Pistorius: Kein Geheimzugang für AfD-Minister
Wenn die AfD im September in Sachsen-Anhalt die Regierung stellt, sollen ihre Minister keinen Zugang zu Bundeswehr-Verschlusssachen erhalten. Verteidigungsminister Boris Pistorius hat das in einem Interview mit der Bild am Sonntag angekündigt und sich auf nachgewiesene Russland-Verbindungen der Partei berufen. Das wäre ein Vorgang ohne Präzedenz in der Geschichte der Bundesrepublik.
September als Testfall
Fünf Landtagswahlen stehen 2026 in Deutschland an. Die sicherheitspolitisch relevantesten Termine sind Sachsen-Anhalt am 6. September und Mecklenburg-Vorpommern am 20. September. In Sachsen-Anhalt führt die AfD in Umfragen mit erheblichem Abstand, ein AfD-Ministerpräsident ist nicht mehr ausgeschlossen. Käme es dazu, würden AfD-Kabinettsmitglieder routinemäßig auf Informationen angewiesen sein, die zwischen Bund und Ländern fließen: Lageberichte über Truppenstandorte, Erkenntnisse des Militärischen Abschirmdienstes, Planungen zur Territorialverteidigung.
Pistorius macht klar, dass er das nicht automatisch genehmigen will. In einem Interview mit der Bild am Sonntag erklärte er: „Wir beschäftigen uns schon jetzt intensiv mit der Frage, wem wir Zugang zu Verschlusssachen geben können. Dazu sind wir verpflichtet, weil es die Sicherheit unseres Landes betrifft.” Die Nähe der AfD zu Putin sei „nicht zu übersehen”, der Verdacht russischer Geldflüsse „liegt ebenfalls auf dem Tisch”.
Was das Sicherheitsüberprüfungsgesetz regelt
Pistorius' Ankündigung ist verfassungsrechtlich komplexer, als sie klingt. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes schreibt vor, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen ab der Stufe VS-VERTRAULICH erhalten sollen, eine individuelle Sicherheitsüberprüfung bestehen müssen. Das gilt unabhängig vom Amt. Auch Bundesminister sind nicht automatisch ausgenommen und Landesminister, die auf Bundesinformationen zugreifen wollen, müssen dasselbe Verfahren durchlaufen.
Was Pistorius nicht kann: Er kann einem gewählten Landesminister nicht pauschal und ohne individuelle Prüfung den Zugang verweigern. Das SÜG ist ein prozedurales Recht, kein politisches Ermessen. Wenn die Sicherheitsüberprüfung im konkreten Fall ergibt, dass eine Person nachweisbar in Kontakt mit fremden Nachrichtendiensten stand oder finanzielle Abhängigkeiten von ausländischen Mächten bestehen, kann der Zugang verweigert werden. Andernfalls nicht.
Bislang wurde dieses Instrument noch nie auf Mitglieder einer Landesregierung angewendet, die aus einer Partei stammten, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Staatsrechtler werden diskutieren, ob eine solche Prüfung mit dem Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien vereinbar ist.
Was über AfD und Russland belegt ist
Pistorius' Verweis auf Russland-Verbindungen fällt nicht ins Leere. Vor der Europawahl 2024 stufte der tschechische Inlandsgeheimdienst BIS das Netzwerk „Voice of Europe” als russisch finanzierte Einflussoperation ein. Namentlich erwähnt wurden dabei die damaligen AfD-Europawahlkandidaten Maximilian Krah und Petr Bystron, die auf Platz eins und zwei der AfD-Europaliste standen. Strafrechtliche Konsequenzen haben die Ermittlungen bislang nicht ergeben, die Vorwürfe stehen im Raum.
Im Mai 2026 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass eine Parteispende von 2,35 Millionen Euro an die AfD rechtswidrig war. Das Geld stammte nominell vom ehemaligen österreichischen FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler, der selbst kurz zuvor 2,6 Millionen Euro als Schenkung von nicht öffentlich identifizierten Dritten erhalten hatte. Die tatsächliche Herkunft des Geldes bleibt ungeklärt.
Hinzu kommt die Einstufung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch, eine Einschätzung, die Verwaltungsgerichte seither mehrfach bestätigt haben. Diese Einstufung berechtigt den Verfassungsschutz zu umfangreicher Überwachung, hat aber bislang keine direkten Konsequenzen für Regierungsbeteiligungen auf Landesebene.
AfD spricht von Sabotage, Juristen von Verfahrenspflicht
Die AfD wird Pistorius' Vorhaben als antidemokratisch bezeichnen. Co-Chef Tino Chrupalla erklärte nach dem Abschluss des Bundesparteitags in Erfurt, die Partei müsse „aus der Opposition herauskommen”. Parteichefin Alice Weidel, mit 81 Prozent wiedergewählt, wird jede Beschränkung von Regierungsrechten als politische Verfolgung darstellen. Der Begriff „Sabotage an der Demokratie” ist in AfD-nahen Medien bereits gefallen.
Rechtswissenschaftler sehen das differenzierter. Das SÜG verlangt keine politische Entscheidung, sondern eine rechtsstaatliche Prüfung. Der entscheidende Punkt: Die Behörde ist nicht berechtigt, auf Basis der Parteizugehörigkeit zu urteilen, wohl aber auf Basis konkreter Erkenntnisse über Verbindungen zu fremden Nachrichtendiensten. Ob die bisher bekannten Verbindungslinien für eine Verweigerung ausreichen würden, ist eine Frage, die im Einzelfall geprüft werden müsste und die letztlich Gerichte entscheiden würden.
Was bis zum 6. September entschieden werden muss
In zwei Monaten wählt Sachsen-Anhalt. Bis dahin müssen die zuständigen Bundesbehörden klären, welche Informationskategorien überhaupt betroffen wären und nach welchem Verfahren Prüfungen eingeleitet werden. Eine pauschale Vorabentscheidung wäre verfassungsrechtlich angreifbar. Kein Verfahren zu haben, wäre es ebenfalls.
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik steht die Frage ernsthaft im Raum, ob eine mitregierende Partei strukturell vom Zugang zu Staatsgeheimnissen ausgeschlossen werden kann. Die Antwort, die im Herbst gefunden werden muss, wird nicht nur für Sachsen-Anhalt gelten.
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