennsylvania Bayer zur Zahlung von 78 Millionen Dollar in einem Einzelfall.
In Deutschland wurde Glyphosat derweil weiter ausgebracht. 2024 betrug der Absatz 4.101 Tonnen, laut Statista ein Anstieg von 75 Prozent gegenüber 2023, als die ungeklärte Rechtslage zum Jahreswechsel für einen vorübergehenden Rückgang gesorgt hatte. Der Wert liegt auf dem Niveau der Jahre 2020 bis 2022. Deutschland behandelt damit nach Angaben des Umweltbundesamts rund 40 Prozent seiner Ackerflächen mit dem Mittel.
2021 versprach die Ampelkoalition das Ende. Im Koalitionsvertrag stand der Satz, Deutschland werde Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt nehmen. Schon in den Folgejahren wurde klar, dass dieses Versprechen scheitern würde, nicht an fehlenden Mehrheiten im Parlament, sondern an internen Blockaden.
Die Abstimmung, die alles entschied
Im November 2023 tagte der Berufungsausschuss der EU über die Verlängerung der Glyphosatzulassung. Eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten hätte für oder gegen die Verlängerung stimmen müssen. Weder das eine noch das andere erreichte eine Mehrheit. In dieser Situation hätte ein deutsches Nein das stärkste verfügbare Signal gesetzt: Österreich, Kroatien und Luxemburg stimmten gegen die Verlängerung. Deutschlands Stimme hätte das politische Gewicht der Gegenseite erheblich verstärkt, war aber rechnerisch weit von einer qualifizierten Sperrminorität entfernt.
Deutschland enthielt sich. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte öffentlich erklärt, er wolle Glyphosat einschränken. Hinter den Kulissen blockierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter Volker Wissing (FDP) mit seinem Kabinettveto. Die FDP berief sich auf „wissenschaftliche Kriterien“ und die EFSA-Bewertung, nach der Glyphosat bei bestimmungsgemäßem Einsatz kein Krebsrisiko darstelle. Dass die WHO-Krebsforschungsagentur IARC eine gegenteilige Einschätzung abgegeben hatte, spielte in dieser Argumentation keine Rolle.
foodwatch warf Özdemir Irreführung vor: Er habe öffentlich den Eindruck erweckt, für ein deutsches Nein zu kämpfen, ohne im Kabinett die eigene Koalition zu disziplinieren. Özdemir seinerseits wies auf die formale FDP-Blockade hin. Das Ergebnis war dieselbe Enthaltung, die BUND als „gebrochenes Versprechen“ bezeichnete.
Die EU-Kommission nutzte die fehlende Mehrheit. Sie genehmigte Glyphosat am 28. November 2023 für weitere zehn Jahre, bis Dezember 2033. Das war rechtlich möglich, weil die EU-Verfahrensregeln der Kommission in solchen Patt-Situationen Handlungsspielraum lassen.
Wie Lobbyismus das Verbot verhindert
Die Enthaltung fiel nicht in einen luftleeren Raum. Um die Glyphosatfrage herum arbeitet ein dichtes Geflecht organisierter Interessen, dessen einzelne Teile sich belegen lassen, auch wenn sich der Weg von der Lobbyarbeit zur konkreten Kabinettsentscheidung nicht öffentlich nachzeichnen lässt. Für den Deutschen Bauernverband (DBV) weist Lobbypedia 20,59 Vollzeitäquivalente für die Arbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung aus (Stand August 2025), zusammen mit seinen Mitgliedsverbänden 64,26. Der DBV argumentiert konsistent gegen Glyphosatbeschränkungen: Ertragsverluste gegenüber mechanischen Verfahren, wirtschaftliche Belastung der Betriebe, keine praktisch verfügbaren Alternativen in der Breite. Nachprüfbare Zahlen zu diesen Ertrags- und Kostendifferenzen legt der Verband öffentlich nicht vor; die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft dokumentiert den Einsatzumfang von Glyphosat, nicht die betriebswirtschaftliche Differenz zu mechanischen Verfahren.
Diese Argumente haben reale Grundlage. Viele Betriebe, insbesondere mittelgroße Familienbetriebe, die keinen konventionellen Soja-Anbau betreiben, sind wirtschaftlich auf Herbizidkostenvorteile angewiesen. Dennoch deckte die Organisation LobbyControl auf, dass Monsanto über das privatrechtliche Institut für Agribusiness in Gießen Glyphosat-Studien finanzierte, ohne diese Finanzierung offenzulegen. Erst 2019 wurde die Praxis öffentlich. Monsanto hatte damit den Anschein wissenschaftlicher Unabhängigkeit erzeugt, wo in Wirklichkeit Auftragsforschung stattfand.
