Konzernkorruption: Wie Deutschland wegschaut
Investigativ

Konzernkorruption: Wie Deutschland wegschaut

Siemens zahlte 1,3 Milliarden Euro Schmiergelder, SAP bestach Beamte in sieben Ländern, T-Systems floss 700 Millionen Euro über ein südafrikanisches Korruptionsnetzwerk. Das Muster zeigt sich seit Jahrzehnten: Deutschland bestraft Auslandskorruption zu selten und zu milde.

14. Juli 2026, 7:04 Uhr 1720 Wörter · 9 Min. Lesezeit

Das Landgericht München verhängte im Oktober 2007 eine Geldbuße von 201 Millionen Euro gegen Siemens. Der Konzern hatte nach Erkenntnissen des Gerichts zwischen 1994 und 2006 rund 1,3 Milliarden Euro Schmiergelder an Beamte in aller Welt verteilt. Die Strafe entsprach damit weniger als einem Sechstel der nachgewiesenen Bestechungssumme. Seitdem sind SAP, die Deutsche Bank und die Deutsche-Telekom-Tochter T-Systems in ähnliche Muster geraten und ein strukturelles Problem ist deutlich geworden: Deutschland bestraft Auslandskorruption, aber nicht ausreichend, um sie zu stoppen.

Siemens war ein Anfang, kein Wendepunkt

Im November 2006 rückten Hunderte bayerische Polizisten in die Konzernzentrale von Siemens in München ein. Was die Beamten vorfanden, war das Ergebnis eines über mehr als ein Jahrzehnt aufgebauten Schwarzgeldsystems: mehr als 330 dubios finanzierte Projekte, mehr als 4.300 illegale Zahlungen, Korruptionszahlungen in Ländern von Nigeria bis Russland, von Griechenland bis Venezuela. Mitarbeiter der Festnetz-Telefonsparte hatten das Netzwerk systematisch organisiert, mit Scheinfirmen und schwarzen Kassen.

Das Urteil vom Oktober 2007 setzte eine Geldbuße von 201 Millionen Euro fest. Einschließlich nachgelagerter Verfahren, Schadensersatzzahlungen und internem Aufräumaufwand beliefen sich die Gesamtkosten des Skandals laut Unternehmensangaben auf rund 2,5 Milliarden Euro. Die Kalkulation dahinter war eindeutig: Siemens hatte rund 1,3 Milliarden Euro gezahlt und dafür Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe gesichert. Die Strafe betrug rund 15 Prozent der nachgewiesenen Bestechungssumme.

Im Januar 2024 einigte sich SAP mit dem US-Justizministerium und der US-Börsenaufsicht SEC auf eine Strafzahlung von rund 220 Millionen Dollar. Das Walldorfer Softwareunternehmen hatte nach Erkenntnissen der US-Behörden zwischen 2013 und 2018 Beamte in sieben Ländern bestochen, um öffentliche Aufträge zu sichern: in Südafrika, Indonesien, Kenia, Tansania, Ghana, Malawi und Aserbaidschan. Die Anklageschrift der SEC dokumentiert, dass eine SAP-Compliance-Mitarbeiterin die Unternehmensführung 2016 auf Bestechungsverdacht hingewiesen hatte. Sie wurde ignoriert. Verfolgt wurde der Fall nicht in Deutschland, sondern von US-Behörden.

Parallel ermitteln die Staatsanwaltschaft Frankfurt und die südafrikanische Justiz gegen die Deutsche-Telekom-Tochter T-Systems. Der IT-Dienstleister war nach CORRECTIV-Recherchen der zweitgrößte Auftragnehmer im Netzwerk der indischstämmigen Unternehmerfamilie Gupta. Die Guptas kontrollierten Teile der staatlichen Energieversorger Eskom und Transnet. T-Systems rechnete über ein als Partnerunternehmen getarntes Gupta-kontrolliertes Unternehmen namens Sechaba Computer Systems rund 12,3 Milliarden Rand ab, nach damaligen Wechselkursen etwa 700 Millionen Euro. Interne Untersuchungen der Deutschen Telekom aus dem Jahr 2015, die CORRECTIV einsehen konnte, dokumentierten Compliance-Verstöße intern. Die öffentliche Debatte darüber begann erst 2022.

