7 von 4.727 Anträgen: SPD kritisiert eigenes Asylgesetz
Politik

7 von 4.727 Anträgen: SPD kritisiert eigenes Asylgesetz

Ein Jahr nach der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte hat die SPD eine ernüchternde Bilanz gezogen: Von 4.727 Härtefallanträgen wurden lediglich sieben Visa bewilligt. Die SPD-Fraktion, die das Gesetz selbst mitverabschiedet hat, nennt die Härtefallklausel nun dysfunktional und bezweifelt ihre Verfassungsmäßigkeit.

Quellen (8)
  1. Deutschlandfunkdeutschlandfunk.de
  2. Migazinmigazin.de
  3. Nachrichten Heutenachrichten-heute.net
  4. finanznachrichten.definanznachrichten.de
  5. Bundestag (Beschluss)bundestag.de
  6. Bundestag (Sachverständige)bundestag.de
  7. LTOlto.de
  8. Bundestag (Planung)bundestag.de
10. August 2026, 13:04 Uhr748 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Rasha Nasr, migrationspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, formulierte es ohne Umschreibung: Die Zahlen zeigen: Die Härtefallregelung funktioniert nicht. Ein Jahr nach der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte liegt die Bilanz vor. Von 4.727 gestellten Härtefallanträgen wurden 1.022 geprüft. Sieben Visa wurden erteilt. Das entspricht einer Bewilligungsquote von 0,15 Prozent. Die SPD, die das Gesetz am 27. Juni 2025 selbst mit verabschiedet hat, bezeichnet es nun als gescheitert.

Was das Gesetz beschlossen hatte

Der Bundestag stimmte am 27. Juni 2025 mit 444 zu 133 Stimmen für die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre. CDU/CSU, SPD und AfD stimmten dafür, Grüne und Linke dagegen. Betroffen sind Personen, die subsidiären Schutz genießen, also etwa syrische Kriegsflüchtlinge, die keine Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Konvention erhalten haben, aber dennoch in Deutschland bleiben dürfen, weil ihnen in der Heimat ernsthafter Schaden droht.

Bis zur Aussetzung galt eine monatliche Quote: 1.000 Familienangehörige dieser Gruppe durften pro Monat nachziehen. Diese Regelung, seit 2018 in Kraft, wurde zum 24. Juli 2025 abgeschafft. Als Kompromiss bestand die Koalition auf einer Härtefallklausel: In Ausnahmefällen sollte Familiennachzug weiterhin möglich sein, geregelt über Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes.

Warum die Härtefallklausel in der Praxis versagt

Die Ursache der Fast-Null-Bewilligungsquote liegt in der Definition von Härtefall. Nasr benennt das strukturelle Problem konkret: Wenn ein Kleinkind fünf Jahre von seinen Eltern getrennt sein darf und ein größeres Kind zehn Jahre, dann bleiben nicht viele Härtefälle übrig. Die im Gesetz festgelegten Trennungszeiten setzen die Messlatte so hoch, dass die meisten Fälle, die umgangssprachlich als Härtefall gelten würden, darunter fallen. Ein Kind, das seit drei Jahren von beiden Elternteilen getrennt lebt, erfüllt die Kriterien formal nicht.

Schon bei der Sachverständigenanhörung im Bundestag vor dem Beschluss hatte Caritas-Vertreterin Yana Gospodinova vor diesem Problem gewarnt: Die Aussetzung sei nur verfassungskonform, wenn eine echte Einzelfallabwägung möglich bleibe. Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes bleibe weit hinter den Anforderungen zurück, hatte Gospodinova erklärt. Die Zahlen, die jetzt vorliegen, bestätigen diese Einschätzung.

Verfassungsbedenken: Artikel 6 als Grenze

Truels Reichardt, Kinderbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, geht einen Schritt weiter. Er bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Regelung: Es sei fraglich, ob die Regelung verfassungsrechtlich haltbar ist, wenn die Härtefallregelung nicht wirkt. Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Trennung minderjähriger Kinder von ihren Eltern einer besonders sorgfältigen Abwägung bedarf.

Reichardt betont, es gehe konkret um Kernfamilien, also Eltern und minderjährige Kinder, nicht um erweiterte Verwandtschaftsstrukturen. Das ist eine wichtige Abgrenzung, weil die politische Debatte über Familiennachzug häufig mit Szenarien erweiterter Netzwerke geführt wird, die auf diese Gruppe nicht zutreffen.

Die Zahl die fehlt: Was 1.000 pro Monat bedeutete

Ein Experte bezeichnete die Aussetzung bei der Bundestagsanhörung als reine Symbolpolitik: Vor der Aussetzung kamen nach der Monatsquote jährlich rund 12.000 Personen nach Deutschland, Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Im Verhältnis zu den rund 4,5 Millionen Asylerstanträgen, die Deutschland seit 1990 bearbeitet hat, ist das eine geringe Zahl. Gleichwohl war die politische Wirkung der Aussetzung beabsichtigt: Sie sollte demonstrieren, dass die Koalition die Migrationszahlen aktiv begrenzt.

Caritas, Diakonie und der Paritätische Wohlfahrtsverband haben wiederholt auf die humanitären Folgen hingewiesen. Betroffene sind überwiegend syrische Staatsangehörige, deren Angehörige seit Jahren auf eine Einreisemöglichkeit warten, in manchen Fällen noch aus dem Zeitraum der ersten Aussetzung von 2016 bis 2018.

Was die Koalition bis zum 24. Juli 2027 entscheiden muss

Die Aussetzung gilt für zwei Jahre, also bis zum 24. Juli 2027. Die SPD hat mit ihrer Kritik ein Signal gesetzt, das auf eine Nachverhandlung innerhalb der Koalition hindeutet. Eine Verlängerung ohne Änderung der Härtefallkriterien wäre nach der vorliegenden Datenlage kaum zu rechtfertigen. Eine Abschaffung der Härtefallklausel zugunsten einer weiteren Verschärfung würde die Verfassungsbedenken, die Reichardt formuliert hat, noch verschärfen.

Die CDU hat auf Nasrs Kritik bislang nicht öffentlich reagiert. Für die Koalition ist die Frage heikel: Das Gesetz war ein sichtbares Migrationsversprechen gegenüber der Wählerschaft. Jetzt kommt die Nachricht, dass die eingebaute Ausnahme, die es sozial erträglich machen sollte, praktisch nicht existiert. Für die betroffenen Familien, Kinder, die seit Jahren ohne Eltern in Deutschland leben oder Eltern, die in Syrien auf ihre Kinder warten, ist das keine abstrakte Frage. Es ist ihr Alltag.

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