Rentenkommission: Merz will alle 33 Punkte umsetzen
Am 23. Juni übergaben die Vorsitzenden der Rentenkommission, Juristin Constanze Janda und Ex-Bundesagentur-Chef Frank-Jürgen Weise, ihren Bericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas. Alle 13 Mitglieder hatten das 33-Punkte-Paket unterzeichnet, darunter Vertreter von CDU, SPD, Wissenschaft und Arbeitgeberseite. Merz erklärte, er wolle alle 33 Empfehlungen vollständig und ohne Abstriche umsetzen. Am Mittwoch, dem 1. Juli, berät der Koalitionsausschuss darüber. DGB-Chefin Yasmin Fahimi nennt die Kernpunkte des Pakets falsch. Die SPD-Arbeitsmarktsprecherin, die das Paket selbst mitbeschlossen hat, verteidigt es.
Was die Kommission empfiehlt
Das 33-Punkte-Paket enthält fünf strukturelle Reformbausteine. Erstens: Das Renteneintrittsalter soll ab 2032 an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren wird bis 2031 vollständig eingeführt; danach steigt sie ab 2041 um jeweils ein halbes Jahr pro Dekade, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung weiter zunimmt.
Zweitens: Eine verpflichtende Kapitalrente nach schwedischem Vorbild soll eingeführt werden. Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je einen Prozentpunkt des Bruttolohns in einen kapitalgedeckten Fonds, zusammen zwei Prozent des Bruttolohns, stufenweise eingeführt. Drittens: Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren, im Volksmund „Rente mit 63“, soll abgeschafft werden. Viertens: Neu aufgenommene Selbständige ohne bestehende Pflichtabsicherung sollen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Fünftens: Das Paket zielt auf eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern im Mehrsäulensystem.
Die Rente mit 63 heißt 63, ist aber längst keine
Der Name „Rente mit 63“ ist seit Jahren irreführend. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt die abschlagsfreie Frührentengrenze nach 45 Beitragsjahren bereits bei 65 Jahren, nicht bei 63. Wer 1960 geboren wurde, kann frühestens mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Faktisch können unter dem aktuellen System nur wenige mit 63 ausscheiden. Die Abschaffung trifft vor allem diejenigen, die nach langen Beitragsbiografien früher als mit 67 regulär ausscheiden wollten.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) berechnete, dass die Abschaffung die öffentlichen Kassen um mehrere Milliarden Euro jährlich entlasten würde. Für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit körperlich belastenden Berufen bedeutet es: entweder bis 65 oder 67 durcharbeiten oder mit Abschlägen früher ausscheiden.
DGB gegen SPD-Führung
Die schärfste Kritik kommt nicht aus der CDU/CSU, sondern aus dem engsten Umfeld der SPD. DGB-Chefin Yasmin Fahimi lehnt zwei Kernpunkte des Pakets öffentlich ab: die Abschaffung der Rente mit 63 und die Kopplung des Eintrittsalters an die Lebenserwartung. „Das muss beibehalten werden“, sagte Fahimi zur Frührentenregelung. Die Kopplung an die Lebenserwartung nannte sie „nicht praxistauglich“. Der DGB hat ein eigenes Gegenkonzept vorgelegt, das die Rente mit 63 ausdrücklich schützt.
Auf der anderen Seite: SPD-Arbeitsmarktsprecherin Annika Klose war selbst Mitglied der Rentenkommission und hat das Gesamtpaket mitunterzeichnet. Sie betonte, das Paket müsse als Ganzes umgesetzt werden, da die Elemente aufeinander aufbauen. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat sich Merz angeschlossen und kündigte an, alle Empfehlungen möglichst vollständig umsetzen zu wollen.
Was in der Debatte fehlt, sind strukturelle Alternativen jenseits des Dreiklangs aus höherem Renteneintrittsalter, Kapitalanlage und breiterem Beitragszahlerkreis. Die Kommission hat weder eine Vermögenssteuer noch Reformen bei der Erbschaftssteuer oder der Einbeziehung von Beamten und Abgeordneten in die gesetzliche Rente als Sofortmaßnahme empfohlen. Die Einbeziehung dieser Gruppen soll laut Kommissionsbericht langfristig geprüft werden, bleibt aber zunächst ohne Umsetzungsplan.
Koalitionsausschuss, Herbst, Ende 2026: Der Fahrplan
Beim Koalitionsausschuss am Mittwoch treffen sich Merz, SPD-Chef Lars Klingbeil, CSU-Chef Markus Söder, CDU-Fraktionschef Jens Spahn und SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Bas will dort das formelle Bekenntnis der Koalitionspartner zur vollständigen Umsetzung einholen. Laut t-online gilt die Einigung im Koalitionsausschuss als weitgehend gesichert, die entscheidenden Verhandlungen liefen hinter verschlossenen Türen.
Was nach dem 1. Juli folgt: Im Herbst 2026 soll das Kabinett die Gesetzentwürfe beschließen, die auf den 33 Kommissionsempfehlungen basieren. Erste Gesetzgebungsverfahren werden bis Ende 2026 erwartet. Wann genau die Kapitalrente stufenweise eingeführt wird und ab welchem Jahr das dynamische Rentenalter erstmals greift, muss in den Gesetzentwürfen festgelegt werden. Die Rentenkommission hat Empfehlungen gegeben; der Gesetzgeber entscheidet über Ausgestaltung und Tempo.
Aktualisierungen
Update 1. Juli, 05:00 Uhr: Kurz vor der Sitzung des Koalitionsausschusses positioniert sich Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig öffentlich gegen den Koalitionskurs. Sie lehnte die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung ausdrücklich ab: Der Durchschnittswert sage "über die individuelle Situation gar nichts". Menschen mit 45 oder mehr Beitragsjahren müssten weiterhin abschlagsfrei in Rente gehen können. Zudem kritisierte sie, die Länder seien in der Kommissionsarbeit übergangen worden. Die konkreten Zahlen des Pakets: Die Regelaltersgrenze soll für Jahrgänge ab 1965 schrittweise auf 67,5 Jahre steigen; die Grenze für langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren wird von 63 auf 64 Jahre angehoben. Im Koalitionsausschuss gilt eine Einigung dennoch als weitgehend gesichert.
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