Rentenreform beschlossen: Kapitalrente kommt ab 2028
Nach wochenlangem Widerstand aus den eigenen SPD-Reihen hat sich die Koalition in der Nacht zum 2. Juli auf alle 33 Empfehlungen der Rentenkommission verständigt. Kapitalrente, Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren und ein steigendes Rentenalter sollen als Paket bis Ende 2026 ins Gesetz. Für die Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung bedeutet das: Mehr Abzug vom Brutto, ein früherer Rentenantritt wird teurer und ab 2028 kommt ein neues Sparinstrument hinzu, das die Altersvorsorge teilweise an den Kapitalmarkt koppelt.
Was die Rentenkommission vorschlug
Die Alterssicherungskommission, ein 13-köpfiges Gremium aus Arbeitgebern, Gewerkschaftern und Wissenschaftlern, übergab am 23. Juni ihren Abschlussbericht an Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas. Alle Mitglieder hatten unterschrieben. Merz formulierte beim Empfang: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“
Die drei Kernelemente: Erstens soll das Rentenalter an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt sie um zwölf Monate, steigt das Rentenalter um acht Monate. Konkret bedeutet das einen Anstieg von 67 auf 67,5 Jahre bis 2041 und auf 68 Jahre bis 2051. Zweitens soll die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren, bekannt als Rente mit 63, abgeschafft werden. Frühzeitig in Rente gehen wäre ab 64 nur noch mit Abschlägen möglich. Drittens soll ab 2028 eine Kapitalrente eingeführt werden: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen paritätisch zunächst je 0,5 Prozent des Bruttolohns in einen staatlich verwalteten Fonds, schrittweise bis auf je 1 Prozent.
Warum Schwesig und Giffey diesmal nicht stoppten
Die Einigung überraschte: Noch in der Vorwoche hatten Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey zentrale Elemente öffentlich abgelehnt. Schwesig attackierte die Lebenserwartungs-Kopplung beim Rentenalter als ungerecht. Giffey erklärte, die Rente nach 45 Beitragsjahren solle aus ihrer Sicht bestehen bleiben.
Beide sind SPD-Politikerinnen mit erheblichem Einfluss auf die Bundestagsfraktion. Der politische Druck, der beide am Ende doch zur Zustimmung bewegte, kam von zwei Seiten: Arbeitsministerin Bas hatte ein politisches Bekenntnis der Koalition bis zum 1. Juli gefordert, andernfalls drohte das Reformpaket in der parlamentarischen Sommerpause zu versanden. Und Merz betonte, das Paket sei nur als Ganzes umsetzbar. Wer einzelne Elemente herausnimmt, riskiert nach Einschätzung der Rentenkommission die Finanzierbarkeit des Gesamtreforms.
Ob die SPD-Landesfürsten im parlamentarischen Verfahren erneut intervenieren, ist offen. Der Koalitionsausschussbeschluss ist politisch bindend, aber kein Gesetz.
DGB und IG Metall: Wo die Gewerkschaften mitmachen
DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi begrüßte das Bekenntnis der Kommission zu einer lebensstandardsichernden Rente für alle. Die geplante Abschaffung der Rente mit 63 nannte sie dagegen „ungerecht“: Es treffe Menschen, die jahrzehntelang in die Rentenkasse eingezahlt hätten und für die Frühverrentung als Ausweg aus körperlich belastenden Berufen gedacht war.
IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner bewertete die geplante Erwerbstätigenversicherung, die auch Selbstständige in die gesetzliche Rente einbezieht, als langjährige Forderung der IG Metall, die sie „ausdrücklich“ unterstütze. Das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hält auch Benner für ein falsches Signal. Die Gewerkschaft hat angekündigt, im parlamentarischen Verfahren Druck auszuüben.
Was Versicherte ab 2028 zahlen werden
Der aktuelle Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt bei 18,6 Prozent, aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Ohne Reform würde er nach Berechnungen der Rentenkommission bis 2040 auf über 22 Prozent steigen. Die Kapitalrente kommt als eigenständiger Beitrag obendrauf: zunächst je 0,5 Prozent pro Seite ab 2028, schrittweise bis je 1 Prozent. Das bedeutet eine Gesamtbelastung von zunächst rund 19,6 Prozent und perspektivisch deutlich mehr.
Wer profitiert: Jüngere Versicherte, die Jahrzehnte in den Kapitalrentenfonds einzahlen, können bei positivem Börsenumfeld mit einer Zusatzrente rechnen. Wer verliert: Ältere Beschäftigte nahe der Rente, die wenige Einzahljahre vor sich haben und trotzdem höhere Beiträge leisten. Und alle, die auf die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren gesetzt haben und nun umplanen müssen.
Das Gesetz soll bis Weihnachten 2026 stehen
Merz kündigte auf der Pressekonferenz nach dem Koalitionsausschuss an, das Gesetzgebungsverfahren noch bis Ende des Jahres abschließen zu wollen. Tatsächlich ist das ein ambitionierter Zeitplan: Alle 33 Punkte müssen in Gesetzestexten formuliert, zwischen den Ministerien abgestimmt, im Bundestag debattiert und im Bundesrat bestätigt werden, bevor die Sommerpause und die Herbstsitzungen enden.
Insbesondere die Kapitalrente erfordert rechtlich komplexe Konstruktionen: Fondsmandat, Anlageregeln, staatliche Garantien im Verlustfall. Hinzu kommt, dass die Zustimmung des Bundesrates benötigt wird. Ob das bis Dezember 2026 vollständig gelingt, wird im parlamentarischen Verfahren ab Herbst sichtbar.
Aktualisierungen
Update 2. Juli, 23:05 Uhr: Die offene Verfassungsfrage, auf die das Reformpaket noch keine Antwort gibt: Welchen Schutz genießen Menschen, die ihren Renteneintritt konkret auf die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren ausgerichtet haben? Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Urteilen klargestellt, dass der Gesetzgeber bei rentenrechtlichen Änderungen die legitimen Erwartungen von Versicherten berücksichtigen muss, besonders bei Personen kurz vor dem Rentenbeginn. Wie lange eine Übergangsfrist sein muss, ist verfassungsrechtlich nicht präzise festgelegt. Der Kommissionsbericht empfiehlt die Abschaffung "unter Beachtung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes", ohne Einzelheiten zu nennen. Ob Jahrgänge ab 1965 direkt betroffen sein dürfen oder stufenweise Übergänge gelten müssen, entscheidet das parlamentarische Verfahren ab Herbst. Rechtsgutachter sind in dieser Frage gespalten: Während ein von der Welt zitierter Verfassungsrechtler die Frührente als "nicht besonders schützenswert" einstuft und eine rasche Abschaffung für rechtlich zulässig hält, gehen Sozialrechtsexperten davon aus, dass Klagen vor dem Bundessozialgericht sehr wahrscheinlich sind, sollte die Reform ohne Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge beschlossen werden.
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