Heizgesetz: Ministerinnen wussten vom Verfassungsrisiko
Am 11. Juni lobte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche im Bundestag das neue Heizungsgesetz als „Neustart bei der Wärmewende“. Was sie nicht erwähnte: Ihr Ministerium hatte laut t-online bereits vor dem Kabinettsbeschluss Zugang zu einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das Gesetz für wahrscheinlich verfassungswidrig hält. Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gebäudemodernisierungsgesetz nach seinem Inkrafttreten kippt, fehlt Deutschland eine verbindliche Heizungsregulierung für rund 21 Millionen Mieterhaushalte.
Was der Wissenschaftliche Dienst feststellte
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, in Auftrag gegeben vom Grünen-Abgeordneten Michael Kellner, kommt zu dem Ergebnis, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wahrscheinlich gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstößt. Das ist die Norm, die den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen als Staatsziel festschreibt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 (Az. 1 BvR 2656/18) darin eine Pflicht gesehen, unverhältnismäßig viele Klimaschutzlasten nicht einfach in die Zukunft zu verschieben. Das Gutachten stellt fest: Träten die GModG-Regelungen in Kraft, wären die CO₂-Emissionen im deutschen Gebäudesektor im Jahr 2040 voraussichtlich höher als nach dem geltenden Recht.
Das Gutachten sieht auch einen Verstoß gegen EU-Recht. Die Bio-Treppe, das Herzstück des GModG, erlaubt 2040 noch immer den Einbau von Heizungen mit 40 Prozent Fossilanteil. Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD setzt klare, niedrigere Grenzen. Die Folge: Brüssel könnte Deutschland mit Strafzahlungen belegen.
Die Bio-Treppe sieht vor, dass neue Gasheizungen ab 2029 schrittweise steigende Anteile biogener Brennstoffe verheizen müssen: zunächst 10 Prozent, ab 2030 dann 15, ab 2035 dann 30 und ab 2040 dann 60 Prozent. Vier Bundesratsausschüsse und mehrere Fachinstitute bezweifeln, dass das verfügbare Biomethanpotenzial diese Nachfrage überhaupt decken kann. Die Ausschüsse gehen davon aus, dass dieses Potenzial „bereits vor 2040 deutlich überschritten“ wird.
Was Reiche und Hubertz wussten, bevor sie handelten
Wirtschaftsministerin Reiche und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hatten laut t-online vor dem Kabinettsbeschluss am 13. Mai Zugang zu einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das vor verfassungsrechtlichen Risiken einer Aufweichung des Klimaschutzes warnte. Sie brachten das Gesetz trotzdem durch das Kabinett, ohne die rechtliche Prüfung abzuwarten oder eine öffentliche Begründung vorzulegen, warum sie das Risiko für vertretbar halten.
Das ist unüblich. Gesetze mit bekanntem Verfassungsrisiko ziehen normalerweise einen Klärungsprozess nach sich, den die Regierung entweder abwartet oder der Öffentlichkeit begründet. Beim GModG ist beides nicht geschehen. Reiche ließ die Verfassungsfrage in der ersten Bundestagslesung vollständig aus. Stattdessen sprach sie von „Heizungszwängen“, die durch Technologieoffenheit ersetzt werden sollten. Das ist eine politische Erzählung, aber keine juristische Antwort auf das, was der Wissenschaftliche Dienst festgestellt hat.
Wie die erste Lesung verlief
Die Bundestagsdebatte am 11. Juni war ungewöhnlich hitzig. Fast jeder Redebeitrag zog Nachfragen nach sich. Die Positionen lagen weit auseinander.
Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende der Grünen, warf der Regierung vor, „mitten in der größten Ölkrise“ Gasheizungen zu fördern. Die Linke-Abgeordnete Violetta Bock erklärte das Gesetz für „verfassungswidrig“ und kündigte an, ihre Partei prüfe eine Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Auch die AfD lehnte das GModG ab, allerdings aus dem entgegengesetzten Grund: Marc Bernhard bezeichnete die Bio-Treppe als faktisches Verbot und nannte sie „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
In der Koalition fehlt Geschlossenheit. SPD-Abgeordneter Helmut Kleebank bekannte sich zu Klimaschutz als „sozialer Frage“, ohne das Verfassungsproblem direkt anzugehen. Dass Hubertz als SPD-Bauministerin das Gesetz mitverantwortet, obwohl ihr die Risiken bekannt waren, erzeugt in der Fraktion Unbehagen.
Was der Bundesrat einwendet
Vier Bundesratsausschüsse haben das GModG in einer gemeinsamen Stellungnahme zerpflückt: der Wirtschaftsausschuss, der Umweltausschuss, der Verbraucherschutzausschuss und der Wohnungsbauausschuss. Ihr Gesamturteil: Das Gesetz „weist in die falsche Richtung“ und verlängere „unnötig die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“. Die Ausschüsse fordern, die Bio-Treppe ersatzlos zu streichen und die 65-Prozent-Anforderung an erneuerbare Energien des alten Gesetzes wiederherzustellen.
Beim Mieterschutz sehen die Ausschüsse „erheblichen Nachbesserungsbedarf“: Der Vermieteranteil an Heizkostensteigerungen ist beim GModG auf 30 Prozent Bioanteil gedeckelt. Für Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden bedeutet das im Vergleich zum bisherigen Recht eine Verschlechterung. Dazu kommt: Das Gesetz sei „handwerklich mangelhaft“ und „nicht praxistauglich“. Ausführungsverordnungen fehlen noch. Der Normenkontrollrat hatte den Entwurf bereits als kaum verständlich eingestuft.
Politisch entscheidend ist: Das GModG ist ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann die Abstimmung verzögern, aber nicht dauerhaft verhindern. Die Koalition hat die Mehrheit im Bundestag.
Klage im Herbst, Abstimmung vor dem 10. Juli
Die Bundesregierung plant die Verabschiedung des GModG vor der Sommerpause, die am 10. Juli beginnt. Erst nach der parlamentarischen Verabschiedung können formelle Klagen eingereicht werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat angekündigt, den parlamentarischen Prozess abzuwarten und dann alles Nötige einzuleiten. Die Linke prüft eine Organklage im Eilverfahren, die das Gericht per einstweiliger Verfügung zwingen könnte, das Gesetz bis zur Hauptentscheidung zu stoppen.
Die eigentliche Konsequenz trifft aber nicht nur Kläger und Juristen. Wer heute eine neue Gasheizung plant, tut das in einem Rechtsrahmen, der einem ungelösten Verfassungsrisiko unterliegt. Ob das Gesetz nach einem möglichen Urteil noch gilt, ist unbekannt. Und genau das wussten Reiche und Hubertz, bevor sie den Kabinettsbeschluss fassten.
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