EU-Plattformrichtlinie: Zehn Wochen vor Fristende kein Entwurf
Investigativ

EU-Plattformrichtlinie: Zehn Wochen vor Fristende kein Entwurf

Deutschland muss die EU-Plattformarbeitsrichtlinie bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen, doch ein Gesetzentwurf ist bisher nicht veröffentlicht. Ein anderes Vorhaben des Arbeitsministeriums, die neue Selbstständigkeit, soll erst 2028 greifen und enthält keine Beschäftigungsvermutung.

Quellen (30)
  1. Teamed: Platform Work Directive in Germany, Stand September 2026teamed.global
  2. nd: Lieferdienste, Ende der Ausbeutung durch Festanstellung?nd-aktuell.de
  3. Bundestag hib: Regeln für Plattformbeschäftigte sind in Arbeitbundestag.de
  4. Bundestag hib: EU-Richtlinie zur Plattformarbeitbundestag.de
  5. EU-Kommission: Fragen und Antworten zum Richtlinienvorschlag Plattformarbeit (2021)ec.europa.eu
  6. IW Köln: Plattformarbeit, neue Hürden für Selbstständige? (Holger Schäfer, 2026)iwkoeln.de
  7. EGB/ETUC: Platform work is dangerous, OSH-Handbuch (Januar 2026)etuc.org
  8. Gleiss Lutz: EU-Richtlinie zur Plattformarbeit in Kraft getretengleisslutz.com
  9. DLA Piper: Germany moves forward on transposing the Platform Work Directiveknowledge.dlapiper.com
  10. Haufe Personalmagazin: Referentenentwurf aus dem BMAS zur neuen Selbstständigkeithaufe.de
  11. LTO: Referentenentwurf des BMAS zur neuen Selbstständigkeitlto.de
  12. IHK Koblenz: Referentenentwurf neue Selbständigkeitihk.de
  13. SBK: Beiträge zur Sozialversicherung für Arbeitgeber 2026sbk.org
  14. ver.di: Schafft die neue Selbstständigkeit nun Klarheit?verdi.de
  15. VGSD, Gastbeitrag Dr. Benno Grunewald: Neue Rechtssicherheit oder moderner Ablasshandel?vgsd.de
  16. Internet Policy Review: A window of opportunity at risk (Patrick Witzak)policyreview.info
  17. Uber: Ergebnisse zweites Quartal 2026investor.uber.com
  18. LobbyFacts: Uber im EU-Transparenzregisterlobbyfacts.eu
  19. Business & Human Rights Resource Centre: Uber lobbying gegen automatische Einstufung (nach Wired)business-humanrights.org
  20. ICIJ: Uber Files, How Uber won access to world leadersicij.org
  21. ABC News Australia: Mindeststandards für Essenskuriere ab 17. August 2026abc.net.au
  22. De Brauw: Dutch Supreme Court, Deliveroo riders are employeesdebrauw.com
  23. DutchNews: Uber drivers may or may not be employees, appeal court rulesdutchnews.nl
  24. Social Europe: First collective agreement for platform workers in Spainsocialeurope.eu
  25. Légifrance: Ordonnance Nr. 2022-492 vom 6. April 2022legifrance.gouv.fr
  26. ILO: Konferenz verabschiedet erstes Übereinkommen zur Plattformwirtschaft (12. Juni 2026)ilo.org
  27. EU-Kommission: Vertragsverletzungsverfahrencommission.europa.eu
  28. DGB-Positionspapier Plattformarbeit (2021)dgb.de
  29. Faire Mobilität (DGB): Branchendossier Kurier- und Paketdienste, November 2025faire-mobilitaet.de
  30. BMAS: Gesetze und Gesetzesvorhaben (Stand 26.09.2026, kein Entwurf zur Plattformrichtlinie gelistet)bmas.de
26. September 2026, 16:54 Uhr1267 Wörter · 7 Min. Lesezeit

Bis zum 2. Dezember 2026 muss Deutschland die EU-Plattformarbeitsrichtlinie 2024/2831 in nationales Recht umsetzen. Knapp zehn Wochen vor Fristende ist dafür kein Gesetzentwurf veröffentlicht: Nach einer Übersicht mit Stand 22. September 2026 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) noch keinen Referentenentwurf vorgelegt. Damit fehlt die Regel, um die es in der Richtlinie im Kern geht: Wer über eine Plattform arbeitet, die seine Arbeit kontrolliert und steuert, soll als Arbeitnehmer gelten, bis die Plattform das Gegenteil beweist. Parallel arbeitet dasselbe Ministerium an einer „neuen Selbstständigkeit“, die erst am 1. Januar 2028 in Kraft treten soll und keine solche Vermutung enthält.

