Ex-BVerfG-Präsident Papier: Fünf-Prozent-Hürde senken
Politik

Ex-BVerfG-Präsident Papier: Fünf-Prozent-Hürde senken

Mit einem Rückstand von 9.529 Stimmen scheiterte das BSW 2025 an der Fünf-Prozent-Hürde, dem knappsten Ergebnis in der Bundesgeschichte. Ex-Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier fordert jetzt eine Senkung auf drei Prozent. CDU blockiert, AfD will die Hürde ganz abschaffen.

Quellen (15)
  1. beck-aktuell (Papier Vorschlag)beck-aktuell.de
  2. Tagesspiegel (Papier Interview)tagesspiegel.de
  3. LTO (Parteien Reaktionen)lto.de
  4. Epoch Times (6,8 Millionen Stimmen)epochtimes.de
  5. Das Parlament (9.529 Stimmen BSW)das-parlament.de
  6. BSW Wahlprüfungbsw-vg.de
  7. LTO (BSW scheitert in Karlsruhe)lto.de
  8. BVerfG Pressemitteilung 2014 (3% Europawahl verfassungswidrig)bundesverfassungsgericht.de
  9. ZDF heute (Experte: Hürde benötigt)zdfheute.de
  10. ZDF heute (CDU Widerstand)zdfheute.de
  11. t-online (Papier fordert Reform)t-online.de
  12. news.de (SPD Fechner Stabilität)news.de
  13. Tagesspiegel (SPD Sachsen-Anhalt 3% nicht abwegig)tagesspiegel.de
  14. Bundestag Wahlprüfung BSWbundestag.de
  15. bpb (BVerfG Urteil 3% Europawahl)bpb.de
3. August 2026, 3:42 Uhr857 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Acht Jahre lang leitete Hans-Jürgen Papier das Bundesverfassungsgericht, das Gericht, das die Fünf-Prozent-Hürde für Bundestagswahlen stets für verfassungskonform erklärt hatte. Ende Juli forderte er trotzdem eine grundlegende Änderung: Drei Prozent statt fünf, mehr Repräsentation, mehr politischer Wettbewerb. Auslöser ist ein historisches Ergebnis: Das Bündnis Sahra Wagenknecht scheiterte bei der Bundestagswahl 2025 mit einem Rückstand von 9.529 Stimmen an der Schwelle, der knappsten Verfehlung in der Geschichte der Bundesrepublik.

9.529 Stimmen: Die knappste Niederlage der Bundesgeschichte

Das BSW erzielte bei der Bundestagswahl im Februar 2025 genau 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen. Zur Fünf-Prozent-Schwelle fehlten 9.529 Stimmen, verteilt auf mehr als 60 Millionen Wahlberechtigte. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hatte eine Partei die Sperrklausel mit einem so kleinen Abstand verfehlt. Das BSW hatte im 20. Bundestag zehn Sitze besetzt. Nach der Wahl 2025 war die Partei nicht mehr vertreten.

Das BSW versuchte, das Ergebnis rechtlich anzufechten. Der Bundestag lehnte eine Neuauszählung ab. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde zurück. Die Sperrklausel gilt und sie galt.

Das BSW war nicht die einzige Partei, deren Wähler ohne parlamentarische Wirkung blieben. Insgesamt fielen 6,8 Millionen der 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen unter die Fünf-Prozent-Marke. Diese Stimmen zählten bei der Sitzverteilung schlicht nicht. Wähler, die für Parteien unterhalb der Hürde gestimmt hatten, trugen damit nichts zur Zusammensetzung des Bundestags bei.

Papiers Argument: Das Gericht und sein ehemaliger Präsident

Hans-Jürgen Papier war von April 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte in dieser Zeit und danach die Fünf-Prozent-Hürde für Bundestagswahlen wiederholt aufrechterhalten, weil die Funktionsfähigkeit des Parlaments eine solche Schwelle rechtfertige. Papier zweifelt nun daran, dass dieser Maßstab noch trägt. „Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte er dem Tagesspiegel. Vitale Demokratie hänge davon ab, dass neue Parteien sich bilden und etablieren könnten. Mit einer Fünf-Prozent-Schwelle sei das sehr schwer.

