
AfD-Verbot vor der Wahl: Symbol oder Strategie?
Quellen (8)
- Tagesspiegel: Özdemir und Pistorius fordern AfD-Verbotsverfahrentagesspiegel.de
- Deutschlandfunk: Historiker Frei fordert AfD-Verbotsverfahrendeutschlandfunk.de
- ZDF: AfD und absolute Mehrheit Sachsen-Anhaltzdfheute.de
- ZDF: Szenarien nach der Sachsen-Anhalt-Wahlzdfheute.de
- Correctiv: Dokumente zum AfD-Verbotsverfahrencorrectiv.org
- RAV: 1000 Juristinnen und Juristen fordern AfD-Verbotsverfahrenrav.de
- Wahlrecht.de: Sachsen-Anhalt Umfragenwahlrecht.de
- BPB: Hintergrund Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026bpb.de
Boris Pistorius und Cem Özdemir haben kurz vor der Sachsen-Anhalt-Wahl einen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung veröffentlicht: Sie verlangen ein Verbotsverfahren gegen die östlichen AfD-Landesverbände, die der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Historiker Norbert Frei von der Friedrich-Schiller-Universität Jena unterstützt den Vorstoß, nennt ihn aber offen eine symbolische Aktion. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Parteiverbote nicht in Tagen. Am Sonntag gilt der Wahlzettel.
Was ein Verbotsverfahren tatsächlich braucht
Ein Parteiverbot in Deutschland läuft über einen einzigen Kanal: Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung müssen den Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Das Gericht prüft dann, ob die Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv bekämpft. Zwei Verfahren gab es bisher: Die KPD wurde 1956 verboten, der NPD-Antrag scheiterte 2017, weil die Partei zu bedeutungslos war, um die Verfassung wirklich bedrohen zu können.
Die rechtliche Grundlage hat sich seitdem verbessert. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat in einem Gutachten auf Basis von über drei Millionen Datenpunkten festgestellt, dass die AfD gegen zwei Verfassungsprinzipien verstößt: die Menschenwürde und die demokratische Grundordnung. Über 1.000 Juristinnen und Juristen haben in einem offenen Brief Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren einzuleiten. Was fehlt, ist der politische Wille und damit fehlt auch die nötige Mehrheit.
Pistorius, Özdemir und der strategische Ostfokus
Verteidigungsminister Boris Pistorius und Ministerpräsident Cem Özdemir haben am 28. August in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung für einen spezifisch geschnittenen Verbotsantrag geworben. Ihr Argument: Nicht die gesamte AfD solle verboten werden, sondern gezielt die eindeutig völkischen Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Ihre Formulierung: „Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichst Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD."
Diese Unterscheidung ist juristisch nicht zufällig. Die vier östlichen Landesverbände wurden vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch klassifiziert. Das schafft eine solidere Beweisgrundlage als ein Antrag gegen die Gesamtpartei, bei dem gemäßigtere Westverbände die verfassungsrechtliche Argumentation verwässern könnten. Die Logik: Wo die Beweislage stärker ist, steigen die Erfolgschancen.
Norbert Frei, Zeithistoriker an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und einer der renommiertesten deutschen Erforscher des Nationalsozialismus, hat den Vorstoß auf Deutschlandfunk ausdrücklich unterstützt. Er räumte dabei ein, was in der öffentlichen Debatte selten so klar ausgesprochen wird: Wegen der langen Bearbeitungszeit des Gerichts sei es eine symbolische Aktion, die jedoch einige Wählerinnen und Wähler beeindrucken könne. Kurz vor einer historisch bedeutsamen Wahl ist das kein Widerspruch, sondern die Funktion.
