Pflegereform: Widerstand gegen Warkens Entwurf wächst
In Mecklenburg-Vorpommern kostet ein Pflegeheimplatz Bewohner und ihre Familien im ersten Jahr rund 2.903 Euro monatlich aus eigener Tasche, nach Abzug aller Pflegeversicherungsleistungen. Wer keine ausreichenden Ersparnisse hat oder geringe Rente bezieht, landet in der Sozialhilfe. Dieses strukturelle Versagen soll Bundesgesundheitsministerin Nina Warkens (CDU) Pflegereform beenden. Doch seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs am 4. Juni nennt SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig die Pläne ein „Belastungspaket“. DGB-Chefin Yasmin Fahimi spricht von „reinem Zynismus“. Und das ZDF-Politbarometer zeigt: Drei Viertel der Deutschen glauben nicht, dass die Regierung das Pflegeproblem lösen wird.
Was Warken plant: Fünf Einschnitte bis 2028
Warkens Referentenentwurf kombiniert Ausgabenbremsen mit neuen Einnahmen, um allgemeine Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden. Die einschneidendste Maßnahme betrifft Ehegatten ohne eigenes Einkommen, ohne Pflegeaufgaben und ohne Kinder unter sieben Jahren: Ihre beitragsfreie Mitversicherung in der Pflegeversicherung endet zum 1. Januar 2028. Betroffene zahlen dann einen Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten.
Dazu kommt die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die Warken bis 2030 um 7,8 Milliarden Euro reduzieren will. Ebenfalls gestrichen wird der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich für Menschen mit Pflegegrad 1. Neue Einnahmen sollen durch einen höheren Kinderlosenzuschlag und durch Beitragspflicht für Minijobber entstehen. Das Paket soll das erwartete Defizit von 22,5 Milliarden Euro in den Jahren 2027 und 2028 schließen, ohne die allgemeinen Pflegebeitragssätze zu erhöhen.
Das Loch und seine Geschichte: Warum 22,5 Milliarden fehlen
Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt, als jüngste der fünf deutschen Sozialversicherungen. Sie war von Anfang an als Teilabsicherung konstruiert: Sie zahlt nach Pflegegrad einen festen Betrag, aber nicht die vollen Kosten. Den Differenzbetrag tragen Pflegebedürftige oder ihre Familien selbst. Eine Vollversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gab es nie.
Jahrelang reichten die Einnahmen aus. Das änderte sich, weil die Zahl der als pflegebedürftig eingestuften Personen schneller wuchs als die Beitragszahlerbasis. Frühere Regierungen weiteten Leistungen aus, ohne die Gegenfinanzierung dauerhaft zu sichern. Jüngste Beitragssatzerhöhungen verlangsamten das Defizit, ohne es zu beseitigen. Für 2027 und 2028 zusammen erwartet das Bundesgesundheitsministerium nun eine Finanzierungslücke von 22,5 Milliarden Euro.
Wer zahlt: Familien, Pflegende und die Schwächsten
Schwesig kritisierte konkret drei Punkte: Die Abschaffung der beitragsfreien Ehegattenmitversicherung treffe Familien, in denen ein Partner unbezahlt Pflegeaufgaben übernehme. Die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige schwäche deren Altersvorsorge. Und die Streichung des Entlastungsbetrags verschlechtere die Situation derjenigen, die zwar pflegebedürftig sind, aber noch keine intensive Versorgung benötigen. „Eine Pflegereform, die dazu führt, dass Pflege unbezahlbar wird, ist keine Reform“, sagte Schwesig.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte, die geplante Kürzung der staatlichen Rentenbeiträge werde „die Situation pflegender Angehöriger erheblich schwächen“. Der Sozialverband fordert stattdessen eine Strukturreform, die Pflege als kommunale Aufgabe verankert und die Finanzierung auf eine breitere Basis stellt.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi bezeichnete den Entwurf als „Sparpaket auf Kosten der Versicherten und Pflegebedürftigen“ und forderte den Rückzug des Entwurfs. Fahimi kritisierte außerdem, Warken greife nach dem Eingriff in die Tarifbindung im Krankenhausbereich nun zum zweiten Mal in kurzer Folge in die Tarifbindung in der Pflege ein.
