Gastro-Steuerrabatt nützt nicht: Schnitzer fordert Streichung
Wirtschaft

Gastro-Steuerrabatt nützt nicht: Schnitzer fordert Streichung

Mehr als 2.900 Gastronomiebetriebe gingen 2025 pleite, zum vierten Mal in Folge mehr als im Vorjahr, obwohl seit Januar die Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent gesenkt wurde. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats, nennt die Subvention von 3,4 Milliarden Euro jährlich überflüssig und fordert ihre Streichung.

23. Juni 2026, 14:37 Uhr 758 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Als DEHOGA, der Branchenverband der Gastronomie, im Dezember von einer „historischen Entscheidung“ für seine Branche sprach, meinte er die dauerhafte Senkung der Restaurantmehrwertsteuer von neunzehn auf sieben Prozent, die seit Januar 2026 gilt. Die erhoffte Erleichterung blieb aus: 2025, dem letzten Jahr unter dem alten Steuersatz, stiegen Gastronomie-Insolvenzen zum vierten Mal in Folge. Auch im laufenden Jahr sanken die realen Umsätze in der Branche weiter, um 2,2 Prozent. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrats, nennt die 3,4 Milliarden Euro teure Steuerersparnis „eine der überflüssigsten Subventionen seit Langem“ und fordert ihre Abschaffung.

Wie die Gastronomiesteuer zur Dauersubvention wurde

Den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Restaurantspeisen gab es schon einmal: von 2020 bis Ende 2023 als Coronahilfe. Als Bundesfinanzminister Christian Lindner ihn auslaufen ließ, protestierte die Branche lautstark. Im Koalitionsvertrag der Union und SPD von 2025 wurde die dauerhafte Rückkehr zu sieben Prozent dann festgeschrieben. Der Bundestag beschloss das Steueränderungsgesetz am 4. Dezember, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember zu. DEHOGA feierte das als Durchbruch nach jahrelangem Lobbying.

Die jährlichen Kosten für den Staat: 3,4 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Das gesamte Wohngeldbudget, das die Bundesregierung derzeit um eine Milliarde kürzen will und das rund 1,2 Millionen Haushalten zugutekommt, beläuft sich auf knapp fünf Milliarden Euro.

Viertes Jahr mit steigenden Insolvenzen, sechstes Jahr mit realen Verlusten

Die Insolvenzstatistik erzählt eine andere Geschichte als der Jubel des Verbandes. Nach Angaben des Wirtschaftsinformationsdienstes Creditreform meldeten 2025 mehr als 2.900 Gastronomiebetriebe Insolvenz an. Das war das vierte Jahr in Folge mit steigenden Zahlen. DEHOGA selbst räumt ein, dass 2025 das sechste Jahr in Folge mit real sinkenden Umsätzen in der Branche war. Seit dem 1. Januar 2026, dem ersten Jahr mit dem halbierten Steuersatz, haben sich die Umsätze laut Branchenbeobachtern um weitere 2,2 Prozent preisbereinigt verringert.

Der Verband erklärt das mit Kostenstruktur: Energie, Lebensmittel und Personal hätten seit 2022 teilweise um bis zu 40 Prozent zugelegt. Viele Betriebe nutzten die Steuererleichterung, um diese höheren Kosten abzufedern, statt die Preise zu senken. Das sei kein Versagen des Steuerrabatts, sondern Ausdruck des Kostendrucks.

McDonald's profitiert mehr als der Landgasthof

Schnitzer sieht das Grundproblem woanders. Sie argumentiert im Tagesspiegel, der Steuervorteil nütze Systemgastronomiebetrieben wie McDonald's und Burger King stärker als den kleinen Dorfwirtschaften, die politisch als Symbolbild für die Maßnahme dienten. Große Ketten hätten bessere Einkaufskonditionen, könnten die Einsparungen gezielter an Kunden weitergeben und verfügten über professionelleres Kostenmanagement. Der Landgasthof mit fünf Mitarbeitenden und schwankenden Gästezahlen profitiere strukturell weniger.

Diese Verteilungswirkung sei typisch für sektorspezifische Steuervergünstigungen: Sie gelten pauschal für alle Marktteilnehmer, unabhängig von Größe, Effizienz oder sozialem Zweck. Der Sachverständigenrat habe daher wiederholt empfohlen, Subventionen mit falschen Anreizwirkungen systematisch abzubauen, statt neue zu schaffen. Auf die Streichungsliste gehörten neben dem Gastrorabatt auch das Dieselprivileg, das nach dem Rückzieher der Vorgängerregierung bei Agrardieselsubventionen politisch beschädigt sei.

Verteilungsfrage im Sparpaket

Schnitzers Kritik trifft einen empfindlichen Punkt der aktuellen Haushaltsdebatte. Die Bundesregierung steht vor einer strukturellen Finanzierungslücke von rund 29 Milliarden Euro allein für 2028. Um den Haushaltsentwurf 2027 zu schließen, plant Bauministerin Verena Hubertz eine Kürzung des Wohngeldbudgets um eine Milliarde Euro. Das würde rund 400.000 der rund 1,2 Millionen Empfängerhaushalte den Anspruch kosten. Betroffen wären vor allem Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende und Beschäftigte mit kleinen Einkommen, die im Schnitt 287 Euro monatlich erhalten.

Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, warnte ausdrücklich vor einer Kürzungspolitik, die „die trifft, die auf Hilfe angewiesen sind: Alleinerziehende, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen“. Die 3,4 Milliarden für die Gastronomiesubvention übertreffen die geplante Wohngeldersparnis um das Dreifache. Der Sachverständigenrat hat dieses Missverhältnis mit einem einfachen Satz zusammengefasst: Ohne den Abbau unwirksamer Subventionen werde Deutschland langfristig nicht um höhere Schulden oder höhere Steuern herumkommen.

Koalitionsvertrag bindet Merz und Klingbeil

Eine politische Rücknahme bleibt dennoch unwahrscheinlich. Die sieben Prozent stehen im Koalitionsvertrag. Ein einseitiger Rückzieher würde die schwarz-rote Koalition innenpolitisch belasten, zumal DEHOGA mit rund 223.000 Mitgliedsbetrieben ein gewichtiger Verband ist. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat sich bisher nicht zu der Forderung geäußert. Am 1. Juli trifft sich der Koalitionsausschuss, um neben der Rentenreform auch Steuerpolitik und Arbeitsmarktfragen zu beschließen. Ob die Subventionsdebatte dort auf die Tagesordnung gelangt, ist offen, aber die Frage, bei wem gespart wird und bei wem nicht, wird sie begleiten.

Quellen (10)

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