
Sachsen-Anhalt vor der Wahl: OVG, BSW und ein Paradox
Quellen (9)
- Die Weltwelt.de
- ZDFheutezdfheute.de
- Volksstimmevolksstimme.de
- Beck-Aktuellbeck-aktuell.de
- Frankfurter Rundschaufr.de
- n-tvn-tv.de
- Tagesspiegeltagesspiegel.de
- Handelsblatthandelsblatt.com
- Landtag Sachsen-Anhaltlandtag.sachsen-anhalt.de
Ulrich Siegmund will am 6. September der erste AfD-Ministerpräsident eines deutschen Flächenlandes werden und die Mathematik lässt dieses Szenario realistisch erscheinen. Die INSA-Umfrage vom August sieht die AfD bei 42 Prozent; das BSW liegt erstmals seit Monaten klar über der Fünf-Prozent-Hürde. Sahra Wagenknecht hat erklärt, ihre Partei werde Amtsinhaber Sven Schulze nicht stützen. Wer in Sachsen-Anhalt regiert, entscheidet damit das BSW. Dass das Oberverwaltungsgericht in derselben Woche AfD-Mitglieder für waffenrechtlich unzuverlässig erklärt hat, ist das politische Paradox dieser Lage.
Das Urteil: §5 WaffG und das Ende des Parteiprivilegs
Der 3. Senat des OVG wies am 7. August die Berufungsanträge dreier Kläger zurück (Aktenzeichen 3 L 44/25, 3 L 45/25, 3 L 51/25). Zwei aktuelle AfD-Mitglieder und ein ausgetretenes Mitglied hatten gegen den Entzug ihrer Waffenerlaubnisse geklagt. Beide Instanzen - zuerst das Verwaltungsgericht Magdeburg, nun das OVG - entschieden gegen sie.
Die Grundlage ist §5 Absatz 2 Nummer 3 des Waffengesetzes. Danach gelten Personen als waffenrechtlich unzuverlässig, die Mitglied oder Unterstützer einer Vereinigung sind, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt. Das OVG stellte fest: Die AfD Sachsen-Anhalt erfüllt dieses Kriterium. Eine körperliche Gewalttat sei nicht erforderlich; es genüge eine "objektiv kampfesmäßig-aggressive Haltung" gegenüber den Grundsätzen der Verfassung. Die schrittweise Untergrabung der Verfassungsordnung und die systematische Herabwürdigung von Bevölkerungsgruppen zählt das Gericht dazu.
Die AfD-Verteidiger hatten auf das Parteiprivileg aus Artikel 21 des Grundgesetzes verwiesen: Nur das Bundesverfassungsgericht darf Parteien verbieten, nicht einfache Verwaltungsgerichte. Das OVG wies dieses Argument zurück. Das Waffengesetz diene der präventiven Gefahrenabwehr, nicht der Parteienabgrenzung; es gelte ein einheitlicher Maßstab für alle Bürger, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit.
Ausnahmen: Wer nachweislich aktiv gegen die verfassungsfeindlichen Positionen seiner Partei vorgeht oder einen bestätigten, bevorstehenden Parteiaustritt belegen kann, könnte die Vermutung widerlegen. Keiner der drei Kläger erfüllte diese Voraussetzungen.
Das Urteil gilt nicht bundesweit. Ein Verwaltungsgericht in Gera entschied im Februar 2026 in einem Thüringer Verfahren das Gegenteil: AfD-Mitgliedschaft allein rechtfertige dort keinen Entzug. Dieses Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung bleibt die Rechtslage je nach Bundesland verschieden.
Die Umfrage: BSW erstmals klar über fünf Prozent
Unabhängig vom Rechtsstreit läuft der Wahlkampf. Die aktuelle INSA-Umfrage für die Bild-Zeitung (1.000 Befragte, erhoben 31. Juli bis 6. August, Fehlertoleranz ±3,1 Prozentpunkte) zeigt: AfD 42 Prozent, CDU 22 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD 6 Prozent, BSW 5 Prozent. Grüne und FDP kommen auf je vier Prozent und verpassen die Fünf-Prozent-Hürde.
