Rechtsstaatspakt: 450 Millionen für 2.000 neue Richter
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Rechtsstaatspakt: 450 Millionen für 2.000 neue Richter

Mehr als eine Million Fälle stauen sich in deutschen Staatsanwaltschaften. Bund und Länder beschlossen am Donnerstag 450 Millionen Euro für 2.000 neue Richter und Staatsanwälte bis 2029. Das ist doppelt so viel wie beim Pakt von 2019. Strukturreformen des Verfahrensrechts, seit Jahren gefordert, fehlen im Pakt jedoch.

26. Juni 2026, 0:42 Uhr 715 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Wer in Deutschland sein Recht durchsetzen will, braucht Geduld. Sieben Jahre nach dem ersten Rechtsstaatspakt ist das Personalproblem der deutschen Justiz ungelöst: Mehr als eine Million Fälle stauen sich in Staatsanwaltschaften, rund 1.000 Stellen sind bundesweit nicht besetzt. Am Donnerstag (25. Juni) beschlossen Bundeskanzler Friedrich Merz und alle 16 Ministerpräsidenten den zweiten Versuch: 450 Millionen Euro, doppelt so viel wie 2019 und 2.000 neue Stellen bis 2029. Strukturelle Reformen des Verfahrensrechts, die Justizverbände als eigentliches Problem bezeichnen, sind nicht Teil des Deals.

Eine Million Fälle und tausend fehlende Staatsanwälte

Rund 1.000 Staatsanwaltsstellen sind bundesweit unbesetzt. Die Folge: Verfahren ziehen sich über Jahre, Anklagen werden fallengelassen, weil die Kapazitäten für Ermittlungen fehlen. Bürger warten auf Entscheidungen in Zivilverfahren und Strafverfahren, Unternehmen beklagen rechtliche Unsicherheiten durch schleppende Prozesse. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland in den vergangenen Jahren mehrfach wegen überlanger Verfahrensdauern gerügt.

Besonders auffällig ist das Muster im Wirtschaftsstrafrecht: Großverfahren dauern dort häufig ein Jahrzehnt oder länger. Dahinter stehen Tausende kleinere Fälle, die wegen fehlender Richterkapazitäten auf Bearbeitung warten. Auch in der Zivilgerichtsbarkeit staut es sich: Erbstreitigkeiten, Mietrechtsfälle und Scheidungsverfahren verzögern sich in Ballungsräumen regelmäßig um zwei bis drei Jahre nach Klageeinreichung.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte die Initiative für einen erneuerten Pakt von Beginn an unterstützt. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern gestalteten sich gleichwohl mühsam. Berichte über einen zwischenzeitlich fast gescheiterten Einigungsprozess zeigen, wie unterschiedlich die Interessen der 16 Länder lagen. Am Ende unterzeichneten alle.

Wer wieviel bekommt und warum Bayern schon voran war

Das Geld verteilt sich nach dem Königsteiner Schlüssel, der Länderquoten anhand von Einwohnerzahl und Steueraufkommen berechnet. Nordrhein-Westfalen erhält mit 415 neuen Stellen den größten Anteil, Bayern 314 Stellen, Baden-Württemberg 263. Kleinere ostdeutsche Länder erhalten proportional weniger.

Eine besondere Klausel begünstigt Länder, die bereits eigenständig investiert haben: Bayern und Baden-Württemberg hatten zwischen 2023 und 2025 ohne Bundesförderung neue Stellen in der Justiz geschaffen. Diese Positionen dürfen sie auf ihr Kontingent im neuen Pakt anrechnen. Das bedeutet: Sie erhalten Bundesmittel teilweise für Investitionen, die sie ohnehin getätigt hätten. Für Länder, die weniger Eigenkapital aufgebracht haben, ist der Effekt geringer.

Bis zu zehn Prozent der 2.000 Stellen können als IT-Personal besetzt werden, nicht als Richter oder Staatsanwälte. Das trägt dem wachsenden Digitalisierungsbedarf Rechnung, macht den Pakt aber breiter als sein Name andeutet.

Was die 210 Millionen für Digitalisierung finanzieren

Der zweite Teil des Pakts, 210 Millionen Euro für Digitalisierung, soll die technische Infrastruktur der Gerichte modernisieren. Geplant sind KI-gestützte Anonymisierungstools für Urteile, automatisierte Dokumentenstrukturierung und ein Generatives Sprachmodell für die Justiz, das Richter bei der Urteilserstellung unterstützen soll. Eine bundesweite Strategie für den Einsatz von KI in der Justiz hatte die Justizministerkonferenz bereits im April 2025 beschlossen.

Hubig formulierte bei der Unterzeichnung das Ziel knapp: "Nur wenn der Rechtsstaat für alle sichtbar funktioniert, überzeugt seine Idee langfristig." Merz ergänzte, Bürger könnten sich zu Recht darauf verlassen, dass Bund und Länder gemeinsam dafür sorgen, "dass man in überschaubarer Zeit zu seinem Recht kommt".

Was bleibt, wenn das Geld ausgegeben ist

Der Pakt bindet die Länder auf Jahrzehnte: Die neu geschaffenen Stellen müssen dauerhaft besetzt bleiben. Der Bund zahlt das Anlaufkapital, die laufenden Personalkosten und Pensionskosten tragen die Länder auf Dauer. Für Länder mit angespannten Haushalten ist das eine erhebliche Langzeitverpflichtung.

Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, begrüßte den Beschluss, benannte aber den Punkt, den der Pakt ausspart: Das Strafverfahrensrecht müsse "deutlich vereinfacht" werden. Ohne Reform der Prozessordnungen entlaste Stellenmehrung nur begrenzt, weil komplizierte Verfahrensregeln Richterzeit unabhängig von der Stellenzahl binden. Präsidenten der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte hatten im Vorfeld eine frühere, kleinere Angebotssumme als unzureichend kritisiert.

Was eine solche Verfahrensreform bedeuten würde: Die Strafprozessordnung erlaubt es Verfahrensbeteiligten, Hauptverhandlungen durch Anträge, Befangenheitsrügen und ausgedehnte Beweisantragsstrategien über Jahre zu strecken. Eine Reform würde diese Mechanismen beschränken und digitale Beweiserhebung vereinfachen. Das ist rechtspolitisch umstritten, weil Verfahrensrechte auch Schutzrechte für Angeklagte sind. Ohne diesen Schritt aber, so die Einschätzung des Richterbunds, wird mehr Personal allein keinen entscheidenden Unterschied machen.

Der erste Rechtsstaatspakt von 2019 hatte ähnliche Ziele: mehr Personal, mehr Digitalisierung. Dass sieben Jahre später ein neuer Pakt mit doppeltem Volumen nötig wurde, deutet darauf hin, dass Geld allein das strukturelle Problem nicht löst. Ob die Koalition die Verfahrensreform gesondert angehen wird, ist nach aktuellem Stand offen. Für den Herbst sind Gesetzentwürfe zur Modernisierung von Strafprozessordnung und Zivilprozessordnung angekündigt. Ein verbindlicher Zeitplan wurde am Donnerstag nicht genannt.

Quellen (8)

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