Die CDU sieht das anders und zwar grundsätzlich
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Forderung mit einem Satz abgebügelt, der in der Union Konsens ist: „Die AfD muss abgewählt, nicht verboten werden." CDU-Vizefraktionschef Günter Krings warnte zudem, ein übereilter Antrag könnte der Partei letztlich nützen: Scheitert ein Verbotsverfahren wie 2017 beim NPD-Antrag, gewinnt die Zielpartei an Glaubwürdigkeit. Das Risiko ist real.
Hinter diesem Dissens steckt ein grundlegenderer Streit. Die CDU regiert selbst in einer Großkoalition mit SPD und Grünen und weiß, dass ein Verbotsantrag die Zustimmung aller drei Koalitionspartner bräuchte, wenn er als Bundesregierung gestellt werden soll. Pistorius und Özdemir fordern das als Regierungsmitglieder, aber sie fordern es gegen den erklärten Willen der Kanzlerpartei. Ein Antrag über die Bundesregierung ist deshalb derzeit ausgeschlossen. Über den Bundestag oder Bundesrat wäre er möglich, aber auch dort fehlt eine klare Mehrheit.
Warum Sachsen-Anhalt der entscheidende Test ist
Mit 40 Prozent in der letzten Forschungsgruppe-Wahlen-Umfrage liegt die AfD so hoch wie nie zuvor in einem Flächenbundesland am Wahltag. Die CDU folgt bei 23 Prozent. Was die Rechnung komplizierter macht, ist die Fünf-Prozent-Hürde: FDP und BSW liegen in aktuellen Umfragen unter diesem Schwellenwert. Wenn beide Parteien scheitern, werden ihre Stimmen nicht in Mandate umgerechnet. Die verbleibenden Parteien teilen dann die 90 Sitze des Landtags unter sich auf und eine Partei mit 40 Prozent der abgegebenen Stimmen könnte mathematisch auf über 50 Prozent der Mandate kommen. Eine absolute Mehrheit ohne absolute Mehrheit der Stimmen.
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wäre in diesem Szenario der erste AfD-Ministerpräsident in der Geschichte der Bundesrepublik. Das hätte unmittelbare Folgen: Sachsen-Anhalt stellte dann im Bundesrat Stimmen unter AfD-Führung ab. Sachsen-Anhalt hat vier Stimmen im Bundesrat, was bei knappen Abstimmungen Gewicht hat. Noch bedeutsamer wäre das politische Signal zwei Wochen vor den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 20. September.
Drei Szenarien, ein Ergebnis bleibt offen
Die ZDF-Szenarien-Analyse nach der Wahl beschreibt drei realistische Ausgänge. Erstens: Die AfD gewinnt die absolute Mehrheit. Dies gilt in der aktuellen Lage als möglich, aber eher unwahrscheinlich. Zweitens: Die AfD wird stärkste Kraft ohne Mehrheit und CDU, SPD, Grüne und möglicherweise die Linke bilden eine Koalition. Politikwissenschaftler Benjamin Höhne sieht die CDU in diesem Fall vor einer nüchternen Abwägung: Eine Regierung ohne AfD könnte die Unterstützung der Linken für die Ministerpräsidentenwahl brauchen. Drittens: Eine Minderheitsregierung. Die sachsen-anhaltinische Verfassung sieht vor, dass der Ministerpräsident in den ersten beiden Wahlgängen eine absolute Mehrheit braucht. Im dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit: Wer die meisten Stimmen hat, gewinnt. Das öffnet die Tür für einen AfD-Ministerpräsidenten auch ohne Koalitionspartner.
Das Verbotsverfahren spielt in keinem dieser drei Szenarien eine unmittelbare Rolle. Es bleibt, was Norbert Frei es genannt hat: ein Signal, das Karlsruhe irgendwann und nicht am Montag, beantworten würde. Ob das Signal auf fruchtbaren Boden fällt, entscheidet morgen zuerst die Wahlbeteiligung, dann die Fünf-Prozent-Hürde, dann die Koalitionsarithmetik. Der Wahlzettel gilt früher als jeder Verbotsantrag.
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