Im Januar 2021 zahlte die Deutsche Bank mehr als 130 Millionen Dollar an das US-Justizministerium. Das Institut hatte zwischen 2009 und 2016 Schmiergelder an Mittelmänner für Regierungsbeamte in Saudi-Arabien, Abu Dhabi und Italien gezahlt und die Zahlungen in der Buchhaltung verschleiert. In Deutschland stellte weder die BaFin noch eine Staatsanwaltschaft ein vergleichbares Verfahren ein.

Und die VW-Tochter Scania ist derzeit Gegenstand von Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig: Der schwedische Lastwagenhersteller, der zum Volkswagen-Konzern gehört, soll zwischen 2013 und 2017 bei mindestens 19 Gelegenheiten je rund 65.000 Euro Bestechungsgeld an indische Politiker und Manager staatlicher Busunternehmen gezahlt haben, um Aufträge zu sichern. VW meldete den Fall weder deutschen noch schwedischen noch indischen Behörden. Erst Berichte von ZDF Frontal und der Automobilwoche brachten den Fall ans Licht.

Wenn Bestechung billiger ist als Compliance

Hinter den Fällen steckt eine strukturelle Logik. Siemens zahlte 201 Millionen Euro Strafe auf mindestens 1,3 Milliarden Euro Schmiergelder: acht Prozent. SAP zahlte 220 Millionen Dollar auf Auftragsgewinne, die nach Schätzungen von Analysten ein Mehrfaches dieser Summe ausmachten. Solange Strafzahlungen unter dem durch Korruption erzielten wirtschaftlichen Vorteil bleiben, bleibt Bestechung betriebswirtschaftlich eine rationale Option.

Die Strafverfolgung in Deutschland hat strukturelle Schwächen, die dieses Kalkül begünstigen. Sechzehn Bundesländer mit sechzehn Staatsanwaltschaften und sechzehn verschiedenen Prioritätssetzungen für Wirtschaftskriminalität: Eine bundesweit koordinierte Einheit für Auslandskorruption, wie sie die USA mit der FCPA-Enforcement Unit des Justizministeriums oder das Vereinigte Königreich mit dem Serious Fraud Office (SFO) betreiben, gibt es in Deutschland nicht. Das Ergebnis: Laut einer CORRECTIV-Recherche, die auf Informationsfreiheitsanfragen basiert, wurden zwischen 2015 und 2021 mehr als 80 Ermittlungsverfahren wegen Auslandsbestechung geführt. Der größte Teil davon ist der deutschen Öffentlichkeit bis heute unbekannt.

Transparency International Deutschland benennt das Problem direkt. "Deutschland muss Auslandsbestechung deutlich entschlossener bekämpfen", erklärte die Organisation in ihrer Stellungnahme zur Strafverfolgungspraxis. Die Ermittlungskapazitäten seien chronisch unterfinanziert, die Defizite bei der Umsetzung des UN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC) würden ignoriert.

Das UNCAC-Kapitel ist dabei selbst aufschlussreich. Deutschland unterzeichnete das UN-Übereinkommen gegen Korruption 2003. Ratifiziert wurde es erst 2014, elf Jahre später. Der Bundestag musste dafür zunächst den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung (§108e StGB) ausweiten, eine Reform, die jahrelang an politischem Widerstand scheiterte. Deutschland war damit das letzte EU-Mitglied, das UNCAC ratifizierte. In diesem Jahrzehnt wuchsen die Schwarzkassen bei Siemens unbehelligt.

Hinzu kommt ein noch grundlegenderes Defizit: In Deutschland gibt es kein Gesetz, das Unternehmen als juristische Personen strafrechtlich für Korruption verfolgt. Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz haben eine gesetzliche Obergrenze von zehn Millionen Euro; bei Konzernen mit Milliardenbilanzen ist das keine Abschreckung. Ein Verbandssanktionsgesetz, das echte strafrechtliche Haftung für Unternehmen eingeführt hätte, lag als Referentenentwurf 2020 vor. Es wurde nicht verabschiedet.

