Storm: Kapitalstock soll Pflege vor Kürzungen retten
Wirtschaft

Storm: Kapitalstock soll Pflege vor Kürzungen retten

DAK-Chef Andreas Storm schlägt einen Kapitalstock für die gesetzliche Pflegeversicherung vor: Ab 2028 soll ein schrittweise steigender Sonderbeitrag jährlich acht Milliarden Euro für Aktienfonds und Anleihefonds generieren. Ohne strukturelle Gegenmaßnahmen müsse die Versicherung schon bald alle zwei Jahre Leistungen kürzen, warnt Storm.

29. Juni 2026, 2:58 Uhr 823 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums in zwei Jahren ein Defizit von 22,5 Milliarden Euro anhäufen. Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, hält die laufende Reformdebatte für zu eng gefasst: Er schlägt einen nach schwedischem Vorbild aufgebauten Kapitalstock vor, der ab 2028 jährlich acht Milliarden Euro in Aktienfonds und Anleihefonds ansparen soll. Ohne eine solche strukturelle Weichenstellung werde die Pflegeversicherung „bald alle zwei Jahre die Pflegeleistungen kürzen müssen“, warnt der DAK-Chef.

Das 22,5-Milliarden-Loch und ein feststeckender Gesetzentwurf

Der aktuelle Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent, für Kinderlose bei 4,2 Prozent. Die Einnahmen reichen nicht aus, um die Ausgaben für rund 5,7 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland zu decken. Für 2027 erwartet das Bundesgesundheitsministerium ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro, für 2028 von 15,4 Milliarden Euro. Zusammen sind das 22,5 Milliarden Euro in zwei Jahren.

Die Kosten für Heimbewohner sind derweil bereits auf ein Niveau gestiegen, das für viele Menschen kaum noch tragbar ist. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil, den Pflegebedürftige neben den Kassenleistungen selbst zahlen müssen, liegt bei 3.245 Euro, einem Anstieg von 261 Euro gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Altersrente liegt darunter. Die Folge: 37,8 Prozent aller Pflegeheimbewohner, rund 309.000 Menschen, müssen Sozialhilfe beantragen und belasten damit die Kommunen mit jährlich rund zwei Milliarden Euro Zusatzkosten.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) eine Antwort auf die Krise vorgelegt: Leistungskürzungen für Pflegegrad 1, Veränderungen bei der Verhinderungspflege, ein höherer Kinderlosenzuschlag und eine Beitragspflicht für Arbeitgeber von Minijobbern. Doch das PNOG ist im Koalitionsstreit blockiert. Zweimal fehlte das Gesetz auf der Kabinettsliste, die Sommerpause des Bundestages begann ohne Beschluss. Eine parlamentarische Erstlesung ist frühestens im Herbst möglich.

Das Schweden-Modell: Acht Milliarden Euro jährlich in Fonds

Storms Vorschlag setzt an einem anderen Punkt an als Warkens Reform. Statt Leistungen zu kürzen, will er Kapital aufbauen. Ein zusätzlicher Sonderbeitrag soll 2028 bei 0,1 Prozent starten und bis 2031 stufenweise auf 0,4 Prozent anwachsen. Der Gesamtbeitrag stiege damit von 3,6 auf 4,0 Prozent, der Kinderlosen-Beitrag von 4,2 auf 4,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen die Mehrbelastung hälftig. Bei einem Bruttogehalt von 2.500 Euro monatlich sind das anfänglich fünf Euro mehr im Monat, bei 5.000 Euro zehn Euro.

Das angesammelte Kapital würde in Aktienfonds und Anleihefonds investiert. Unter Berücksichtigung von Zinserträgen rechnet Storm damit, dass der Kapitalstock bis Ende der 2030er Jahre die Marke von 100 Milliarden Euro erreicht. Dieser Puffer soll die Versicherung stabilisieren, wenn die demografische Belastung in den 2030er-Jahren zunimmt: Mehr ältere Menschen, weniger Beitragszahler.

Das schwedische Rentensystem dient Storm als Blaupause. Schweden ergänzt sein umlagefinanziertes System seit den 1990er-Jahren durch einen kapitalgedeckten Pflichtanteil: 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens werden am Kapitalmarkt angelegt, zusätzlich zu den 16 Prozent, die ins Umlagesystem fließen. Der Gedanke: Was in guten Börsenphasen angespart wird, gleicht demografische Einbrüche in späteren Jahren aus. Storm will dieses Prinzip auf die Pflegeversicherung übertragen.

Was der Kapitalstock nicht leistet

Storms Vorschlag ist eine Finanzierungstechnik, keine Systemreform. Die strukturelle Frage, die SPD-Fraktion in den Koalitionsverhandlungen über das PNOG ins Zentrum gestellt hat, bleibt offen: Warum tragen ausschließlich Mitglieder der gesetzlichen Pflegekassen die demografischen Kosten der alternden Gesellschaft? Privatversicherte, überwiegend Beamte und Gutverdienende, sind vom gemeinsamen Lastenausgleich ausgeschlossen. Die SPD hat diese Ungleichbehandlung als Bedingung für eine Einigung auf das PNOG benannt. Ein Kapitalstock ändert daran nichts.

Hinzu kommt das Marktrisiko. Aktienfonds und Anleihefonds liefern keine garantierten Renditen. In wirtschaftlichen Abschwüngen oder auf Finanzmärkten nach großen Schocks sinken Kapitalerträge genau dann, wenn staatliche Sozialausgaben tendenziell steigen. Das schwedische Modell hat solche Phasen durchgehalten, weil es über Jahrzehnte gewachsen ist. Einem Kapitalstock, der erst 2028 beginnt und drei Jahre später die 100-Milliarden-Marke anpeilt, fehlt diese Reifezeit, bevor die demografische Belastungsprobe der deutschen Pflegeversicherung ihren Höhepunkt erreicht.

Der Arbeitgeberverband Pflege hat Warkens Reformentwurf bereits mit dem Argument kritisiert, keine der geplanten Maßnahmen schaffe neue Pflegeplätze oder behebe den Fachkräftemangel in der Branche. Storms Finanzierungsvorschlag löst dieses strukturelle Angebotsdefizit ebenfalls nicht: Er stärkt die Einnahmenseite der Versicherung, lässt aber die Frage unbeantwortet, woher die Pflegekräfte kommen sollen, die eine wachsende Zahl von Pflegebedürftigen versorgen.

Herbst 2026: Zwei Debatten, ein Grundproblem

Storm formuliert seinen Vorschlag außerhalb des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Das PNOG und ein etwaiger Kapitalstock sind zwei verschiedene politische Vorgänge. Warken hat sich zu Storms Modell bislang nicht öffentlich geäußert. Für das PNOG stehen im Juli noch fünf mögliche Kabinettstermine auf der Agenda: der 1., 6., 15., 22. und 29. Juli. Ob das Gesetz an einem dieser Termine zur Abstimmung kommt, ist nicht bestätigt.

Falls das Kabinett das PNOG im Juli beschließt, könnte der Bundestag die parlamentarischen Lesungen im Herbst aufnehmen. Bis zur tatsächlichen Verabschiedung vergehen nach üblichem Zeitplan weitere drei bis fünf Monate. Das bedeutet: Das Reformgesetz tritt frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 in Kraft. Ein separater Gesetzentwurf für Storms Kapitalstockmodell könnte frühestens 2027 die parlamentarischen Beratungen erreichen, mit einem Anlaufdatum von 2028. Für eine Pflegeversicherung, die bereits in diesem Jahr auf Bundeskredite angewiesen ist, ist das ein langer Weg.

Quellen (10)

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