Telekoms Monopol und Deutschlands Glasfaserrückstand
Investigativ

Telekoms Monopol und Deutschlands Glasfaserrückstand

Deutschland hat 42,9 Prozent Glasfaserabdeckung, Frankreich 83 Prozent. Die Monopolkommission warnte im Dezember 2025: Das Marktmodell ist das Problem. Eine Analyse des strukturellen Versagens.

13. Juni 2026, 6:40 Uhr 1842 Wörter · 10 Min. Lesezeit

Mehr als 21 Milliarden Euro an Glasfaserförderung hat die Bundesregierung genehmigt. Trotzdem rangiert Deutschland im europäischen Vergleich auf Platz 21 von 28: Die Glasfaserabdeckung liegt bei 42,9 Prozent, Frankreich kommt auf 83,6 Prozent, der EU-Durchschnitt auf 76,8 Prozent. Die Monopolkommission hat in ihrem 14. Sektorgutachten Telekommunikation vom 10. Dezember 2025 eine strukturelle Ursache benannt: Das Marktmodell selbst erzeugt Fehlanreize, die den Glasfaserausbau bremsen.

Frankreich: 83 Prozent. Deutschland: 43 Prozent

Die Zahlen stammen aus offiziellen Quellen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung veröffentlichte im Gigabit-Grundbuch für Juni 2025, dass 42,9 Prozent der deutschen Haushalte einen Glasfaseranschluss nutzen können oder kurzfristig einrichten könnten. Laut dem FTTH Council Europe lag Frankreich im September 2025 bei 83,6 Prozent Abdeckung. In ländlichen Gebieten ist Deutschlands Rückstand noch ausgeprägter: 43 Prozent Glasfaserabdeckung auf dem Land stehen einem EU-Schnitt von 65 Prozent gegenüber.

Der Jahresbericht Telekommunikation 2025 der Bundesnetzagentur, veröffentlicht am 5. Juni 2026, zeigt eine weitere Dimension des Problems: Von allen aktiven Breitbandanschlüssen sind in Deutschland nur 16,5 Prozent Glasfaseranschlüsse. Das sind 6,4 Millionen Verbindungen auf insgesamt rund 39 Millionen Festnetzanschlüssen. DSL ist mit 58,5 Prozent noch immer dominant. Deutsche Telekommunikationsunternehmen investierten 2025 zwar insgesamt 15,3 Milliarden Euro in Sachanlagen. Doch der BREKO-Bundesverband Breitbandkommunikation warnte kurz nach Veröffentlichung des Berichts, dass die Wettbewerber ihre Investitionen erstmals seit einem Jahrzehnt nicht mehr gesteigert haben.

Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK-Consult) für das Bundesministerium für Digitales von August 2025 zieht den europäischen Vergleich schärfer. Deutschland belegt Rang 21 von 28 untersuchten Ländern bei der Glasfaserversorgung im ländlichen Raum. Länder mit regulierter Trennung von Netzinfrastruktur und Endkundenbetrieb, wie Frankreich und Schweden, liegen durchgehend in der Spitzengruppe.

Was die Monopolkommission im Dezember warnte

Das 14. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission, dem unabhängigen Beratungsgremium der Bundesregierung unter Vorsitz von Tomaso Duso, erschien am 10. Dezember 2025. Es enthält eine ungewöhnlich direkte Warnung: Deutschland riskiere, aus dem Übergang von Kupfer zu Glasfaser mit einem neuen Monopol des ehemaligen Staatskonzerns hervorzugehen.

Der Kern des Problems, so das Gutachten, sei ein strategischer Fehlanreiz. Ohne verbindliche Vorgaben der Bundesnetzagentur für die Abschaltung der alten Kupfernetze habe Deutsche Telekom finanzielle Anreize, Glasfaser bevorzugt dort auszubauen, wo Wettbewerber bereits aktiv sind. Wer dort zuerst baut, verdrängt den Konkurrenten. Das Ergebnis wäre dann kein Versorgungsfortschritt, sondern Marktbereinigung zugunsten des Marktführers.