Die SPD-Forderung: Wer privat versichert ist, soll mitfinanzieren
Im Mittelpunkt des Koalitionsstreits steht eine strukturelle Frage, die Warken in ihrem Entwurf nicht beantwortet: Die Sozialdemokraten fordern einen Finanzausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Ihre Argumentation: Gesetzlich Versicherte tragen die gesamte demografische Last der alternden Gesellschaft. Privatpflegeversicherte, überwiegend Beamte und Gutverdiener, bleiben davon ausgenommen. Solange das so bleibt, argumentiert die SPD, ist kein Sparpaket eine strukturelle Lösung.
Das ZDF-Politbarometer vom 5. Juni, das auf Befragungen zwischen dem 1. und 3. Juni beruht, gibt dem Streit eine politische Tiefe: Nur 24 Prozent der Befragten erwarten, dass die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Probleme bei den Sozialversicherungen leisten wird. 74 Prozent bezweifeln das. 66 Prozent glauben nicht, dass die Koalition noch vor dem Sommer ein Reformpaket vorlegen wird. Die Zufriedenheit mit Kanzler Friedrich Merz liegt bei 27 Prozent; 69 Prozent sind eher unzufrieden.
Der Referentenentwurf ist erst Schritt eins. Bevor das Bundeskabinett abstimmt, braucht Warken Rückhalt in der SPD-Fraktion. Ob Schwesig, Fahimi und die SPD-Bundesfraktion dem Entwurf in seiner jetzigen Form zustimmen würden, gilt nach ihren Reaktionen der vergangenen Tage als ausgeschlossen.
Aktualisierungen
Update 7. Juni, 03:04 Uhr: Neben Gewerkschaften und Sozialverbänden schaltet sich nun auch der Deutsche Städtetag mit der bisher institutionell schwersten Kritik ein. Städtetag-Präsident Burkhard Jung bezeichnete den Referentenentwurf als „Schlag ins Gesicht der Kommunen“ und forderte: „Dieser Entwurf muss komplett vom Tisch.“ Jungs Kernargument benennt einen strukturellen Fehler des Pakets: Der Entwurf entlastet die gesetzlichen Pflegekassen, bürdet aber den Kommunen weitere Milliardenlasten auf. Hintergrund ist die Sozialhilfepflicht. Wenn Pflegebedürftige und ihre Familien die Eigenanteile nicht selbst zahlen können, springen die Kommunen über die Sozialhilfe ein. Der Entwurf verlagert damit die Kosten aus der Pflegekasse in die Stadtkasse. Pflegerat-Präsidentin Christine Vogler nannte den Entwurf ein „reines Sparprogramm“: Der Pflegebedarf verschwinde nicht, werde aber „lediglich aus der Pflegeversicherung heraus in die Familien, Kommunen und andere Bereiche verschoben“.
Update 7. Juni, 23:08 Uhr: Die Reform stockt nun auch politisch. Einem Bericht von ZDF Heute vom 7. Juni zufolge ist ein Kabinettstermin für den Entwurf noch immer nicht festgelegt. Eine parlamentarische Erstlesung des Gesetzentwurfs im Bundestag vor der Sommerpause gilt als unwahrscheinlich. Erstmals wird der wichtigste Einnahmeposten des Pakets konkret: Arbeitgeber von Minijobbern sollen nach Ministeriumsangaben erstmals Pflegebeiträge zahlen, was 4,8 Milliarden Euro jährlich einbringen würde. Die Koalition plant nach Informationen aus Regierungskreisen bis Anfang Juli ein Gesamtpaket aus Steuern, Pflege, Rente und Bürokratieabbau. Ob der Pflegeentwurf darin aufgeht oder als eigenständiges Gesetz behandelt wird, bleibt offen.
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