Subunternehmer statt Arbeitgeber

Wer in Berlin für einen Lieferdienst Essen ausfährt, ist oft nicht bei der Plattform selbst angestellt. Uber Eats setzte in Deutschland nach einem Bericht von nd ausschließlich auf Subunternehmer, Wolt und Lieferando haben Teile ihres Geschäfts an sogenannte Partner ausgelagert. Die Gewerkschaft NGG beschreibt diese Ketten als so verschachtelt und fluide, dass Kontrolle kaum möglich sei. Die Bundesregierung prüft bei der Umsetzung der Richtlinie deshalb auch ein Direktanstellungsgebot für Plattformen.

Europaweit geht es um viele Menschen. Die EU-Kommission schätzte 2021, dass rund 28 Millionen Menschen über Plattformen arbeiten und 5,5 Millionen davon möglicherweise fälschlich als Selbstständige eingestuft sind. Belastbare Zahlen für Deutschland gibt es nicht. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schreibt, Umfang und Entwicklung der Plattformbeschäftigung seien schwer zu erfassen, Umfragen kämen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.

Die gesundheitlichen Risiken beschreibt ein im Januar 2026 veröffentlichtes Handbuch des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB): Essenskuriere sind stark gefährdet für Erkrankungen des Bewegungsapparats, Fahrer berichten von Übermüdung am Steuer und wer keine Lohnfortzahlung bekommt, arbeitet oft krank weiter. Ob Plattformarbeit insgesamt häufiger krank macht als eine reguläre Anstellung, sei allerdings noch nicht belegt, heißt es dort.

Was die Richtlinie tatsächlich verlangt

Der Kommissionsentwurf von 2021 enthielt eine Liste von Kontrollkriterien. Waren mindestens zwei davon erfüllt, sollte die Plattform als Arbeitgeber gelten. Diese Liste hat die endgültige Richtlinie nicht übernommen. Nach Artikel 5 wird ein Arbeitsverhältnis vermutet, wenn Tatsachen auf Kontrolle und Steuerung hindeuten. Maßstab ist das nationale Recht. Welche Kriterien das sind, legt jeder Mitgliedstaat selbst fest. Genau diese Entscheidung steht in Deutschland noch aus.

Die Richtlinie ist seit dem 1. Dezember 2024 in Kraft. Im April bestätigte die Bundesregierung, dass das BMAS an einem Umsetzungsentwurf arbeitet. Eine Ausweitung über die Plattformarbeit hinaus sei derzeit nicht geplant. Auch die Kanzlei DLA Piper berichtete im Mai, Deutschland arbeite an der Umsetzung. Einen öffentlichen Entwurf gibt es seither nicht. Das IW warnt, die Vermutungsregel stehe auf keiner ausreichenden empirischen Grundlage und könne die Rechtsunsicherheit für Selbstständige in Deutschland weiter erhöhen.

Das andere Vorhaben: die neue Selbstständigkeit

Am 26. März 2026 legte das BMAS unter Ministerin Bärbel Bas einen Referentenentwurf zur Statusfeststellung vor: das Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht. Es setzt nicht die Plattformrichtlinie um, sondern betrifft Selbstständige aller Branchen. Kern ist eine neue Form der Selbstständigkeit: Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren sie ausdrücklich, im Gegenzug wird der Auftragnehmer rentenversicherungspflichtig. Den Beitrag trägt er allein, der Auftraggeber behält ihn ein und führt ihn ab. Bemessen wird er an der Vergütung abzüglich pauschal zehn Prozent Betriebsausgaben. Beim Beitragssatz von 18,6 Prozent entspricht das 16,74 Prozent der Vergütung.

In Kraft treten soll die Regelung am 1. Januar 2028. Das Ministerium begründet das laut LTO mit dem hohen Aufwand, die Software der Sozialversicherungsträger anzupassen. Für die Plattformarbeit sieht das BMAS darin Potenzial für eine bessere Alterssicherung. Eine Vermutung zugunsten eines Arbeitsverhältnisses enthält der Entwurf nicht.

ver.di hält die Freiwilligkeit für fingiert: Die Zustimmung zur Selbstständigkeit sei wenig wert, wenn sie Voraussetzung dafür ist, überhaupt einen Auftrag zu bekommen. Die finanzielle Last trügen die Soloselbstständigen. Der Bremer Rechtsanwalt Benno Grunewald fragte in einem Gastbeitrag für den Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD), ob der Entwurf neue Rechtssicherheit oder „modernen Ablasshandel“ bringe. Sein Einwand: Ein leichterer Zugang zur Selbstständigkeit dürfe nicht mit einem Verlust an Schutz einhergehen. Patrick Witzak von der Ruhr-Universität Bochum schrieb im Februar in der Internet Policy Review, Deutschland könne bei der Umsetzung der Richtlinie über Mindeststandards hinausgehen, riskiere aber, diese Gelegenheit zu verpassen.