Die Corporate Europe Observatory (CEO), eine NGO, die Lobbyismus in der EU dokumentiert, beschreibt in einem 2024 erschienenen Bericht die systematische Einflussnahme Bayers auf EU-Regulierungsbehörden: Bayer verbreite selektiv ausgewählte Studien, die EFSA-Position stützen und ignoriere dabei epidemiologische Langzeitstudien, die in die gegenteilige Richtung weisen.
Nationale Alleingänge sind zudem rechtlich eng begrenzt: Frankreichs Präsident Emmanuel Macron versprach 2017 ein Glyphosatverbot bis 2020. Es scheiterte an EU-Recht, das nationale Verbote von EU-weit zugelassenen Mitteln erschwert. Frankreich schwenkte auf Subventionen um: Betriebe, die auf Glyphosat verzichten, erhalten eine von der EU-Kommission genehmigte Steuergutschrift von 2.500 Euro im Jahr. Das ursprüngliche Ziel, bis 2020 auszusteigen, wurde damit nicht erreicht. Österreichs Parlament beschloss 2019 ein vollständiges Glyphosatverbot. In Kraft trat es nie; wirksam wurde später lediglich ein Teilverbot für öffentliche Flächen und die Anwendung durch Privatpersonen.
Was die Wissenschaft wirklich sagt
Der Verweis auf EFSA versus IARC vereinfacht eine komplexere Debatte. Die IARC bewertet grundsätzlich, ob ein Stoff in irgendeinem Szenario krebserregend sein kann, die EFSA bewertet das Risiko unter realen Anwendungsbedingungen. Beide Ansätze sind wissenschaftlich legitim. Sie beruhen zudem nicht auf demselben Material: Die IARC wertete ausschließlich veröffentlichte Literatur aus, die EFSA bezog auch nicht öffentlich zugängliche Studien der Antragsteller ein.
Was weniger diskutiert wird: Die Umweltfolgen sind empirisch belegt, unabhängig von der Krebsdebatte. Glyphosat vernichtet Ackerwildkräuter, die als Nahrungsgrundlage für Insekten dienen. Laut Umweltbundesamt ist die Artenvielfalt auf konventionell bewirtschafteten Flächen gegenüber Ökoflächen dramatisch reduziert. Das Abbauprodukt AMPA, das beim Zerfall von Glyphosat im Boden entsteht, ist in deutschen Gewässern nachweisbar: Im Ruhrwasser wurden AMPA-Konzentrationen von bis zu 2,0 Mikrogramm pro Liter gemessen. Im Grundwasser sind die Funde dagegen selten: Das Umweltportal Baden-Württemberg untersuchte in den Jahren 2019 und 2020 rund 1.900 Messstellen im Land und wies Glyphosat an dreien nach, das Abbauprodukt AMPA an fünfzehn.
Die NABU-Studie über Agrarlobby-Verflechtungen kommt zu dem Schluss, dass der DBV die Biodiversitätsdiskussion im politischen Betrieb systematisch marginalisiert, indem er das Thema auf Ertrag und Wettbewerbsfähigkeit verengt. Umwelt- und Kampagnenorganisationen wie der BUND und Campact sammelten über 300.000 Unterschriften für ein Glyphosatverbot, ohne dass das einen parlamentarischen Beschluss ausgelöst hätte.
Der Bayer-Sieg vor dem Supreme Court
Im Juni 2026 fiel eine Entscheidung in Washington, die globale Glyphosatdebatte verändert. Der US-amerikanische Supreme Court entschied mit 7 zu 2 Stimmen, dass bundesstaatliche Klagen gegen Bayer wegen unterlassener Krebswarnung auf Roundup-Produkten durch das Bundesrecht (FIFRA) verdrängt werden. Konkret: Bayer kann nicht mehr für das Versäumnis verurteilt werden, Warnhinweise auf seine Produkte zu drucken, wenn die US-Umweltbehörde EPA solche Hinweise nicht vorschreibt.
Das Urteil hebelt die Angriffslinie aus, die Tausenden von Klagen zugrunde lag. Bayers Aktie stieg am Tag der Entscheidung um rund 17 Prozent. Für die mehr als 60.000 noch offenen Klagen in den USA bedeutet das Urteil, dass ein erheblicher Teil wegfallen oder drastisch geschwächt werden dürfte. Bayer hat in einem Sammelvergleich im Februar 2026 bereits 7,25 Milliarden Dollar für aktuelle und künftige NHL-Ansprüche angeboten.
