Pflegereform: Mindestlohn steigt, Tarifpflicht fällt
Wirtschaft

Pflegereform: Mindestlohn steigt, Tarifpflicht fällt

Zum 1. Juli gelten neue Pflegemindestlöhne: Pflegefachkräfte erhalten mindestens 21,03 Euro pro Stunde. Gleichzeitig plant Gesundheitsministerin Nina Warken, die Tariftreuepflicht für vier Jahre auszusetzen, ein Widerspruch den DGB-Chefin Fahimi als 'reinen Zynismus' bezeichnet.

15. Juli 2026, 11:01 Uhr 795 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Mit 11,2 Milliarden Euro Finanzierungslücke schon 2027 stand Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unter Druck. Ihr Reformpaket sendet seither zwei scheinbar gegensätzliche Signale: Zum 1. Juli stiegen die Pflegemindestlöhne, Fachkräfte erhalten nun mindestens 21,03 Euro pro Stunde. Gleichzeitig plant Warken, die Tariftreuepflicht in der Altenpflege vier Jahre auszusetzen. DGB-Chefin Yasmin Fahimi bezeichnet das als "reinen Zynismus".

Warkens Position: Mindestlohn und unausweichliche Einschnitte

Die neuen Mindestlöhne traten unabhängig vom Reformgesetz in Kraft. Die Bundesregierung setzte die Empfehlungen der Pflegekommission per Verordnung um. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet und sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt: Pflegehilfskräfte ohne spezifische Ausbildung erhalten nun 16,52 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einjähriger Ausbildung 17,80 Euro und Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung 21,03 Euro. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte fallen unter diese Regelung.

Der Reformgesetzentwurf adressiert eine wachsende Finanzierungslücke. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet für 2027 mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von 11,2 Milliarden Euro, der bis 2030 auf 20,9 Milliarden anwächst, wenn nichts passiert. Warken setzt auf mehrere Stellschrauben gleichzeitig.

Erstens: Die Tariftreuepflicht, die Pflegeeinrichtungen bislang verpflichtete, ihre Beschäftigten nach Tarifvertrag oder tarifähnlichen Bedingungen zu entlohnen, soll für vier Jahre ausgesetzt werden. Zweitens: Die Wartezeiten, nach denen Pflegebedürftige die höchsten staatlichen Zuschüsse erhalten, werden verlängert. Derzeit erreicht der Höchstzuschuss von 75 Prozent zu den Heimkosten nach 37 Monaten Aufenthalt. Nach dem Reformplan soll das erst nach 55 Monaten der Fall sein. Drittens: Kinderlose zahlen mehr, Minijobs in der Pflegebranche werden beitragspflichtig und die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Allein damit erwartet das Ministerium für 2027 Mehreinnahmen von 3,9 Milliarden Euro.

DGB, VdK und GKV: Sparpaket auf Kosten der Schwächsten

DGB-Chefin Yasmin Fahimi nennt den Gesetzentwurf ein "reines Sparpaket zu Lasten der Versicherten und Pflegebedürftigen mit massiven Leistungskürzungen". Die Koalitionsvereinbarung habe ausdrücklich das Ziel höherer Tarifbindung formuliert, so Fahimi. Warken ignoriere das und greife zum zweiten Mal die Tarifentlohnung in der Pflege an, erst in Krankenhäusern, nun in der Altenpflege.

Besonders scharf kritisiert der DGB die geplante Verlängerung der Verweildauerstufen. Fahimi bezeichnet es als "perfide und inhuman", auf diese Weise Kosten zu sparen: Das Ministerium rechne implizit damit, dass viele Pflegebedürftige den Höchstzuschuss nie erreichten, weil sie die zusätzlichen 18 Monate im Heim nicht überlebten.

VdK-Präsidentin Verena Bentele bezeichnet die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige als "einen Schlag ins Gesicht". Wer jemanden zu Hause pflege, spare dem Staat Geld und werde dafür mit weniger Rente bestraft.

Der GKV-Spitzenverband mahnte, die Lasten kämen "einseitig bei den Pflegebedürftigen an". Die Kassen kritisierten dabei besonders, dass strukturelle Fragen ausgeklammert blieben.

Was beide Seiten ausklammern: Die Finanzierungsbasis

Warkens Reform und ihre Kritiker teilen eine gemeinsame Prämisse: Gespart werden muss bei Einrichtungen, Beschäftigten oder Pflegebedürftigen. Der DGB formuliert die Gegenposition: eine Pflegeversicherung für alle. Derzeit zahlen Arbeitnehmer und Rentner Pflegebeiträge; Beamte, Selbstständige und Abgeordnete sind privat versichert und tragen nicht in die gesetzliche Pflegeversicherung ein.

Wie viel eine Einbeziehung aller Einkommensgruppen in die Pflegeversicherung bringen würde, ist politisch umstritten. Der DGB sieht darin die eigentliche Strukturreform. Die Koalition hat diese Option bislang nicht ernsthaft diskutiert.

Bundestag entscheidet im Herbst: Tarif oder Kürzung

Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Der Bundestag wird voraussichtlich im Herbst 2026 darüber abstimmen. Bis dahin bleibt die Tariftreuepflicht in Kraft.

Was bereits gilt, sind die neuen Mindestlöhne. Für die 1,3 Millionen Beschäftigten, die direkt darunter fallen, bedeutet das unmittelbare Lohnsteigerungen. Ob die geplante Tarifaussetzung diese Fortschritte strukturell wieder zurücknimmt, entscheidet sich in der parlamentarischen Auseinandersetzung der kommenden Monate. Der DGB hat angekündigt, den Rückzug des Gesetzentwurfs zu fordern. Wie das bei einer Koalition mit CDU-Mehrheit endet, haben die zurückliegenden Monate in anderen Reformdebatten bereits gezeigt.

Quellen (9)

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