Die Monopolkommission empfiehlt zwei Kernmaßnahmen. Erstens: Infrastrukturwettbewerb mit mindestens zwei unabhängigen Glasfasernetzen dort, wo er wirtschaftlich möglich ist. Zweitens: Mindestens vier Glasfasern pro Wohnungsanschluss, damit verschiedene Anbieter die gleiche Infrastruktur nutzen können, ohne auf Telekoms Großhandelsprodukte angewiesen zu sein. Außerdem solle die Bundesnetzagentur von ihrer bisherigen moderierenden Haltung zu einer aktiv regulierenden übergehen.

Der VATM, Branchenverband der Alternativnetzbetreiber, reagierte mit einer unmittelbaren Forderung an die Bundesnetzagentur. VATM-Chef Dr. Frederic Ufer sprach von einem Scheitern des bisherigen Ansatzes der „Regulierung light“ und forderte transparente, nicht diskriminierende Regeln für die Kupfernetzabschaltung. Besonders gefährdet seien, so Ufer, die 30,5 Millionen Haushalte in Mehrfamilienhäusern, wo Deutsche Telekom den Glasfaserausbau im Gebäudeinneren kontrolliert und Wettbewerber beim Umstieg faktisch verdrängen kann.

Das Kernproblem: Wer den Ausbau kontrolliert, bremst den Wettbewerb

Die Monopolkommission beschreibt ein strukturelles Problem, das Telekomregulierungsexperten seit Jahren kennen: vertikale Integration. Deutsche Telekom betreibt in Deutschland sowohl die Netzinfrastruktur (Leerrohre, Kabelverzweiger, Hauptverteiler) als auch den Einzelhandel mit Internettarifen. Wer beides in einer Hand hält, hat finanzielle Anreize, den Großhandelszugang für Konkurrenten teuer oder schwierig zu gestalten. Je besser das Großhandelsnetz für Wettbewerber funktioniert, desto stärker erodiert der eigene Marktanteil im Endkundengeschäft.

Eine Studie von WIK-Consult aus dem Jahr 2024 verglich die Großhandelsbedingungen in Europa. In Ländern, die den marktführenden Netzbetreiber zu einer funktionalen Trennung von Großhandel und Einzelhandel verpflichtet haben, sind die Margen für regulierten Netzzugang deutlich niedriger als in Deutschland.

Frankreich hat diesen Schritt bereits 2012 unternommen: Orange France und Orange Wholesale wurden als getrennte operative Einheiten geführt, mit jeweils eigenem Budget und eigener Ergebnisverantwortung. Frankreichs heutiger Glasfaservorsprung ist nicht allein darauf zurückzuführen, aber der zeitliche Zusammenhang ist eindeutig. Die Niederlande verpflichteten KPN ebenfalls zu regulatorischen Trennungspflichten. Schweden, das seit Langem auf getrennte Infrastrukturgesellschaften setzt, erreichte eine Glasfaserabdeckung von über 75 Prozent.

In Deutschland gibt es diese strukturelle Trennung nicht. Die Bundesnetzagentur reguliert den Großhandelszugang, kann aber keine strukturelle Entflechtung anordnen. Das liegt in der Kompetenz der Bundesregierung und des Gesetzgebers. Die Monopolkommission empfiehlt in ihrem Gutachten ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur Unternehmen mit bedeutender Marktmacht auch künftig der strengen Regulierung unterwirft, bis wirksamer Wettbewerb nachgewiesen ist. Wann dieser Nachweis erbracht wäre, lässt das Gutachten bewusst offen.

Milliarden Förderung, zögerlicher Abruf

Zu den wenig beachteten Befunden der Bundesregierung selbst gehört eine erhebliche Diskrepanz zwischen genehmigten und ausgezahlten Fördermitteln. Laut einer EY-Studie von Februar 2025 waren von den insgesamt rund 21 Milliarden Euro an genehmigter Glasfaserförderung bis August 2025 erst 6,2 Milliarden Euro tatsächlich ausgezahlt worden. Das entspricht einer Abrufquote von 29,5 Prozent.

Die Bundesregierung genehmigt damit Mittel erheblich schneller, als sie im Markt ankommen. Im Januar 2026 genehmigte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine weitere Förderrunde: 1,8 Milliarden Euro für 536 Projekte der Gigabitförderung 2.0. Das Geld ist vorhanden. Die Ursache der Verzögerung liegt nicht in fehlenden Mitteln, sondern in der Logik des Ausbaus.

