KI schrieb Wildbergers Reden: Ein Testfall
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KI schrieb Wildbergers Reden: Ein Testfall

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger ließ Bundestagsreden und Zeitungsgastbeiträge von KI schreiben, ohne die Redaktionen zu informieren. Das Ministerium verteidigt die Praxis als zulässige Arbeitshilfe. Was der EU AI Act ab August 2026 dazu verlangt, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.

14. Juni 2026, 7:22 Uhr 774 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Das Bundesdigitalministerium hat bestätigt, was die ZEIT recherchiert hatte: Minister Karsten Wildberger (CDU) ließ einen Handelsblatt-Artikel, einen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung und mehrere Bundestagsreden weitgehend von KI schreiben, ohne die Redaktionen davon zu informieren. Das Ministerium bezeichnet die Praxis als zulässige Nutzung eines Arbeitswerkzeugs. Ab dem 2. August 2026 gilt EU-Recht, das für KI-generierte Texte zu politischen Themen Transparenzpflichten vorsieht.

Was die Recherche ergab

Laut ZEIT-Recherche stammte ein im April 2026 unter Wildbergers Namen im Handelsblatt erschienener Artikel nahezu vollständig von einer KI. Ein Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) vom März 2026 war überwiegend maschinell erstellt. Eine Rede vor dem Atlantic Council in Washington aus dem Juli 2024 wurde laut ZEIT komplett von KI generiert, mehrere Bundestagsreden zu großen Teilen. Das Ministerium machte weder gegenüber dem Handelsblatt noch gegenüber der FAS-Redaktion eine Angabe über den KI-Einsatz.

Ein Ministeriumssprecher bestätigte die Berichte gegenüber der dpa: Das Ministerium hielt fest, Minister Wildberger nutze KI als Unterstützung, weil er überzeugt sei, dass Deutschland den produktiven und zugleich maßvollen Umgang mit KI schnell lernen müsse. Eine separate Offenlegung gegenüber Redaktionen sei nicht nötig gewesen, weil Wildberger KI als Arbeitsmittel betrachte, vergleichbar mit Textverarbeitung oder Recherche-Tools.

Die Grauzone zwischen Delegation und Täuschung

Politiker ließen sich seit jeher von Redestäben und Ghostwritern zuarbeiten, ohne das öffentlich zu machen. In diesem Sinne ist das, was Wildberger gemacht hat, kein Bruch mit einer bestehenden Transparenznorm, sondern ihre Fortsetzung mit neuen Mitteln. Bundestagsreden werden ohnehin selten allein von den Rednerinnen und Rednern verfasst.

Der Unterschied liegt woanders. Ein Referent kennt die Positionen seines Ministers, hat Zugang zu politischen Debatten und bringt inhaltliches Urteilsvermögen mit. Generative KI arbeitet auf Basis von Prompts und Trainingsmustern. Ob das Ergebnis die tatsächlichen Positionen des Ministers widerspiegelt oder statistisch plausible Politikertexte liefert, lässt sich von außen nicht unterscheiden. Handelsblatt und FAS hatten keine Gelegenheit, diese Unterscheidung selbst zu treffen. Viele Verlage haben inzwischen Richtlinien zu KI-Gastbeiträgen. Ob Wildbergers Artikel erschienen wäre, wenn die Redaktionen den Entstehungsprozess gekannt hätten, ist offen.

Was das EU-Recht verlangt und was es offenlässt

Der EU AI Act schreibt ab dem 2. August 2026 in Artikel 50 Absatz 4 vor, dass KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kenntlich gemacht werden müssen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Inhalt einer menschlichen redaktionellen Überprüfung oder menschlichen redaktionellen Verantwortung unterlag. Genau das beansprucht das Ministerium für Wildberger: Er habe die Texte geprüft und verantwortet.

Ob diese Ausnahme für Ministerreden und Gastbeiträge in Tageszeitungen greift, ist juristisch nicht abschließend geklärt. Die Bundesnetzagentur ist als zuständige Behörde für den AI Act benannt, hat aber noch keine verbindlichen Auslegungen für politische Kommunikation veröffentlicht. Die Kennzeichnungspflichten des AI Acts richten sich primär an Anbieter von KI-Systemen wie Chatbot-Betreiber und Deep-Fake-Generatoren. Ob ein Nutzer, der KI-generierten Text vor Veröffentlichung überprüft hat, unter die Ausnahme fällt, werden Gerichte im Einzelfall klären müssen.

Netzpolitik.org hatte Wildberger bereits zuvor dafür kritisiert, er wolle Datenschutzstandards für den KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung absenken. Pointierter formuliert: Ein Digitalminister, der verantwortungsvollen KI-Einsatz einfordern soll, kann nicht gleichzeitig intransparent bei seinem eigenen KI-Einsatz sein.

Bis zum 2. August: Klärungsbedarf in der Politik

Das deutsche Durchführungsgesetz zur EU KI-Verordnung, das die Bundesregierung am 11. Februar 2026 beschlossen hatte, verankert die EU-Pflichten national. Was es konkret für politische Kommunikation bedeutet, ist noch nicht ausgearbeitet. Die Bundesnetzagentur soll Leitlinien herausgeben. Bis dahin bewegt sich die politische KI-Nutzung in einer Grauzone, die durch Fälle wie Wildberger zunehmend öffentlich wird.

Der Fall hat eine strukturelle Dimension, die über Wildberger hinausgeht. Wenn ein Bundesminister KI-Texte ohne Offenlegung veröffentlicht, ist er kein Einzelfall: Andere Ministerien nutzen KI ebenfalls für Kommunikation und verbindliche Standards für politische Texte fehlen bundesweit. Was der AI Act im August regelt, ist der technische Rahmen. Die normative Frage, was Offenlegung in der parlamentarischen Demokratie bedeutet, muss die Politik selbst beantworten.

Update 14. Juni, 17:03 Uhr: Parallel zu Wildberger veröffentlichte FragDenStaat eine Analyse von elf Reden und vier Gastbeiträgen des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU). Das Analyse-Programm Pangram stufte eine Rede zum Gedenken an den Holocaust als zu hundert Prozent maschinell generiert ein. Die FAZ depublizierte am 10. Juni einen Voigt-Gastbeitrag mit dem Titel "Smartphone 14, Social Media 16", weil Pangram drei Zitate enthüllt hatte, die Voigt namentlichen Experten zuschreibt, sich aber in keiner ihrer Quellen nachweisen ließen. Die FAZ begründete die Löschung knapp: Voigts Erklärung, die KI habe die Zitate generiert, "genügt uns nicht". Voigts Staatskanzlei bestätigte KI-Nutzung bei der Erstellung von Reden und Texten. Mit Wildberger und Voigt stehen damit zwei CDU-Politiker wegen nicht offengelegtem KI-Einsatz in der Kritik. Ein Unterschied besteht: Wildberger verteidigt sein Vorgehen als legitimes Arbeitswerkzeug. Voigt hat die inhaltliche Frage, ob er die nicht nachweisbaren Zitate bemerkt hatte, bisher nicht beantwortet.

Quellen (12)

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