Haftbefehl wegen 296 Euro: Krah missachtet Gericht
Politik

Haftbefehl wegen 296 Euro: Krah missachtet Gericht

Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Der Auslöser: 296,26 Euro ausstehende Prozesskosten aus einem selbst angestrengten Rechtsstreit gegen Satiriker Jan Böhmermann.

Quellen (8)
  1. Deutschlandfunkdeutschlandfunk.de
  2. Handelsblatthandelsblatt.com
  3. Tagesspiegeltagesspiegel.de
  4. ZEIT Onlinezeit.de
  5. taztaz.de
  6. t-onlinet-online.de
  7. Bundestag (Immunitätsaufhebung Februar 2026)bundestag.de
  8. Legal Tribune Onlinelto.de
13. August 2026, 13:08 Uhr668 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Jan Böhmermann sagte in seinem Podcast "um die 50 Flaschen". Maximilian Krah wollte das gerichtlich untersagen lassen, scheiterte und schuldete dem Gericht Prozesskosten. Die ausstehenden 296,26 Euro hat der AfD-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwalt in den Wochen seitdem nicht bezahlt. Am Donnerstag antwortete das Amtsgericht Chemnitz mit einem Haftbefehl. Es prüft nun, ob es den Bundestag um Aufhebung von Krahs parlamentarischer Immunität bitten muss.

Der verlorene Champagner-Streit

In einer Episode des Spotify-Podcasts "Fest und Flauschig" von Jan Böhmermann und Olli Schulz las Böhmermann eine Hörer-Einsendung vor. Darin stand, Krah habe auf dem Oktoberfest 200 Flaschen Champagner bestellt. Böhmermann relativierte die Zahl unmittelbar: Es seien "um die 50 Flaschen" gewesen, die von Krahs Tisch geordert worden seien.

Krah klagte trotzdem und wollte Böhmermann per einstweiliger Verfügung untersagen, diese Aussage zu verbreiten. Das Gericht wies die Klage ab. Krah musste die Prozesskosten tragen. Böhermanns Anwalt Sebastian Gorski konnte nach eigenen Angaben bereits rund 5.000 Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen einziehen. Einen Rest von 296,26 Euro zahlte Krah nicht.

Als das Amtsgericht Chemnitz Mitte Juli eine Anhörung zur Vermögensauskunft anberaumte, erschien weder Krah noch ein Anwalt für ihn. Der Gerichtsvollzieher beantragte daraufhin einen Haftbefehl. Das Gericht entsprach dem Antrag. Gorski sagte danach: "Deutschland ist ein Rechtsstaat und es kann nicht sein, dass ein Mitglied des Bundestages und Rechtsanwalt seinen rechtlichen Verpflichtungen ausweicht."

Parlamentarische Immunität und ihre Grenzen

Bundestagsabgeordnete genießen nach Artikel 46 des Grundgesetzes parlamentarische Immunität. Das schützt sie vor willkürlicher politischer Strafverfolgung. Bei zivilrechtlichen Vollstreckungshandlungen wie der Beitreibung von Gerichtskosten ist die Rechtslage differenzierter. Das Amtsgericht Chemnitz teilte mit, es prüfe derzeit, ob es den Bundestag um eine Immunitätsaufhebung ersuchen müsse, bevor der Haftbefehl vollstreckt werden könne.

Es wäre nicht Krahs erstes Immunitätsverfahren dieses Jahr. Im Februar 2026 hatte der Bundestag einstimmig seine Immunität aufgehoben, allerdings für ein anderes Verfahren: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Im Zuge dieser Ermittlungen wurden Büros und Wohnräume durchsucht. Der Bundestag votierte einstimmig für die Aufhebung.

Drei Verfahren, ein Abgeordneter

Der Haftbefehl wegen 296 Euro ist die auf den ersten Blick skurrilste Front in einer Reihe juristischer Probleme, die Krah umgeben. Ein ehemaliger Mitarbeiter von Krah wurde wegen Spionage für den chinesischen Geheimdienst verurteilt. Krah erklärte, von den Aktivitäten nichts gewusst zu haben. Die Ermittlungen in Dresden richten sich gegen ihn persönlich.

Krah war 2024 Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl. Kurz vor der Wahl hielt ihn die Partei aus dem aktiven Wahlkampf heraus, nachdem er in einem Interview SS-Mitglieder nicht pauschal als Verbrecher bezeichnet hatte. Die Parteiführung distanzierte sich damals öffentlich von ihm. Zum aktuellen Haftbefehl äußerte sich die AfD bis Donnerstagnachmittag nicht öffentlich.

Der Böhmermann-Streit zeigt dabei ein juristisches Paradox: Ein Abgeordneter, der selbst als Kläger einen Rechtsstreit angestrengt, verloren und die festgesetzten Kosten nicht bezahlt hat, beruft sich möglicherweise auf eben denselben Rechtsstaat, um der Vollstreckung zu entgehen. Gorski und Böhmermann haben diesen Widerspruch öffentlich benannt.

Zuerst muss der Bundestag entscheiden

Die schnellste Lösung wäre die einfachste: Krah begleicht die 296,26 Euro, der Haftbefehl wird gegenstandslos. Falls er das weiterhin verweigert, muss das Amtsgericht Chemnitz zunächst beim Bundestag eine Immunitätsaufhebung beantragen. Der Immunitätsausschuss würde beraten, der Bundestag abstimmen.

Ob eine solche Abstimmung ähnlich eindeutig ausfiele wie die vom Februar 2026, ist offen. Damals ging es um den Verdacht schwerer Kriminalität. Beim aktuellen Fall stehen 296 Euro im Raum. Dennoch: Wenn Immunität bedeutete, dass Abgeordnete rechtskräftig festgesetzte Zivilkosten dauerhaft ignorieren können, würde das einen Grundsatz des Rechtsstaats unterlaufen, der für jeden Bürger gilt. Genau das ist die Frage, über die das Amtsgericht Chemnitz und möglicherweise der Bundestag zu entscheiden haben.

Kommentare