Milliardengewinne und Lobbyarbeit

Uber meldete am 5. August 2026 für das zweite Quartal einen operativen Gewinn nach GAAP von 1,9 Milliarden Dollar, 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Der freie Cashflow der vergangenen zwölf Monate überstieg nach Angaben des Konzerns erstmals 10 Milliarden Dollar. Für Plattformen geht es bei der Statusfrage um erhebliche Kosten: Ein Arbeitgeber zahlt 2026 bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag rund 21 Prozent des Bruttolohns an Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, gemessen an den aktuellen Beitragssätzen.

Uber meldet im EU-Transparenzregister 3,1 Vollzeitstellen für Lobbyarbeit und für 2025 Ausgaben zwischen 1,25 und 1,5 Millionen Euro. Während der Verhandlungen über die Richtlinie warfen Gewerkschafter dem Konzern laut einem Bericht von Wired vor, seine Argumente gegen eine automatische Einstufung als Arbeitnehmer fänden sich bei Abgeordneten und im Rat wieder. Uber erklärte dazu, man tausche sich wie jedes Unternehmen mit der Politik aus. Die 2022 veröffentlichten Uber Files zeigten, dass Uber und eine Beratungsfirma Listen mit mehr als 1.850 Ansprechpartnern in 29 Ländern und der EU angelegt hatten, die der Konzern beeinflussen wollte.

Was andere Länder regeln

In Australien gelten seit dem 17. August 2026 Mindeststandards für Essenskuriere, festgelegt von der Fair Work Commission nach Verhandlungen der Transport Workers Union mit Plattformen wie Uber Eats und DoorDash. Für die Zeit zwischen Annahme und Abschluss einer Lieferung erhalten Kuriere auf E-Bikes mindestens 31,30 Australische Dollar pro Stunde, auf Motorrädern 31,80 und im Auto 32 Dollar. Die Plattformen müssen zudem eine Unfallversicherung anbieten. Michael Kaine von der Transport Workers Union sprach von einem historischen Schritt, nicht nur für Australien.

In den Niederlanden entschied der Hoge Raad am 24. März 2023, dass Deliveroo-Fahrer Arbeitnehmer sind. Entscheidend war die Gesamtschau: Deliveroo legte die Vergütung einseitig fest, steuerte die Auftragsvergabe per App und die Arbeit der Fahrer gehörte zum Kerngeschäft. Im Verfahren der Gewerkschaft FNV gegen Uber urteilte das Berufungsgericht Amsterdam dagegen am 27. Januar 2026, dass nicht alle Fahrer gleich eingestuft werden können. Die Fahrer, die sich dem Verfahren auf Seiten Ubers angeschlossen hatten, galten dem Gericht als selbstständig. Die FNV kündigte an, eine Revision zu prüfen.

Spanien stellte mit dem Riders' Law von 2021 die Vermutung auf, dass Essenskuriere bei der Plattform angestellt sind. Ende 2021 schlossen Just Eat und die Gewerkschaftsbünde CCOO und UGT den ersten Tarifvertrag für Plattformbeschäftigte des Landes. Frankreich organisierte mit einer Verordnung vom 6. April 2022 einen Branchendialog, in dem selbstständige Fahrer und Kuriere von Mobilitätsplattformen Vereinbarungen aushandeln können. Weltweit verabschiedete die Internationale Arbeitskonferenz am 12. Juni 2026 das erste ILO-Übereinkommen zur Plattformwirtschaft, Nr. 193.

Noch 67 Tage bis zum 2. Dezember

Selbst wenn das BMAS jetzt einen Referentenentwurf vorlegt, müssten Verbändeanhörung, Kabinettsbeschluss und parlamentarisches Verfahren in gut zwei Monaten folgen. Setzt ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht fristgerecht um, kann die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Was eine Umsetzung aus Gewerkschaftssicht enthalten sollte, hat der DGB schon 2021 in einem Positionspapier zur Plattformarbeit formuliert: eine widerlegliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses mit einem konkreten Indizienkatalog, eine Umkehr der Beweislast und Tarifverträge auch für Soloselbstständige. Das IW hält dagegen, Plattformbeschäftigte brauchten klare Kriterien, aber auch die nötige Freiheit für echte Selbstständigkeit.

Wie Subunternehmerketten in der Zustellung wirken, beschreibt ein Branchendossier des DGB-Projekts Faire Mobilität vom November 2025 für die Paketbranche: Arbeitstage von regelmäßig mehr als zehn Stunden, oft keine vorgesehenen Pausen und zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Prüfungen feststellte. Die Autoren halten nur ein Verbot der Subunternehmerstrukturen für eine echte Verbesserung. Ob das BMAS für Lieferplattformen ein Direktanstellungsgebot vorschlägt, zeigt erst der Entwurf, auf den Deutschland noch wartet.

Kommentare