
Italiens GEAS-Boykott: Kein Migrant kehrt zurück
Quellen (7)
- t-online: Salvini erteilt Deutschland Asyl-Absaget-online.de
- Berliner Zeitung: NGO-Streit und Rücküberstellungenberliner-zeitung.de
- Euronews: Italy demands compensation over migrant arrivalseuronews.com
- Mediendienst Integration: Das neue GEASmediendienst-integration.de
- BAMF: Gemeinsames Europäisches Asylsystembamf.de
- NZZ: NGO-Rettungsschiffe und Italiens Forderungennzz.ch
- PRO ASYL: GEAS-FAQproasyl.de
Matteo Salvini sagte es in Trient vor laufenden Kameras: „Deutschland hat kein Recht, uns auch nur einen einzigen Migranten zurückzuschicken, solange deutsche NGO-Schiffe im Mittelmeer operieren.“ Hinter diesem Satz steckt mehr als Wahlkampfrhetorik. Seit dem 12. Juni 2026 gilt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das Italien ausdrücklich zur Rückübernahme verpflichtet. Rom hat jeden einzelnen deutschen Antrag seitdem abgelehnt. Die erste Bewährungsprobe des neuen EU-Migrationspakts endet mit einer offenen Blockade und der Mechanismus um sie zu brechen fehlt.
Die Zahl, die alles erklärt: 35.000 Anträge, 15 Transfers
Das Versagen ist nicht neu, aber das Ausmaß überrascht. Seit 2023 stellte Deutschland rund 35.000 Rückübernahmeersuchen an Italien. Davon führte Rom lediglich 15 Migranten tatsächlich zurück, weniger als ein Tausendstel aller Anfragen. Der neue EU-Asylpakt GEAS, der neun Verordnungen und eine Richtlinie umfasst und am 12. Juni 2026 in Kraft trat, sollte genau das ändern. Das Dublin-Prinzip bleibt zwar erhalten, also dass das erste Einreiseland zuständig ist. Aber Mitgliedstaaten können Überstellungsanfragen unter dem neuen System nicht mehr einfach ignorieren. Sie müssen entweder zustimmen oder einen alternativen Termin vorschlagen.
Italien tut weder das eine noch das andere. Seit GEAS gilt, hat Rom alle eingegangenen deutschen Anträge abgelehnt, ohne Alternativtermin, ohne Begründung. Damit setzt sich ein Muster fort, das sich schon vor dem neuen Pakt abzeichnete: Insgesamt lehnte Italien seit 2023 rund 80.000 Rückübernahmeanfragen aus der gesamten EU ab.
Salvinis Kalkül: NGO-Schiffe als Druckmittel
Matteo Salvini, Italiens Vize-Regierungschef und Lega-Vorsitzender, hat die Position seiner Regierung bei einem Parteitreffen in Trient klar formuliert: „Deutschland hat kein Recht, uns auch nur einen einzigen illegalen Einwanderer zurückzuschicken, solange deutsche NGO-Schiffe im Mittelmeer operieren."
Mit dieser Aussage verknüpft Salvini zwei rechtlich getrennte Sachverhalte. Die Frage, welches EU-Land für ein Asylverfahren zuständig ist, regelt das GEAS. Die Frage, welche Schiffe im Mittelmeer operieren dürfen, regelt das Seerecht. Beides zu vermischen ist politisch wirksam, rechtlich aber ohne Grundlage. Das GEAS kennt keine Klausel, die es erlaubt, GEAS-Rückübernahmen mit privaten Seenotrettungsoperationen zu verrechnen.
Hintergrund der Forderung ist die Tatsache, dass deutsche NGO-Schiffe seit dem Amtsantritt von Premierministerin Giorgia Meloni im Oktober 2022 rund 22.500 Migranten in italienische Häfen brachten. Das entspricht mehr als der Hälfte aller in diesem Zeitraum durch private Schiffe geretteten Personen, die nach Italien gebracht wurden. Italiens Innenminister Matteo Piantedosi knüpft daran eine Bedingung: Über Rückübernahmen könne erst gesprochen werden, wenn die Frage der finanziellen Verantwortung geklärt sei. Einen konkreten Betrag nannte Piantedosi nicht. Ob eine solche Kompensationsverrechnung EU-rechtlich überhaupt möglich wäre, ist unklar.
Was das neue Recht vorsieht und warum es trotzdem scheitert
Das GEAS ist das umfangreichste Reformpaket des europäischen Migrationsrechts seit zwei Jahrzehnten. Sein Kernmechanismus funktioniert so: Wer in einem EU-Staat Asyl beantragt, für dessen Antrag aber ein anderes EU-Land zuständig ist, soll dorthin überführt werden. Der aufnehmende Staat muss der Überstellung innerhalb definierter Fristen zustimmen oder einen alternativen Termin benennen. Schweigt er, gilt Zustimmung als erteilt. Reagiert er ablehnend ohne Alternative, kann der anfragende Staat eine Eskalationskaskade einleiten.
Die EU-Kommission stellte Mitte Juli klar, dass Italiens Praxis mit den neuen Regeln unvereinbar sei. Aber erzwingen kann sie die tatsächliche Überführung von Migranten nicht. Die Durchsetzungsinstrumente des GEAS setzen auf freiwillige Kooperation und im Extremfall auf Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Solche Verfahren dauern Jahre und haben in der Migrationspolitik historisch kaum Verhaltensänderungen bewirkt. Ungarn wurde wegen Verstößen gegen Dublin-Regeln mehrfach verurteilt, seine Politik änderte sich dadurch nicht grundlegend.
Für Migranten, deren Asylverfahren rechtlich nach Italien gehört, die aber bereits in Deutschland leben, entsteht so ein Schwebezustand. Unter dem GEAS gilt: Wenn eine Überstellung innerhalb von sechs Monaten nicht vollzogen wird, wechselt die Zuständigkeit automatisch an den anfragenden Staat. Das gibt Italien einen pervertierten Anreiz, einfach abzuwarten. Wer sechs Monate nicht reagiert, muss die Migranten nicht zurücknehmen.
Dobrindt setzt auf bilaterales Gespräch
Deutschlands Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein direktes Gespräch mit Piantedosi anberaumt. Nach Angaben aus dem italienischen Innenministerium arbeiten beide Seiten an einer gemeinsamen Lösung. Was das konkret bedeuten soll, ist offen. Die Bundesregierung besteht dem Vernehmen nach auf regulären Transfers gemäß GEAS. Eine Kompensationslösung auf Basis der NGO-Forderungen lehne Berlin ab, da dieser EU-rechtlich keine Grundlage entbehre.
Kritik an Italiens Verweigerungshaltung kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund, allerdings aus anderem Blickwinkel. Der DGB kritisiert die deutschen Einschränkungen für Integrationskurse und verweist darauf, dass Integration unter richtigen Bedingungen funktioniere, wie das Beispiel ukrainischer Geflüchteter zeige. Die Debatte über Rücküberstellungen nach Italien verdecke, dass der Umgang mit Menschen, die bereits in Deutschland seien, eigenständig geregelt werden müsse.
Die eigentliche Frage, die der Konflikt aufwirft, ist eine systemische: Ein EU-Mitgliedstaat verweigert die Kooperation im Kerninstrument der gemeinsamen Asylpolitik und der Reaktionsmechanismus greift nicht schnell genug, um das Verhalten kurzfristig zu ändern. Das ist keine neue Erkenntnis. Aber sie war der Anlass, den alten Pakt durch das GEAS zu ersetzen. Wenn das neue System denselben Widerstand erzeugt wie das alte, wird die nächste Reform früher kommen als erwartet.
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