Knobloch sieht AfD wie NSDAP vor der Machtübernahme
Politik

Knobloch sieht AfD wie NSDAP vor der Machtübernahme

Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, zieht im Stern-Interview einen direkten Vergleich zwischen der AfD und der NSDAP vor 1933. Die 93-jährige Holocaust-Überlebende empfiehlt, ein Verbotsverfahren gegen die Partei zu prüfen 18 Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.

Quellen (8)
  1. Schwaebische: Knobloch über AfD und NSDAP — Vergleichen sollte manschwaebische.de
  2. Deutschlandfunk: Knobloch empfiehlt AfD-Verbotsverfahren prüfendeutschlandfunk.de
  3. Die Welt: Knobloch will AfD bekämpfenwelt.de
  4. Der Freitag: AfD nicht faschistisch, aber gefährlichfreitag.de
  5. Correctiv: GFF-Gutachten zum AfD-Verbotcorrectiv.org
  6. ZDF: AfD-Verbot — Gutachten löst Debatte auszdfheute.de
  7. Beck-aktuell: VG Köln Verfassungsschutz AfD-Einstufungbeck-aktuell.de
  8. Landtag Sachsen-Anhalt: Wahl am 6. September 2026landtag.sachsen-anhalt.de
19. August 2026, 7:01 Uhr746 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Charlotte Knobloch hat ein Gespür für historische Muster, das sie sich auf die härteste Art erworben hat: Als Kind hat die heute 93-Jährige den Holocaust versteckt in Bayern überlebt. In einem Interview mit dem Stern, das am Dienstag erschien, wählte sie klare Worte über die AfD: "Man kann es nicht gleichsetzen, aber vergleichen sollte man." Und dann: "Ich sehe in vielen Bereichen keinen Unterschied mehr zur NSDAP bevor sie an die Macht kam."

Der Vergleich und was er meint

Knobloch vergleicht nicht die AfD von heute mit der NSDAP der 1930er Jahre nach der Machtübernahme, sondern mit der NSDAP vor 1933. Das ist eine wichtige Distinktion. Die Partei Hitlers begann als kleine, radikale Kraft und testete systematisch aus, was gesellschaftlich tolerierbar ist. "Die NSDAP hat einmal klein angefangen und getestet, was möglich ist", sagte Knobloch. "Genau das passiert mit der AfD: Ihre Politiker testen, was tolerierbar ist. Und wir sehen: Sie wachsen mit zunehmender Radikalität."

Der Politikwissenschaftler Georg Fülberth, der im Freitag diese Woche einen Gegendarstellungsversuch startete, widerspricht dem Faschismus-Label, aber nicht der Kerndiagnose. Fülberth argumentiert, die AfD sei "noch keine faschistische Partei", weil ihr der paramilitärische Arm, der Kapital-Faschismus-Pakt und der staatlich-organisierte Massenterror fehlten, die den Faschismus historisch definierten. Das mache sie aber "nicht weniger gefährlich".

Politikwissenschaftler wie der Berliner Extremismusforscher Hajo Funke haben die Partei wiederholt als "völkischen Ethnonationalismus" eingestuft. Der Verfassungsschutz beobachtet die Gesamtpartei und hat mehrere Landesverbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, wobei das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt in einem Eilverfahren gerade untersagt hat, die Bundespartei als Ganzes mit dieser Bezeichnung zu belegen. Das Hauptsacheverfahren läuft noch.

Was Knobloch fordert und was davon möglich ist

Knobloch plädiert für "radikale Mittel" im Kampf gegen die AfD. Konkret empfiehlt sie zweierlei: erstens, ein Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht erneut zu prüfen; zweitens, rechtliche Wege zu untersuchen, ob einzelnen Personen das passive Wahlrecht entzogen werden könnte. Zu den Erfolgschancen sagte sie: "Man sollte es vielleicht trotzdem versuchen."

Die rechtliche Lage ist tatsächlich günstiger als vor zwei Jahren. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) legte Ende Juni ein 1.500-seitiges Gutachten vor, das zu dem Schluss kommt, die AfD verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde und ein Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht hätte realistische Erfolgschancen. Das Gutachten stützt sich auf rund 2.500 Belege und die Auswertung von drei Millionen Datenpunkten.

Dennoch hat bisher keine antragsbefugte Institution (Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung) einen Antrag eingereicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bekräftigte, der Verfassungsschutz werde die Partei weiter beobachten. Mit einem Verbotsantrag auf Bundesebene rechnet in der Parteipolitik aktuell niemand.

18 Tage vor Sachsen-Anhalt

Knoblochs Äußerungen kommen zu einem politisch aufgeladenen Zeitpunkt: Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. In bundesweiten Umfragen liegt die AfD stabil zwischen 20 und 25 Prozent. In Sachsen-Anhalt ist die Partei traditionell stärker.

Der Verbotsantrag-Streit trifft damit auf eine Situation, in der die AfD bei einer Wahl erneut zweistellig oder besser abschneiden dürfte. Das ist das Paradox, das Knoblochs Argumentation auf die Probe stellt: Ein Verbotsverfahren dauert Jahre und würde der Partei kurzfristig öffentliche Aufmerksamkeit bescheren. Fülberths Gegenargument im Freitag ist nicht das Wegducken, sondern die Ablehnung des historischen Rahmens: Eine Partei, die an der Wahlurne wächst, ist mit dem Wahlrecht zu bekämpfen, durch Wähleransprache, nicht durch juristische Verbote.

Knobloch hält dagegen: Die Demokratie dürfe nicht warten, bis der Schaden irreversibel ist. Für eine Frau, die Weimarer Demokratie als Kind sterben sah, ist das keine abstrakte Erwägung.

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