
12.500 Hitzetote und ein Streit ums Grundgesetz
Quellen (13)
- Tagesspiegel: RKI hebt Zahl erneut antagesspiegel.de
- ZDF heute: RKI meldet fast 12.000 Hitzetotezdfheute.de
- Die Sachsen: 9.800 Hitzetote 2026diesachsen.de
- LTO: Umweltminister Schneider will Grundgesetz ändernlto.de
- Tagesspiegel: Schneider will Grundgesetz für Hitzeschutz änderntagesspiegel.de
- Evangelisch.de: Union bremst nach Schneider-Vorstoßevangelisch.de
- Pfalz-Express: Union und AfD lehnen Schneiders Vorstoß abpfalz-express.de
- Schwäbische Zeitung: SPD-Minister will Grundgesetz ändernschwaebische.de
- ZDF heute: Klimaanpassung ins Grundgesetzzdfheute.de
- RKI Wochenbericht Hitzemortalitätrki.de
- Evangelisch.de: RKI meldet 14.000 Hitzetoteevangelisch.de
- Deutschlandfunk: RKI August-Sterblichkeitdeutschlandfunk.de
- ZDF heute: 14.000 Hitzetote RKIzdfheute.de
In der Woche vom 22. bis 28. Juni 2026 starben in Deutschland rund 9.600 Menschen an den Folgen der Hitze. In sieben Tagen. Die Zahl ist größer als die Gesamtzahl der Hitzetoten des Rekordjahres 2018. Sie passt in das Muster eines Sommers, der nun als der tödlichste seit Beginn systematischer Aufzeichnungen gilt: Das Robert Koch-Institut schätzt bis Anfang August 2026 mehr als 12.500 hitzebedingte Todesfälle für Deutschland. Bundesumweltminister Carsten Schneider will darauf mit einer Grundgesetzänderung reagieren. Die Union verweigert die Gefolgschaft.
Was 12.500 Tote bedeuten
Das RKI veröffentlicht wöchentlich Schätzungen zur hitzebedingten Mortalität, berechnet als Übersterblichkeit: die Differenz zwischen tatsächlichen Todesfällen und dem statistisch erwarteten Wert. Für den Zeitraum vom 6. April bis zum 2. August 2026 kommt das Institut auf rund 12.500 Hitzetote und betont ausdrücklich, das sei eine konservative Schätzung, die tatsächliche Zahl könnte höher liegen.
Zum Vergleich: Im bisherigen Rekordjahr 2018 starben in Deutschland nach Schätzung des RKI rund 9.400 Menschen an der Hitze. Im Jahr 2019, dem zweitheißesten, waren es etwa 7.700. Die Zahlen für 2026 übertreffen also jeden bisherigen Jahreswert bereits im August, knapp zwei Monate vor Saisonende.
Die Altersverteilung ist eindeutig: Von den 12.500 Toten waren rund 6.300 über 85 Jahre alt, mehr als 3.100 zwischen 75 und 84, knapp 1.900 zwischen 65 und 74 Jahren. Unter 65-Jährige machten nur rund 1.200 Fälle aus. Alte Menschen regulieren ihre Körpertemperatur langsamer, haben häufiger Vorerkrankungen und leben in Deutschland überdurchschnittlich oft allein, ohne unmittelbare Unterstützung bei ersten Hitzesymptomen.
Regional sind die Unterschiede erheblich. Das Saarland kommt auf 43,4 Hitzetote je 100.000 Einwohner, Rheinland-Pfalz auf 38,7. Im bundesweiten Schnitt sind es 15. Hessen liegt bei 27,2, Baden-Württemberg bei 23,9. Die Unterschiede erklären sich teils durch Klimageografie, teils durch kommunale Infrastruktur und Altersstruktur der Bevölkerung.
Was Schneider will und warum er das Grundgesetz braucht
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) ist für Klimaanpassung zuständig, aber seiner eigenen Einschätzung nach kaum handlungsfähig. Das Problem liegt nicht im Willen, sondern in der Verfassung: Klimaanpassungsmaßnahmen wie städtisches Grün, Verschattungsinfrastruktur oder die Entsiegelung von Flächen sind Aufgaben der Kommunen und Länder. Der Bund darf sie in dieser Form nicht mitfinanzieren.