Was bedeutet das für Deutschland? Unmittelbar rechtlich nichts. Aber symbolisch und politisch ist das Urteil eine erhebliche Entlastung für Bayer: Der internationale Druck, der von den US-Verfahren auf den Konzern ausging, ist nun deutlich reduziert. Gleichzeitig sitzt Bayers Konzernzentrale in Leverkusen. Der Konzern beschäftigt rund 16.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen und zählt dort zu den größten Industriearbeitgebern. Welches Gewicht diese wirtschaftliche Bedeutung in deutschen Glyphosatdebatten hat, lässt sich anhand öffentlicher Quellen nicht beziffern.
Was normale Haushalte und Betriebe bezahlen
Die Kosten des Glyphosateinsatzes werden auf mehrere Gruppen verteilt, ohne dass die Verteilung öffentlich diskutiert wird. Verbraucher tragen das gesundheitliche Risiko, das die Wissenschaft zumindest nicht ausschließt. Biobauern zahlen höhere Produktionskosten und verlieren Marktanteile, wenn konventionelle Produkte mit subventionierter Herbizidnutzung billiger angeboten werden. Die öffentliche Hand trägt die Kosten der Gewässerüberwachung und eventueller Sanierungsmaßnahmen. Der Steuerzahler finanziert EU-Agrarsubventionen, deren Grundbetrag nicht danach unterscheidet, ob ein Betrieb Glyphosat einsetzt. Die freiwilligen Öko-Regelungen, in die rund 23 Prozent der Direktzahlungen fließen, setzen Anreize für weniger chemischen Pflanzenschutz, knüpfen aber nicht am Glyphosateinsatz an.
Gleichzeitig profitieren die Betriebe, die Glyphosat einsetzen, von niedrigeren Betriebsmittelkosten und, nach Darstellung des Bauernverbands, von höheren Erträgen gegenüber mechanischen Verfahren. Für viele mittelgroße Betriebe ist das keine ideologische, sondern eine wirtschaftliche Frage. Das ist der Grund, warum pauschale Verbotsforderungen ohne Übergangsregelungen und wirtschaftliche Unterstützung scheitern. Frankreich hat beides versucht, Verbot und Subvention und beides hat nicht gereicht.
Deutschland hat bislang keine substanzielle öffentliche Debatte darüber geführt, wie die Kosten eines Ausstiegs verteilt werden sollen. 11,5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche wurden 2024 ökologisch bewirtschaftet; vom Ziel der Bundesregierung, bis 2030 auf 30 Prozent zu kommen, ist das weit entfernt. Das Bundesumweltministerium veröffentlichte FAQ zum Glyphosatausstieg, ohne einen verbindlichen Zeitplan oder konkrete Fördermaßnahmen zu nennen.
Bis zur nächsten EU-Abstimmung 2033
Die Neuzulassung von Glyphosat läuft bis Dezember 2033. In sieben Jahren muss die EU erneut entscheiden. Bis dahin hat Deutschland die Möglichkeit, nationale Einschränkungen zu erlassen, das Verbot in Wasserschutzgebieten und Naturschutzgebieten besteht weiterhin, weitergehende Maßnahmen scheiterten bislang. Die CDU/CSU hatte im Bundestag beantragt, die EU-Entscheidung in nationales Recht umzusetzen, damit Glyphosat in Deutschland weiter eingesetzt werden kann. Der Antrag auf Drucksache 20/9494 scheiterte am 13. Dezember 2023 im Agrarausschuss; dafür stimmten nur Union und AfD.
Die Frage, ob Deutschland 2033 anders abstimmt, hängt von zwei Variablen ab: der wissenschaftlichen Erkenntnislage bis dahin und der politischen Zusammensetzung der Regierung. Beides ist offen. Was nicht offen ist: Das Geflecht organisierter Interessen, das 2023 gegen ein Verbot arbeitete, existiert fort. Der Deutsche Bauernverband wirbt unverändert gegen Beschränkungen. Bayer ist nach dem Supreme-Court-Urteil bei der wichtigsten Klageart entlastet; Klagen wegen Produktgestaltung und Fahrlässigkeit bleiben davon unberührt. Und die Koalitionsversprechen der jeweils nächsten Regierung werden weiterhin formuliert und gebrochen werden, solange keine strukturellen Anreize das Verhältnis zwischen politischen Versprechen und wirtschaftlichen Realitäten verändern.