Papier zieht dafür auch eine Parallele aus der Rechtsprechung des Gerichts, das er selbst geleitet hat. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2011 die Fünf-Prozent-Sperrklausel für Europawahlen für verfassungswidrig, weil sie gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstoße. Als der Gesetzgeber daraufhin eine Drei-Prozent-Hürde einführte, kippte das Gericht auch diese: Im Februar 2014 entschied es, dass selbst drei Prozent für Europawahlen zu hoch seien. Für Bundestagswahlen gelten andere Maßstäbe, weil das deutsche Parlament eine andere Funktionslogik hat als das Europäische Parlament. Aber Papier sieht darin den Beleg, dass das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit einer hohen Hürde Grenzen setzt.

Seinen Reformvorschlag begründet Papier demokratietheoretisch: Eine Drei-Prozent-Schwelle würde mehr Bürger im Parlament repräsentieren, den Bundestag diverser machen und das Vertrauen in die Demokratie stärken. Außerdem belebt Wettbewerb das politische Geschäft.

CDU blockiert, AfD will mehr, SPD ist gespalten

In den Bundestagsfraktionen trifft Papiers Vorstoß auf ein klares Meinungsbild. CDU/CSU-Fraktionsvize Günter Krings lehnt eine Änderung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte er. Der Bundestag brauche mehr, nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit. SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner argumentiert in dieselbe Richtung: Die Fünf-Prozent-Hürde schaffe Stabilität und solle nicht angetastet werden.

Die Linke unterstützt dagegen den Vorschlag einer Drei-Prozent-Schwelle. AfD-Chefin Alice Weidel will noch weiter gehen: Sie fordert die vollständige Abschaffung der Sperrklausel. Das würde Deutschland einem Parteiensystem wie in den Niederlanden annähern, wo keine Mindestgrenze gilt und mehr als zwölf Parteien im Parlament vertreten sind. Innerhalb der SPD ist die Position gespalten: Der Tagesspiegel zitierte führende Sozialdemokraten aus ostdeutschen Ländern, die eine Drei-Prozent-Hürde als „keineswegs abwegig“ bezeichneten und darin „immer noch einen wirksamen Schutz vor Zersplitterung“ sähen.

Das Stabilitätsargument und seine historischen Grenzen

Wer die Sperrklausel verteidigt, verweist auf die Weimarer Republik: Mehr als zwei Dutzend Parteien zogen ins Reichsparlament ein, keine erzielte dauerhaft stabile Mehrheiten, das System zerbrach. Die Fünf-Prozent-Hürde sollte nach 1945 verhindern, dass sich dieses Muster wiederholt.

Papier hält das historische Argument für überholt. Die Bundesrepublik verfügt mit dem konstruktiven Misstrauensvotum über einen Stabilitätsmechanismus, den die Weimarer Republik nicht kannte: Einen Bundeskanzler kann man nur abwählen, wenn gleichzeitig ein Nachfolger gewählt wird. Strukturelle Instabilität ist damit weitgehend ausgeschlossen, unabhängig davon wie viele Parteien im Parlament sitzen.

Hinzu kommt, dass eine Absenkung auf drei Prozent nicht automatisch viele Kleinstparteien ins Parlament brächte. Bei der Bundestagswahl 2025 hätte eine Drei-Prozent-Hürde in der Praxis vor allem das BSW betroffen. Die reale Wirkung auf die Anzahl der Fraktionen wäre moderat gewesen. Bundesverfassungsrechtler weisen darauf hin, dass das Gericht eine Absenkung auf drei Prozent wohl für verfassungskonform halten würde, weil die EU-Rechtsprechung zu den Europawahlen zeige, wie stark das Gleichheitsprinzip im Wahlrecht wiege.

Keine Mehrheit ohne Union: Was auf Papiers Anstoß folgt

Einen konkreten Gesetzentwurf hat bislang keine Bundestagsfraktion vorgelegt. Papiers Vorstoß vom 28. Juli ist ein akademisch-juristischer Anstoß, kein parlamentarischer Antrag. Das Wahlrecht kann als einfaches Bundesgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Aber ohne Zustimmung der CDU/CSU gibt es keine solche Mehrheit: Die Union stellt die größte Fraktion im Bundestag und hat ihren Widerstand klar formuliert.

Das BSW hat angekündigt, bei der nächsten Bundestagswahl 2029 erneut zu kandidieren. Sollte die Partei erneut knapp scheitern oder diesmal einziehen, dürfte die Debatte wieder aufflammen. Dann mit einer Besonderheit: Eine Partei, die es durch die Hürde schafft, hat selten ein Interesse daran, sie abzusenken. Papiers Argumentationspfad bleibt damit vorerst ein demokratietheoretischer Appell ohne parlamentarische Mehrheit, aber mit einem starken Anker: 6,8 Millionen Stimmen, die bei der letzten Wahl schlicht nicht zählten.

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