Regensburg: Tödlicher Raubversuch in bargeldloser HVB-Filiale
Bargeldlose Filialen gelten als einer der wichtigsten Faktoren für den drastischen Rückgang von Banküberfällen in Deutschland. Am Donnerstag, dem 23. Juli, hat das in Regensburg nicht geholfen: Ein 20-Jähriger betrat eine HVB-Servicefiliale mit einem Messer und einem handgeschriebenen Raubplan. Die Filiale hatte kein Bargeld. Ein Angestellter starb trotzdem.
Der Angriff am 23. Juli
Gegen 14:50 Uhr betrat der 20-Jährige die HVB-Filiale auf dem Rennweg im Regensburger Stadtteil Prüfening. Er griff einen Bankangestellten mit einem Messer an und verletzte ihn lebensgefährlich. Die Polizei alarmierte einen Rettungsdienst; der Mann wurde in eine Regensburger Klinik eingeliefert und starb dort trotz medizinischer Versorgung.
Der Täter blieb nach dem Angriff im Gebäude. Die Polizei sperrte die Umgebung weiträumig ab und forderte ein Spezialeinsatzkommando (SEK) an. Beamte evakuierten zwei weitere Personen unverletzt aus der Filiale. Am frühen Abend überwältigte das SEK den Verdächtigen und nahm ihn fest. Die Ermittlungen übernahm das Kriminalreferat Regensburg unter Leitung der Staatsanwaltschaft Regensburg.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei war das Opfer ein Zufallsopfer. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Täter und Angestellter einander kannten.
Raubplan, Messer und eine bargeldlose Filiale
Der Verdächtige hatte ein Messer und einen handgeschriebenen Zettel bei sich. Aus dem Zettel geht laut Staatsanwaltschaft hervor, dass er vorhatte, Bargeld aus der Filiale zu stehlen. Die HVB-Filiale auf dem Rennweg ist jedoch eine Servicefiliale ohne Kassenfunktion. Kunden erhalten dort Beratung; Barauszahlungen sind nicht möglich, Bargeld liegt in der Filiale nicht vor. Für den Täter war von Beginn an nichts zu holen.
Am Tag nach dem Angriff, dem 24. Juli, erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes und der schweren bewaffneten räuberischen Erpressung. Der 20-jährige deutsche Staatsbürger wurde einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Haftbefehl bestätigte. Danach kam er in eine Justizvollzugsanstalt.
Das Motiv bleibt laut Behörden „relativ unklar“. Auf den Verdächtigen wurden keine Betäubungsmittel gefunden. Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder Schuldunfähigkeit liegen nach aktuellem Stand nicht vor; eine psychiatrische Begutachtung wurde dennoch angeordnet. Ob der Täter die Bargeldlosigkeit der Filiale kannte, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Bankraub in Deutschland: 95 Prozent Rückgang, tödliche Ausnahmen
Der Fall ist statistisch ein Ausreißer in einem langfristigen Rückgang. Das Bundeskriminalamt registrierte laut einer Berliner-Zeitung-Auswertung 1993 noch 1.623 Überfälle auf Geldinstitute und Postfilialen in Deutschland; 2024 waren es noch 80. Das entspricht einem Rückgang um 95 Prozent in drei Jahrzehnten. Im selben Zeitraum sank die Zahl der Bankfilialen von knapp 70.000 auf rund 24.000.
Der Mechanismus hinter dem Rückgang ist simpel. Das BKA beschreibt ihn so: „Führen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie beispielsweise geringe Bargeldbestände zu entsprechend niedrigen Beuteerwartungen, werden Raubdelikte in der Regel unter Risiko-Nutzen-Gesichtspunkten zu unattraktiven Straftaten.“ Wer weiß, dass kein Geld zu holen ist, raubt die Filiale nicht. Servicefilialen ohne Kasse sind ein Teil dieser Strategie.
In Regensburg hat diese Logik versagt oder wurde ignoriert. Was bleibt, ist ein toter Angestellter, zwei unverletzt evakuierte Zeugen und ein 20-Jähriger in Untersuchungshaft. Der Rückgang der Banküberfälle schützt viele. Er hat am 23. Juli in Regensburg einen Mann nicht geschützt.
Psychiatrisches Gutachten als Weichensteller im Verfahren
Der Verlauf des Strafverfahrens hängt maßgeblich von der psychiatrischen Begutachtung ab. Gerichte in Deutschland lassen bei Tötungsdelikten standardmäßig prüfen, ob der Täter zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig, vermindert schuldfähig oder schuldunfähig war. Aktuell liegen keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit vor; die Begutachtung läuft dennoch.
Bei voller Schuldfähigkeit und nachgewiesenen Mordmerkmalen sieht Paragraf 211 des Strafgesetzbuches lebenslange Freiheitsstrafe vor. In der Praxis werden Verurteilte in Deutschland nach durchschnittlich 17 bis 20 Jahren auf Bewährung entlassen; bei besonderer Schwere der Schuld ist das nicht möglich. Liegt eine erheblich verminderte oder aufgehobene Schuldfähigkeit vor, kann das Gericht alternativ oder zusätzlich eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 StGB anordnen.
Zuständig sein wird das Landgericht Regensburg. Wann die Hauptverhandlung beginnt, ist noch nicht bekannt. Der Termin hängt unter anderem davon ab, wann das psychiatrische Gutachten vorliegt. Für die Familie des Opfers und die Zeugen in der Filiale beginnt damit ein langer Weg durch Ermittlungsverfahren, Verhandlung und Nachbearbeitung des Erlebten.
Aktualisierungen
Update 29. Juli, 18:05 Uhr: Das Amtsgericht Regensburg hat die Untersuchungshaft aufgehoben und einen Unterbringungsbefehl erlassen. Der 20-Jährige wird vorerst in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht statt in einer Justizvollzugsanstalt. Grundlage ist ein Sachverständigengutachten: Ein Experte stellte fest, der Mann könnte bei der Attacke wegen einer psychiatrischen Erkrankung zumindest vermindert schuldfähig gewesen sein; vollständige Schuldunfähigkeit sei nicht auszuschließen. Greift Paragraf 63 StGB, käme eine Unterbringung in der Psychiatrie als Rechtsfolge in Betracht statt einer Freiheitsstrafe. Die Ermittlungen wegen Mordes und versuchter schwerer räuberischer Erpressung laufen weiter; der Verdächtige hat sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert.
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