Eine Regierung, die das ernst nähme, würde nicht nur ein Verbot versprechen, sondern auch beschreiben, wer die Kosten des Übergangs trägt. Das hat bislang keine getan.
Korrektur vom 21. August 2026
Dieser Artikel enthielt nach seiner Veröffentlichung mehrere sachliche Fehler und an einigen Stellen Deutungen, die als Feststellungen formuliert waren. Er wurde vollständig überarbeitet; jede überprüfbare Aussage ist nun im Fließtext mit ihrer Quelle verlinkt. Die Befunde stammen aus einer externen Gegenlesung und aus unserer eigenen Prüfkette, die nach diesem Fall umgebaut wurde: Artikel werden seither abschnittsweise geprüft, weil die Prüfung eines ganzen Textes in einem Durchgang Befunde verlor.
Was im Einzelnen geändert wurde
Falsch waren: das Ressort von Cem Özdemir, der Landwirtschafts- und nicht Umweltminister war; das Erscheinungsjahr der angeführten Übersichtsarbeit zu Non-Hodgkin-Lymphomen und die Zuordnung der Risikoerhöhung von 41 Prozent, die aus einer Metaanalyse von 2019 stammt; die Zahl der Lobbyisten des Deutschen Bauernverbands, die an zwei Stellen mit 35 angegeben war, während das Lobbyregister 20,59 Vollzeitäquivalente ausweist; die Zahl der Grundwasser-Messstellen, an denen AMPA nachgewiesen wurde, die mit rund 51.000 angegeben war, während die genannte Quelle rund 1.900 untersuchte Messstellen und fünfzehn Nachweise nennt; die Darstellung der Bayer-Rückstellungen, die dieselbe Last doppelt zählte; die Einordnung von BUND und Campact als Sozialverbände; die Angabe, Bayer sei der größte Arbeitgeber Nordrhein-Westfalens; der Bezug der Öko-Flächenquote von 11,5 Prozent, die für die landwirtschaftliche Fläche gilt und nicht für die Ackerfläche; sowie der Name des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Ohne Beleg war eine Kostenangabe zu mechanischen Verfahren, die der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zugeschrieben war, obwohl die angeführte Seite sie nicht enthält. Ebenfalls unbelegt waren die Ertragsdifferenz von 22 Prozent, die an einer Stelle als Verbandsargument und an anderer als Tatsache stand, die Einordnung des deutschen Glyphosatanteils als einer der höchsten in Europa und die Aussage, das französische Förderprogramm verfehle seine Ziele systematisch. Der Abstand zwischen Koalitionsvertrag und EU-Abstimmung war mit eineinhalb Jahren angegeben, tatsächlich waren es 23 Monate.
Falsch dargestellt war der österreichische Fall: Das Parlament beschloss 2019 ein vollständiges Verbot, das nie in Kraft trat. Der Artikel schrieb das Scheitern nachträglichen Ausnahmen für die Landwirtschaft zu.
Überdehnt war an zwei Stellen die Reichweite des Supreme-Court-Urteils vom Juni 2026: Es sperrt Klagen wegen fehlender Krebswarnhinweise, nicht Klagen wegen Produktgestaltung oder Fahrlässigkeit. Zu absolut war die Aussage, EU-Agrarsubventionen unterschieden nicht zwischen glyphosatfreier und glyphosatintensiver Produktion; die freiwilligen Öko-Regelungen tun das, nur nicht anhand des Glyphosateinsatzes. Präzisiert wurde außerdem, dass IARC und EFSA nicht denselben Datenbestand ausgewertet haben: Die IARC stützte sich allein auf veröffentlichte Literatur.
Zugeschrieben statt behauptet werden jetzt: der Zusammenhang zwischen Lobbyarbeit und der deutschen Enthaltung, der sich in seinen Teilen belegen lässt, in seinem Verlauf aber nicht; die Aussage, der Widerspruch zwischen IARC und EFSA werde systematisch genutzt, die nun als Rechercheergebnis von Corporate Europe Observatory gekennzeichnet ist und sich auf Bayer bezieht statt auf die Industrie insgesamt; und die Beschreibung eines Systems, das zum Schutz eines Herbizids gebaut sei. Ergänzt wurde die Quelle zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion, dessen Inhalt zutraf, aber nicht belegt war.
Kommentare