Schneider will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz schreiben. Das Instrument der Gemeinschaftsaufgabe, verankert in Artikel 91a und 91b, erlaubt Bund und Ländern, bestimmte Ausgaben gemeinsam zu schultern. Bestehende Beispiele: regionale Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur, Küstenschutz. Klimaanpassung soll dazu kommen.
In der zweiten Jahreshälfte 2026 will Schneider einen konkreten Vorschlag vorlegen und damit in die Verhandlungen mit den Ländern gehen. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht tatsächlich vor, die Einführung einer solchen Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Das klingt nach Rückenwind. Tatsächlich ist es komplizierter.
Warum die Union bremst
CDU-Fraktionsvize Günter Krings sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, wenn Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz festgeschrieben würde, bringe das keinen Vorteil für das Klima. Er hält den Einwand der föderalen Zuständigkeit für stichhaltig: Klimaanpassung sei lokal so verschieden, dass eine Bundesebene keinen nennenswerten Mehrwert liefere.
Dahinter steckt auch Finanzpolitik. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe würde den Bund dauerhaft zur Ko-Finanzierung verpflichten, ohne dass die genauen Kosten feststehen. Angesichts eines angespannten Bundeshaushalts ist die Union nicht geneigt, neue Pflichtausgaben zu akzeptieren, auch wenn sie im Koalitionsvertrag grundsätzlich eine Prüfung zugesagt hat.
Grüne und Linke signalisieren dagegen Offenheit für Schneiders Vorstoß. Das ist für eine Grundgesetzänderung allerdings wenig wert: Sie braucht Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Ohne die Union ist das nicht zu schaffen. Schneider müsste also innerhalb der Koalition überzeugen, nicht jenseits davon.
Was Deutschland von Frankreich lernen könnte
Frankreich hat nach der Katastrophenhitzewelle 2003, die dort knapp 15.000 Menschen das Leben kostete, den Plan Canicule eingeführt: ein gestuftes Pflichtprogramm, das Kommunen ab bestimmten Temperaturgrenzen zu Kontrollanrufen bei alleinlebenden Älteren, zur Öffnung öffentlicher Kühlräume und zu eskalierenden Schutzmaßnahmen verpflichtet. Das System greift automatisch, nicht nach Ermessen. Deutschland hat kein Äquivalent. Die Diakonie Deutschland und weitere Sozialverbände fordern seit Jahren verbindliche Hitzeaktionspläne für Kommunen. Bislang ohne Ergebnis.
Der Unterschied zu Frankreich: Dort wurde eine Katastrophe zum Reformanlass. In Deutschland summieren sich die Zahlen von Jahr zu Jahr, ohne dass sich die rechtliche Infrastruktur des Hitzeschutzes grundlegend verändert hätte.
Die Zweidrittelmehrheit als nächste Hürde
Schneider kündigte an, in den kommenden Wochen das Gespräch mit den Ländern zu suchen und eine breite Mehrheit zu organisieren. Dazu gehört nicht nur die Bundesratsseite, auf der unionsgeführte Länder wie Bayern und Nordrhein-Westfalen Schlüsselstimmen halten, sondern auch die Bundestagsfraktion der Union, die eine Grundgesetzänderung bisher skeptisch betrachtet.
Sein Konkretisierungsversprechen lautet: zweite Jahreshälfte 2026. Das bedeutet: Vor der Sommerpause des Bundestages ist es ohnehin zu spät und im Herbst beginnt die heiße Phase vor der Sachsen-Anhalt-Wahl am 6. September. Das politische Fenster ist eng, die Ausgangslage schwierig. Die 12.500, die in diesem Sommer bereits gestorben sind, warten nicht auf den nächsten parlamentarischen Termin.
Aktualisierungen
Update 21. August, 03:00 Uhr: Das Robert Koch-Institut meldet in seinem jüngsten Wochenbericht weitere Todesfälle: Bis zum Stichtag 9. August schätzt das RKI rund 14.000 hitzebedingte Todesfälle in Deutschland. Das sind rund 1.500 mehr als noch eine Woche zuvor für den Zeitraum bis zum 2. August gemeldet worden waren. Auch die heißen Tage Anfang August haben damit die Übersterblichkeit spürbar angehoben. Mit 14.000 Hitzetoten bis Anfang August übertrifft Deutschland jeden bisherigen Jahreswert noch deutlicher, der Vorjahresrekord von 2018 liegt bei 9.400 Toten für das gesamte Jahr.
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