Berlins Kahlschlag bei der Informationsfreiheit
Energie, Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Medien und Wasser: Sechs Branchen, deren Behörden in Berlin seit dem 26. März 2026 keine Auskunftspflicht mehr haben. Der Berliner Senat schuf mit Stimmen von CDU und SPD zehn neue Ausnahmetatbestände im Informationsfreiheitsgesetz, die ganzen Wirtschaftssektoren die Transparenzpflicht erließen. Arne Semsrott, Leiter von FragDenStaat, nannte das einen Angriff auf die Demokratie und präsentierte zum Buchstart von Gegenmacht eine Warnung: Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern planen ähnliche Schritte.
Was das Informationsfreiheitsgesetz bisher garantierte
Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt Bürgerinnen und Bürgern sowie Journalistinnen das Recht, bei Behörden Akteneinsicht zu beantragen. Wer wissen wollte, wie sein Energieversorger subventioniert wird, warum sein Gesundheitsamt eine Entscheidung traf oder welche Verträge die Senatsverwaltung mit privaten Dienstleistern abschloss, konnte das per IFG-Antrag einfordern. FragDenStaat, das 2011 gegründete Transparenzportal der Open Knowledge Foundation, hat seitdem über 300.000 solcher Anfragen an deutsche und europäische Behörden vermittelt. Mehr als die Hälfte aller IFG-Anträge in Deutschland laufen über die Plattform.
Die bekannteste Aktion: Im Oktober 2022 veröffentlichten FragDenStaat und das ZDF Magazin Royale einen 173-seitigen, als geheim eingestuften Bericht des hessischen Verfassungsschutzes zum NSU-Komplex, der ursprünglich 120 Jahre gesperrt bleiben sollte. Strafermittlungen wegen Geheimnisverrats wurden im Juni 2023 eingestellt. Solche Veröffentlichungen sind nur möglich, wenn das IFG tatsächlich gilt.
Der Berliner Kahlschlag vom 26. März 2026
Die Berliner CDU/SPD-Koalition begründete ihre IFG-Änderung mit Anschlägen auf die Berliner Stromversorgung im September 2025 und Januar 2026. Der zentrale neue Ausschluss: Informationen, die für die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen (KRITIS) bedeutsam sind, dürfen künftig pauschal geschwärzt werden. Das klingt eng, ist es aber nicht: Energie, Telekommunikation, Transport, Gesundheit, Wasser und Medien gelten allesamt als kritische Infrastruktur. Der Senat nutzte ein Eilverfahren, die Abstimmung fand wenige Wochen nach Bekanntwerden des Entwurfs statt. Berlin stand bis dahin im bundesweiten Transparenzranking auf Platz vier der Bundesländer.
38 Zivilgesellschaftsorganisationen unterzeichneten einen gemeinsamen offenen Brief gegen die Änderung, darunter Amnesty International Deutschland, Wikimedia Deutschland, der Chaos Computer Club und Abgeordnetenwatch. Transparency International Deutschland nannte das Vorgehen unverhältnismäßig und demokratiegefährdend, mit dem Argument, bestehende Regelungen hätten bereits erlaubt, sicherheitsrelevante Informationen zurückzuhalten. Der Verfassungsblog bezeichnete das Gesetz als Kahlschlag bei der Informationsfreiheit unter dem Deckmantel von Sicherheitsinteressen. Die von FragDenStaat organisierte Petition sammelte rund 20.000 Unterschriften, der Senat stimmte trotzdem ab.
Was Bürger und Journalisten jetzt verlieren
Praktisch bedeutet die Änderung: Wer wissen will, ob ein Netzbetreiber nach einem Cyberangriff relevante Informationen über Schwachstellen zurückhält, kann das künftig nicht per IFG erfragen. Wer prüfen möchte, auf welcher Grundlage ein Gesundheitsamt eine Quarantäneentscheidung traf, bekommt eine Absage mit KRITIS-Begründung. Journalistinnen und Journalisten, die Subventionsverträge zwischen Senat und Energieversorgern untersuchen wollen, werden auf Pressestellen verwiesen.
Arne Semsrott legte am 1. Juni 2026 bei Droemer Knaur sein Buch Gegenmacht: Die Zivilgesellschaft schlägt zurück vor. Semsrott schreibt darin, viele der Szenarien aus seinem Vorgänger Machtübernahme seien unter der CDU/SPD-Bundeskoalition Realität geworden. Dass seine Buchlesungsreise gleich von einem Vorboten begleitet wurde, passt in das Muster: Die Magdeburger Stadtbibliothek verlegte eine für den 5. Juni geplante Lesung ins private Kulturzentrum Moritzhof, nachdem die AfD-Fraktion im Stadtrat eine offizielle Anfrage wegen parteiischer Neutralitätsverletzung stellte. Die taz bezeichnete den Vorfall als Lehrstück rechten Kulturkampfs.
Drei Bundesländer planen denselben Schritt
Berlin ist kein Einzelfall. Nach Recherchen von FragDenStaat planen mindestens drei weitere Bundesländer ähnliche IFG-Einschränkungen. In Schleswig-Holstein soll eine CDU/Grüne-Koalition Sparkassen, Kreditinstitute, Kammern und Berufsverbände vollständig aus der Transparenzpflicht herausnehmen und den Verfassungsschutz komplett dem Informationszugang entziehen. In Thüringen plant die CDU/SPD/BSW-Koalition eine Reduktion proaktiver Veröffentlichungspflichten für Kommunen. In Mecklenburg-Vorpommern sind ebenfalls Einschränkungen in Vorbereitung.
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, forderte beim BfDI-Symposium Anfang Juni 2026 in Berlin ein umfassendes Bundestransparenzgesetz und die verfassungsrechtliche Absicherung der Informationsfreiheit. Ein solches Gesetz war im Koalitionsvertrag der Ampel versprochen worden und nie verabschiedet worden. Auf Bundesebene hatte eine Petition gegen Pläne der CDU/CSU, das IFG in seiner jetzigen Form abzuschaffen, 430.000 Unterschriften gesammelt. Das Tempo, mit dem weitere Bundesländer dem Berliner Modell folgen könnten, hängt davon ab, ob Zivilgesellschaft und Gerichte wirksam Gegenmacht entfalten können.
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