Der AfD-Wert ist seit Monaten stabil, er überrascht nicht. Das eigentliche Ergebnis dieser Umfrage ist das BSW. Noch im Juli lagen Befragungen das BSW deutlich unter oder auf der Kippe der Fünf-Prozent-Marke. Jetzt, mit 5 Prozent, könnte die Partei erstmals in den Magdeburger Landtag einziehen. Damit verschiebt sich die politische Mathematik erheblich.
Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat ausgeschlossen, mit der AfD oder der Linken zu koalieren. Eine Koalition aus CDU (22%), SPD (6%) und Linker (13%) käme zusammen auf 41 Prozent der Stimmen - zu wenig für eine eigene Mehrheit im Landtag und politisch brüchig. AfD und BSW gemeinsam kämen auf 47 Prozent.
Die entscheidende Frage ist die Ministerpräsidentenwahl, die nach der eigentlichen Landtagswahl folgt. In Sachsen-Anhalt braucht ein Kandidat im ersten und zweiten Wahlgang eine absolute Mehrheit. Erst im dritten Wahlgang reicht eine einfache Mehrheit - der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt, unabhängig davon, ob er die Hälfte der Stimmen hat oder nicht.
Das BSW als Zünglein an der Waage
BSW-Bundesvorsitzende Sahra Wagenknecht ließ keinen Zweifel: Ihre Partei werde Amtsinhaber Schulze nicht stützen. BSW-Kandidat Thomas Schulze formulierte noch direkter: Nur wenn das BSW in den Landtag einziehe, könne die nächste CDU-Amtszeit verhindert werden.
Was die Partei im dritten Wahlgang konkret tut - ob sie für AfD-Kandidat Ulrich Siegmund stimmt, sich enthält oder dagegen votiert - ließ Wagenknecht offen. Rechnerisch würde bereits eine BSW-Enthaltung reichen: AfD mit 42 Prozent gegen ein geschwächtes Feld aus CDU, SPD und Linker. Das Szenario eines ersten AfD-Ministerpräsidenten in einem deutschen Flächenland ist damit zur konkreten politischen Möglichkeit geworden.
Kritiker aus CDU und SPD werfen dem BSW vor, mit dieser Haltung die AfD zu legitimieren. Wagenknecht kontert, CDU und SPD trügen selbst die Verantwortung für ihren Absturz und könnten sich die Regierungsbildung nicht mit Strategiediskussionen über das BSW ersparen.
Der 6. September und was danach kommt
Die Wahl am 6. September ist in 25 Tagen. Sven Schulze (CDU) muss nicht nur die Wahl gewinnen, sondern danach auch eine Koalition schmieden, die eine Mehrheit hat - ohne AfD und möglichst ohne Abhängigkeit vom BSW. Das Fenster dafür ist, gemessen an den Umfragen, sehr eng.
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat wiederholt eingeräumt, sein Programm sei nicht sofort umsetzbar - er wolle nicht mit allen Parteien koalieren. Das ist weniger Mäßigung als Kalkül: Der Weg zur Regierung führt für die AfD nur über das BSW oder über das Scheitern aller anderen Koalitionspfade.
Das OVG-Urteil wird auf die Wahlurne keinen direkten Einfluss haben. Kein Gericht hat die AfD verboten. Kein Urteil hindert jemanden daran, sie zu wählen. Was das Urteil zeigt: Der Rechtsstaat hat Mechanismen, die ohne Parteiverbot wirken - im Waffenrecht, in der Beamtenloyalität, in der Sicherheitsüberprüfung. Sachsen-Anhalt wird am 6. September den nächsten Test liefern, wie weit diese Mechanismen reichen.
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