Die BREKO-Mitgliedsunternehmen, die nach eigenen Angaben über die Hälfte des deutschen Glasfaserausbaus verantworten und 2024 rund 4,9 Milliarden Euro investierten, beschreiben das Problem aus Betreibersicht: hohe Finanzierungskosten, zunehmend aggressiver Ausbau durch Deutsche Telekom in bereits erschlossenen Gebieten und fehlende Investitionssicherheit. Wer als Wettbewerber ein Glasfasernetz für einen Stadtteil baut, riskiert, dass Telekom kurz darauf ein Parallelnetz legt, um die Anschlüsse zu übernehmen. In diesem Umfeld stocken Investitionen.

Diese Dynamik ist kein Versehen. Sie ist strukturell. Telekom hat die Mittel und das Motiv, Wettbewerber aus neu erschlossenen Gebieten zu drängen, bevor diese ihre Investitionen amortisiert haben. Ohne klare Regeln für den Netzzugang und die Kupfernetzabschaltung fehlt der Rahmen, der Planungssicherheit für Alternativanbieter schafft.

Regulierungsversagen mit Ansage

Klaus Müllers Bundesnetzagentur dokumentiert im Jahresbericht 2025 das Wachstum: mehr aktive Glasfaseranschlüsse, höhere Investitionen, sinkende DSL-Quoten. Das sind keine falschen Zahlen. Aber BREKO und VATM weisen darauf hin, dass das Wachstum zunehmend von einem einzigen Anbieter getragen wird und der Wettbewerb nachgibt.

Die Monopolkommission fordert, dass die Bundesnetzagentur die kritische Infrastrukturphase aktiv steuert, statt Marktprozesse zu moderieren. Konkret heißt das: verbindliche Zeitpläne für die Kupfernetzabschaltung, klare Zulassungsbedingungen für den Netzzugang in Mehrfamilienhäusern und strengere Bedingungen für Unternehmen mit nachgewiesener Marktmacht im Glasfasernetz.

Dass die Empfehlungen aus Dezember 2025 bis Juni 2026 noch nicht in konkrete Regulierungsmaßnahmen umgesetzt wurden, hat auch politische Dimensionen. Die Bundesregierung bezeichnet Deutsche Telekom öffentlich als strategischen Partner beim Gigabitausbau. Eine härtere Regulierung oder gar die Debatte über strukturelle Entflechtung kollidiert mit dieser Partnerschaftsrhetorik. Dabei wäre das Instrument bekannt: Frankreich hat es 2012 angewendet, die Niederlande noch früher.

Die Kupfernetzabschaltung als Scheideweg

Die kommenden Monate gelten als entscheidend. Die Bundesnetzagentur muss im Rahmen der TK-Marktregulierung festlegen, unter welchen Bedingungen Deutsche Telekom die alten Kupfernetze abschalten darf. Diese Abschaltung ist technisch notwendig und langfristig unvermeidlich. Die Frage ist, wer davon wie profitiert.

Wenn die Bedingungen so gestaltet werden, dass Telekom die Abschaltung vorantreiben kann, bevor ausreichend Wettbewerber Glasfaserinfrastruktur aufgebaut haben, verlieren diese Anbieter ihre Kundenbasis. Wenn umgekehrt die Abschaltung an Auflagen zur Mitnutzung der Infrastruktur geknüpft wird, entsteht Planungssicherheit für Alternativanbieter. Der Unterschied zwischen diesen beiden Szenarien ist, laut Monopolkommission, der Unterschied zwischen dauerhaftem Wettbewerb und neuem Monopol.

VATM-Chef Dr. Frederic Ufer sprach von einem Scheideweg für den deutschen Glasfasermarkt. BREKO fordert klare, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen. Die Monopolkommission hat die Bundesnetzagentur explizit aufgefordert, von einer moderierenden zu einer aktiv gestaltenden Behörde zu werden. Wie BnetzA-Präsident Klaus Müller auf diese Forderungen reagiert, wird in den kommenden Monaten zeigen, ob Deutschlands Glasfaserrückstand strukturell angegangen oder weiter verwaltet wird.

Für die rund 33 Millionen deutschen Haushalte, die noch keinen Glasfaseranschluss nutzen können, ist die Antwort nicht abstrakt. Sie bestimmt, ob der Abstand zu Frankreich und dem EU-Durchschnitt in den nächsten Jahren schrumpft oder wächst.

Quellen (20)

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