Was der Globale Süden für deutsche Aufträge zahlt

Die T-Systems-Affäre macht abstrakte Korruptionsgeldflüsse konkret. Die Plünderung des Energieversorgers Eskom durch das Gupta-Netzwerk hinterließ einen Staatsbetrieb mit rund 30 Milliarden Euro Schulden. Das Ergebnis war absehbar: Südafrika erlebte 2023 den historischen Höchststand seines Loadshedding, täglich bis zu 16 Stunden Stromausfall. Unternehmen schätzten die wirtschaftlichen Schäden auf mehrere Milliarden Euro jährlich. Die südafrikanische Staatskommission Zondo, die den State Capture aufarbeitete, bezifferte den Gesamtschaden für die Volkswirtschaft auf umgerechnet rund 35 Milliarden Euro. T-Systems ist darin Teil des Netzwerks, das diesen Schaden verursachte.

Paul Holden, der für die südafrikanische NGO Open Secrets die Vertragsstrukturen analysiert hatte, kommt zu einem nüchternen Urteil über europäische Unternehmen in solchen Netzwerken: "Europäische Konzerne sind die Finanziers der Korruption in Entwicklungsländern. Und europäische Strafverfolgungsbehörden behandeln das als zweitrangig."

Der internationale Vergleich zeigt, wie weit Deutschland von wirksameren Systemen entfernt ist. Unter dem US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) drohen Unternehmen unbegrenzte Geldbußen; Einzelpersonen riskieren bis zu fünf Jahre Haft. Unter dem britischen Bribery Act von 2010 können Konzerne verurteilt werden, wenn sie nachweislich keine ausreichenden Compliance-Maßnahmen getroffen haben: Die Beweislast liegt beim Unternehmen. Höchststrafe für Individuen: zehn Jahre Haft. In Deutschland sieht das Strafrecht für vergleichbare Taten regelmäßig Bewährungsstrafen vor und Unternehmensgeldbußen bleiben unterhalb jeder Abschreckungsschwelle.

Das Ergebnis dieser Asymmetrie ist in den Fällen ablesbar: Im SAP-Fall war es das US-Justizministerium, das den deutschen Konzern zur Rechenschaft zog. Im Deutsche-Bank-Fall waren es New York und die SEC. Die deutsche Justiz blieb in beiden Fällen Zuschauer.

Das fehlende Gesetz und die EU-Frist 2028

Im Mai 2026 trat die EU-Antikorruptionsrichtlinie 2026/1021 in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu verschärfter Kriminalisierung von Korruption, einschließlich Auslandsbestechung durch Unternehmen. Deutschland muss die Richtlinie bis Juni 2028 in nationales Recht umsetzen. Das bietet die Gelegenheit, das Verbandssanktionsgesetz endlich zu verabschieden und damit die Unternehmenshaftung auf europäischen Mindeststandard zu heben.

Der OECD-Überprüfungsmechanismus, dem Deutschland im Rahmen des Anti-Bribery Convention regelmäßig unterliegt, hatte in seinem Phase-4-Bericht bereits 2018 auf die unzureichende strafrechtliche Haftung von Unternehmen hingewiesen und strukturelle Reformen empfohlen. Umgesetzt worden sind sie nicht. Der aktuelle OECD-Monitoring-Bericht zu Deutschland weist auf denselben Punkt hin.

Transparency International und der Deutsche Juristentag haben die Einführung eines Unternehmensstrafrechts wiederholt gefordert. Solange das fehlt, bleibt der Status quo: Schmiergelder aus Frankfurt, München und Walldorf kaufen Staatsverträge auf drei Kontinenten. Zurück bleiben Eskom-Schulden in Johannesburg und Stromausfälle für Millionen Menschen. Das deutsche Strafrecht bietet darauf bis heute keine abschreckende Antwort.

Quellen (18)

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